Ehefrau aus UA hat keinen Anspruch auf soziale Leistungen

  • Interessant! Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden:


    Meine Frau hat seit kurzem ihre AE inkl. Arbeitserlaubnis. Also kann sie jetzt zum Jobcenter und sich Arbeitslos melden?
    Und somit Harz 4 beantragen?

  • Sicher kann sie sich arbeitslos melden. Hartz IV gibt es aber nur bei Bedürftigkeit von Deiner Frau und Dir. Solange Du über wesentliches Eigentum oder Einkommen verfügst, wird man Deine Frau auf die Unterhaltspflicht des Ehegatten verweisen.


    Gruß
    Siggi

  • Meine Frau hat seit kurzem ihre AE inkl. Arbeitserlaubnis. Also kann sie jetzt zum Jobcenter und sich Arbeitslos melden?
    Und somit Harz 4 beantragen?


    Richtig was Siggi sagt.
    Es würde dann geprüft werden, ob deine Frau Anspruch hat auf den Grundbedarf (also Sozialleistungen, kein ALG II).
    Sofern du dann weniger als 450 Euro waren das glaube ich ungefähr verfügst und auch das mit dem Eigentum/ Vermögen negativ ausfällt bekommt sie Unterstützung.
    Ich bin beispielsweise noch auf Bafög angewiesen, dazu noch einen < 400 Euro Job. Meine Frau bekommt den Grundbedarf von 450 Euro gezahlt. Anteilig wird natürlich auch die Wohnung bezahlt.


    Grüße

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Sicher kann sie sich arbeitslos melden. Hartz IV gibt es aber nur bei Bedürftigkeit von Deiner Frau und Dir. Solange Du über wesentliches Eigentum oder Einkommen verfügst, wird man Deine Frau auf die Unterhaltspflicht des Ehegatten verweisen.


    Gruß
    Siggi


    Hallo,


    hm werden die nicht zusammen veranlagt?


    Bei einer knappen Rente könnte da vielleicht noch Wohngeld oder sowas drin sein.

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