Mehrwertsteuerrückerstattung

  • Am Wochenende wurde ich nach folgendem Fall gefragt:
    Ukrainer ist verheiratet in D. aber mit UA-Staatsangehörigkeit. Hat sich nicht registrieren lassen und noch den Inlandspass. Da er verheiratet ist, hat er ein unbeschränkten Aufenthaltstitel in D.


    Jetzt fährt er in die Ukraine, z.B. mit einem neuen Laptop. Kann er die Mehrwertsteuer bei der Einreise in die UA zurückerhalten, wenn der Laptop in der UA verbleibt?


    Meine letzte Information darüber besagt nein, da er sich trotz fehlender Registrierung hauptsächlich im Ausland aufhält.


    Weiß jemand genaueres?

  • Jetzt fährt er in die Ukraine, z.B. mit einem neuen Laptop. Kann er die Mehrwertsteuer bei der Einreise in die UA zurückerhalten, wenn der Laptop in der UA verbleibt?


    Meines Wissens ja, er müßte nur die (meines Wissens hohe) Mehrwertsteuer an den Ukrainischen Staat abführen (sowie ggf. noch Zoll zahlen), ginge also wirtschaftlich negativ aus dem Geschäft raus.

  • ja, er müßte nur die (meines Wissens hohe) Mehrwertsteuer an den Ukrainischen Staat abführen (sowie ggf. noch Zoll zahlen), ginge also wirtschaftlich negativ aus dem Geschäft raus.


    so isses!!! Nur hat die ukraine eine höhere Mehrwertsteuer und somit wirst du mehr zahlen als an mehrwertsteuer zurück bekommen. es lohnt sich nur für Waren die den umgekehrte Weg nehmen sollen (also von ukraine nach deutschland) !! nur wird dies dann evtl. teurer da die ukrainer sich hierfür 1000 Sachen einfallen lassen unm ein Backfisch zu bekommen.


    weiterhin muß du auch die höhe des zollfreien wertes beachten. un da liegt eie notebook definitiv weit drüber.


    unterm strich must du dann Zoll zahlen plus die höhere Mehrwertsteuer der Ukraine also lohnt sich der aufwand absolut nicht!!!


    lg

  • die (meines Wissens hohe) Mehrwertsteuer an den Ukrainischen Staat abführen


    Die Umsatzsteuer in der UA ist lt. meinen letzten Infos 20%.


    Jetzt aber mal eine grundsätzliche Frage:


    Darf ein in D lebender UA Bürger, der mit einem Deutschen verheiratet ist, (er hat auch den Inlandspass noch) einen TAXFree Scheck beim Zoll abstempeln lassen und sich wenigstens rund 50% von der Umsatzsteuer wiedergeben lassen. Die gekaufte ware geht in die UA, wo sie dann überall hinreist, wer weiß das schon....

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Die U -steuer ?? ich glaube nicht da es ja die steuer deines umsatzes ist. also der steuersatz für den verkaufswert. Wenn du etwas ins ausland verkaufst musst du dann ja die U -Steuer dennoch zahlen. es sei dem du verkaufst imMinus!! aber ich denke wenn du das ein oder zweimal machst hast du die Garantie einer Steuerprüfung. Für die Märchensteuer ist es egal wer du bist und woher du kommst. hier geht es um die ware. wenn du waren dauerhaft aus der EU ausführst bekommst du die Märchensteuer zurück jedoch musst du dann auch nachweisen das diese waren auch in ein anderem Land eingeführt wurden. Und da das so kompliziert klingt habe ich das noch nie gemacht!!! das lohnt sich glaube auch gar nicht!!!

  • Hier noch Links zum Zoll
    Steuer-Ausfurhbescheinigung
    Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung


    Im übrigen bezeichnen die Worte Umsatz- und Mehrwertsteuer dieselbe Steuer. Exporte sind in der Regel von dieser Steuer befreit, daher kann man bei Ausreise (Export Nachweis) eine Rückerstattung erhalten. Innerhalb der EU gelten andere Regeln.


    Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in UA kann auch die Rückerstattung erhalten, wenn der ukranische Wohnsitz im Reisepass eingetragen ist.


    Gruß
    Siggi

  • jaein!! und das lass ich mal so stehen!!!


    Eigentlich gibt es keine MwSt. sondern nur die Umsatzsteuer.


    Auszug aus Wikipedia:
    Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt. Dabei wird nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet. Der Endverbraucher hingegen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe bezahlen. Das Wort „Mehrwertsteuer“ ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet. In Österreich stellen sich aber immer mehr Firmen (vor allem die neu gegründeten) darauf um, den Begriff „Mehrwertsteuer“ nicht zu gebrauchen.


    -----------------------


    Zum eigentlichen Thema:
    Wenn ich mir die Links von Siggi so anschaue, geht es also nicht, sich einfach mit dem UA-Pass einen Tax-Free check zu holen. Spätestens der Zoll sieht dann den Aufenthaltstitel im Pass.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • [

    Die Bedingung ist: Ständiger Wohnsitz außerhalb der EU!
    Mehrwertsteuerrückerstattung


    Wenn ich mir die Links von Siggi so anschaue, geht es also nicht, sich einfach mit dem UA-Pass einen Tax-Free check zu holen. Spätestens der Zoll sieht dann den Aufenthaltstitel im Pass.


    Das was Sigi zu diesem Thema geschrieben hat ist absolut richtig so. Entscheidend ist der ständige Wohnort. Und wenn ein Ukrainer eine Niederlassungsbewilligung für D besitzt, muss er demzufolge ja auch hier gemeldet sein. Daher kann er also die Mehrwertsteuer (zumindest offiziell) nicht zurückfordern.
    Es spielt dabei auch keine Rolle ob ich die MwSt. über das Unternehmen bei welchem ich ein Produkt gekauft habe zurückfordere, oder über TAX Free (beinhaltet Gebühren und daher gibt es nicht die volle MwSt zurück). In jedem Fall muss ich meine Wohnanschrift in die Unterlagen eintragen. Ausserdem benötige ich als Ausfuhrnachweis den Ausfuhrstempel der Zollbehörde welche auf meiner gewählten Reiseroute die Zollaussengrenze der EU darstellt. (Flughafenzoll , Hafenzoll oder bei fahrt mit dem Auto der Stempel des poln. Zolls wenn man über Polen mit dem Auto fährt.)
    Bei höherwertigen Wirtschaftsgütern, wie z.B. Neu- und junge Gebraucht Kfz mit ausweisbarerer Mwst wird das dann wichtig, da ohne Stempel keine Rückerstattung stattfindet. Ausserdem muss vorher im zuständigen Zollbezirk wo das Wirtschaftsgut erworben wurde die Ausfuhranmeldung beim Zollamt stattfinden. Bei einem PC lohnt sich der Aufwand aber absolut nicht. Dann lieber gleich in UA kaufen. Ausserdem muss der Kaufpreis der Ware meines Wissens mindestens 1500€ oder mehr betragen. (Kann aber sein das diese Zahl schon lange nicht mehr aktuell ist.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!