Negativbescheinigung Staatsangehörigkeit

  • Hallo Gemeinde,


    ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinem nachfolgenden Problem helfen. Wir verzweifeln
    mittlerweile an der Dokumentenflut.


    Beschreibung:


    Ich (deutscher Staatsbürger) möchte meine Freundin (ukrainische Staastbürgerin)
    heiraten. Alle zunächst erforderlichen Dokumente liegen beim OLG Düsseldorf.


    Das Gericht möchte allerdings zwei zusätzliche Bestätigungen haben.


    Einen Nachweis, dass sie NICHT die russische Staatsangehörigkeit besitzt oder
    besessen hat.


    Einen Nachweis, dass sie NICHT die kasachische Staatsangehörigkeit besitzt oder
    besessen hat.


    Hintergrund ist folgender:


    Meine Freundin ist in Kasachstan geboren und ihre Mutter ist Russin laut deren
    Pass. Soweit macht das noch Sinn.


    Sie selber ist 1979 in Kasachstan (damaligen Sovietunion) geboren und 1985 mit
    den Eltern in die Ukraine gezogen. Seit Wegfall der Sovietunion und Gründung der
    Ukraine ist sie ausschließlich Ukrainerin.


    Im ersten Schritt haben wir bewiesen:


    a) Dass sie Ukrainerin ist


    b) lt. Ukrainischem Gesetz nur EINE Staatsangehörigkeit erlaubt
    ist.


    Das hat dem Gericht nicht gereicht. Sie wollen NEGATIV-Bescheinigungen haben.


    Nach einigen Telefonaten in den russischen und kasachischen Botschaften in
    Deutschland und in der Ukraine werden solche Negativbescheinigungen nur
    ausgestellt, wenn man früher (vor 1992) einen CCCP-Pass besessen hatte. Das
    hatte sie nie.


    Die Botschaften wollen auch KEINE Bescheinigung ausstellen, die besagt, dass
    sie KEINE Negativbescheinigung ausstellen.


    Somit stehen wir derzeit vor einer schier unlösbaren Aufgabe.


    Meine Frage an Euch:


    Hat jemand bereits Erfahrung hinsichtlich Negativbescheinigung gemacht? Kann
    man sie ggf. doch bekommen?


    Oder wenn nicht, gibt es irgendwo in den russischen oder kasachischen
    Gesetzestexten Paragraphen, die besagen, dass solche Bescheinigungen NICHT
    ausgestellt werden.


    Wie kann man sich jetzt gegenüber dem OLG Düsseldorf am besten äußern?


    Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Ansatz für mich hat.


    Viele Grüße


    Dietmar

  • Ich (deutscher Staatsbürger) möchte meine Freundin (ukrainische Staastbürgerin)
    heiraten.


    Heiratet in der Ukraine, da braucht ihr den ganzen Kram nicht (wird danach auch so in DE anerkannt - und sag das dem OLG).
    Ich kann mir nicht vorstellen das diese Forderungen des OLG berechtigt sind (...klingt nach Ehefähigkeitszeugnis).

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski


  • Heiratet in der Ukraine, da braucht ihr den ganzen Kram nicht (wird danach auch so in DE anerkannt - und sag das dem OLG).
    Ich kann mir nicht vorstellen das diese Forderungen des OLG berechtigt sind (...klingt nach Ehefähigkeitszeugnis).


    Spätestens, wenn sie irgendwann beschließt, die dt. Staatsbürgerschaft anzunehmen, könnte die Frage nach noch weiteren bestehenden Staatsbürgerschaften wieder ein Thema werden. Nur weil sie nur den ukr. Pass hat schließt dies dies nicht aus, dass noch weitere Staatsbürgerschaften bestehen. Z. B. russische Staatsbürgerschaft durch Geburt (Mutter ist Russin).


    zur Negativbescheinigung


    1. Russland:
    Generalkonsulat der Russischen Föderation in München


    2. Kasachstan (nur das gefunden):
    Staatsangehörigkeit
    Gesetz über Staatsangehörigkeit
    Deutsche Vertretungen in Kasachstan - Staatsangehörigkeit Verwaltungsrecht
    Man kann seine Fragen an die kasachische Botschaft auch online stellen:
    botschaft-kasachstan
    --> Blog des Botschafters
    Die ukr. Botschaft könnte sich daran mal ein Beispiel nehmen!

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