Hallo Gemeinde,
ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinem nachfolgenden Problem helfen. Wir verzweifeln
mittlerweile an der Dokumentenflut.
Beschreibung:
Ich (deutscher Staatsbürger) möchte meine Freundin (ukrainische Staastbürgerin)
heiraten. Alle zunächst erforderlichen Dokumente liegen beim OLG Düsseldorf.
Das Gericht möchte allerdings zwei zusätzliche Bestätigungen haben.
Einen Nachweis, dass sie NICHT die russische Staatsangehörigkeit besitzt oder
besessen hat.
Einen Nachweis, dass sie NICHT die kasachische Staatsangehörigkeit besitzt oder
besessen hat.
Hintergrund ist folgender:
Meine Freundin ist in Kasachstan geboren und ihre Mutter ist Russin laut deren
Pass. Soweit macht das noch Sinn.
Sie selber ist 1979 in Kasachstan (damaligen Sovietunion) geboren und 1985 mit
den Eltern in die Ukraine gezogen. Seit Wegfall der Sovietunion und Gründung der
Ukraine ist sie ausschließlich Ukrainerin.
Im ersten Schritt haben wir bewiesen:
a) Dass sie Ukrainerin ist
b) lt. Ukrainischem Gesetz nur EINE Staatsangehörigkeit erlaubt
ist.
Das hat dem Gericht nicht gereicht. Sie wollen NEGATIV-Bescheinigungen haben.
Nach einigen Telefonaten in den russischen und kasachischen Botschaften in
Deutschland und in der Ukraine werden solche Negativbescheinigungen nur
ausgestellt, wenn man früher (vor 1992) einen CCCP-Pass besessen hatte. Das
hatte sie nie.
Die Botschaften wollen auch KEINE Bescheinigung ausstellen, die besagt, dass
sie KEINE Negativbescheinigung ausstellen.
Somit stehen wir derzeit vor einer schier unlösbaren Aufgabe.
Meine Frage an Euch:
Hat jemand bereits Erfahrung hinsichtlich Negativbescheinigung gemacht? Kann
man sie ggf. doch bekommen?
Oder wenn nicht, gibt es irgendwo in den russischen oder kasachischen
Gesetzestexten Paragraphen, die besagen, dass solche Bescheinigungen NICHT
ausgestellt werden.
Wie kann man sich jetzt gegenüber dem OLG Düsseldorf am besten äußern?
Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Ansatz für mich hat.
Viele Grüße
Dietmar