Danke für die Antwort!
Wie ist denn das für die Kleine, braucht sie auch eine Aufenthaltsbewilligung in der UA? Weil meine Frau meinte laut Behörde sei die Kleine bis zum 18ten auch Ukrainerin. Wenn das so ist wäre das ja unnötig, zudem ist sie ja nicht mal einen Monat alt oder bis der Reisetag kommt gerade mal 1 Monat +.
Musstet ihr eine "Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel" ausfüllen auf dem Konsulat oder davor? Ist anscheinend seit 2013 pflicht...