Visum für Aufenthalt/ Migration

  • Danke für die Antwort!


    Wie ist denn das für die Kleine, braucht sie auch eine Aufenthaltsbewilligung in der UA? Weil meine Frau meinte laut Behörde sei die Kleine bis zum 18ten auch Ukrainerin. Wenn das so ist wäre das ja unnötig, zudem ist sie ja nicht mal einen Monat alt oder bis der Reisetag kommt gerade mal 1 Monat +.


    Musstet ihr eine "Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel" ausfüllen auf dem Konsulat oder davor? Ist anscheinend seit 2013 pflicht...

    Ein Armer, ein Reicher und ein Ausländer sitzen um einem Tisch herum. Auf dem Tisch liegen 9 Kekse. Der Reiche nimmt sich davon 8 Kekse und sagt dann zum Armen: "Pass auf, der Ausländer will dir deinen Keks wegnehmen!"

  • Sie ist ebenfalls Ukrainerin und braucht daher keine Aufenthaltsgenehmigung in UA.


    "Nachweis der finanziellen Mittel"? Kenne ich nicht. Welches Konsulat?


    Bei uns war es anders herum, Sohn in Österreich geboren (da meine Frau wenig Vertrauen in die Kliniken in UA hatte) und dann nach UA gereist. Zur Einreise nach UA hatten wir dann einen ukrainischen Pass besorgt.


    Gruß
    Siggi

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