Hallo!
ich habe eine Frage ,nämlich
ein/e Ukrainer/in besitzt Immobilien in der Ukraine. Wie sieht es rechtlich aus? Darf so eine Person nach der Ausbürgerung diese Immobilien besitzen und verwalten?
Hallo!
ich habe eine Frage ,nämlich
ein/e Ukrainer/in besitzt Immobilien in der Ukraine. Wie sieht es rechtlich aus? Darf so eine Person nach der Ausbürgerung diese Immobilien besitzen und verwalten?
Ein ausgebürgter Ukrainer ist nicht anderes als jeder anderer Ausländer. Wenn es also "gewöhnliche" Ausländer auch dürfen. Also bei landwirtschaftlichen Nutzflächen wird es wohl schwierig. Auch im Erbfall gab es (zumindest vor einigen Jahren) in solchen Fällen noch Unterschiede.
Gruß
Siggi
Hallo Siggi,
weisst du vielleicht, wo ich zum Thema etwas nachlesen kann?
Hallo Natalija,
ich habe mir seinerzeit, bevor ich in die Ukraine ging bei der IHK informiert:
http://ukraine.ahk.de/index.php?id=413
Aber da Du wohl Ukrainisch kannst, wirst Du sicher mit Hilfe von yandex.ru bessere Quellen finden können.
Gruß
Siggi
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