Am Wochenende wurde ich nach folgendem Fall gefragt:
Ukrainer ist verheiratet in D. aber mit UA-Staatsangehörigkeit. Hat sich nicht registrieren lassen und noch den Inlandspass. Da er verheiratet ist, hat er ein unbeschränkten Aufenthaltstitel in D.
Jetzt fährt er in die Ukraine, z.B. mit einem neuen Laptop. Kann er die Mehrwertsteuer bei der Einreise in die UA zurückerhalten, wenn der Laptop in der UA verbleibt?
Meine letzte Information darüber besagt nein, da er sich trotz fehlender Registrierung hauptsächlich im Ausland aufhält.
Weiß jemand genaueres?