eine rechtliche Frage

  • Hallo!


    ich habe eine Frage ,nämlich
    ein/e Ukrainer/in besitzt Immobilien in der Ukraine. Wie sieht es rechtlich aus? Darf so eine Person nach der Ausbürgerung diese Immobilien besitzen und verwalten? ?(

  • Ein ausgebürgter Ukrainer ist nicht anderes als jeder anderer Ausländer. Wenn es also "gewöhnliche" Ausländer auch dürfen. Also bei landwirtschaftlichen Nutzflächen wird es wohl schwierig. Auch im Erbfall gab es (zumindest vor einigen Jahren) in solchen Fällen noch Unterschiede.


    Gruß
    Siggi

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