Kein Anrecht aufs Erbe, wenn die Frau bei der Hochzeit ihren Nachnamen ändert?

  • Hallo Zusammen,
    meine zukünftige Frau ist etwas in Sorge.
    Sie hat Angst, das ihr ihr zukünftiges Erbe vom Staat verweigert werden kann, wenn sie bei der Hochzeit meinen Nachnamen an nimmt.
    Mir ist nur bekannt, das es große Schwierigkeiten mit dem Erbe geben kann, wenn sie vor dem Erbfall die deutsche Staatsbürgerschaft erhält und damit als Ausländer gilt.
    Wir werden in Dnipro noch mit ein Rechtsanwalt sprechen.
    Welche Informationen habt ihr zu diesem Thema?

  • Jeder kann seinen Namen behalten wenn man das will. Das kann sogar unterschiedlich nach UA und DE Recht sein, also z.B. in UA nicht aendern und in DE gemeinsamer Name.


    Sie wird wohl auch eher eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis anstreben als die Staatsbuergerschaft wechseln?

  • Das Problem ist nicht der Name an sich.
    Das Problem ist, nachzuweisen, das dass man nun die Erbberechtigte Person ist, wenn man einen anderen Namen hat.
    Das kann man mit Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde etc. nachweisen.
    Kann zu Lauferei führen, aber ein wirkliches Problem ist das nicht.
    Schwierigkeiten kann es geben, wenn Unterlagen aus der Ostukraine oder Krim dazu beschaft werden müssen.
    Dazu sind dann manchmal umfangreiche Gerichtsverfahren nötig wenn keine geeigneten Nachweise mehr vorhanden sind.
    Das hat aber eigendlich nichts mit dem Erbe zu tun, sondern mit Namensführung und Personenstandsunterlagen.

  • Danke für die Antwort.
    Auch wen wir über die deutsche Bürokratie meckern, lobe ich eine gute Verwaltung.
    Wir werden natürlich die Dokumente aufbewahren.
    Meine Freundin ist hat keine Verbindungen zu den Problemgebieten. Es reicht schon, das sie in Kasachstan geboren ist.

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