Heirat in Ukraine / Namensänderung nachträglich in DE

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir bei dem Thema helfen.


    Ich plane meine ukrainische verlobte in Kiev zu heiraten. Dabei soll vorerst jeder seinen Namen beibehalten.
    Hintergrund:
    Final leben wollen wir bei mir in deutschland. Jedoch muss Sie nach der Heirat noch für ein paar Monate nach Polen um dort ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen(sie hat ein gültiges Arbeitsvisum auf ihren Mädchennamen). Deshalb denken wir , wenn sie vorerst ihren Namen behält, es keine Komplikationen zwecks Einreise nach Polen gibt etc.


    Der Plan:
    1. Trauung in Kiev
    2. Nach Polen zwecks Arbeitsvertrag erfüllen
    3. In Polen in der deutschen Botschaft, das Visum für deutschland beantragen


    Wenn der Arbeitsvertrag in Polen beednet ist und sie das Visum für deutschland erhalten hat kommt sie nach deutschland. Dann wollen wir in deutschland:


    4. Die Ehe beim Standesamt eintragen lassen (sie übernimmt meinen Namen)
    Frage: Ist das möglich?
    Frage: Stellt das Standesamt eine neue Heiratsurkunde aus, wo wir den gleichen Namen haben?


    5. Sie meldet dem Ukrainischen-Konsulat ihren neuen Wohnort in DE
    6. Sie beantragt neue Ausweisspapiere im Kosult mit dem Ehenamen (also meinem Namen ;) )
    Frage: Weiss jemand wie lange das dauert?



    Was haltet ihr von diesem Plan. Ist da was grob fahrlässiges dabei? Lässt er sich optimieren? :)


    Gruss und danke

  • Für das Visum muss Sie als Ukrainerin in Kiev erledigen.Heiraten kannst DU in der Ukraine und dann hier eintragen lassen.Alle Dokumente müssen Apostille haben und übersetzt werden.Dein Standesamt gibt Dir Auskunft.Meines errachtens kann Sie ja das Visum beantragen wenn Ihr geheiratet haben und weiter in Polen Arbeiten gehen bis der Vertrag erfüllt ist.Sollte Sie das Visum erhalten muss halt nach Kiev gegangen werden um es von der Botschaft zu holen.Sollte Sie es dann haben kann Sie in Polen weiter arbeiten und später Direkt nach Deutschland reisen.

  • Hallo sbmiles21!


    Ich meine, dass die Sache einfacher ist, wenn sie bei der Heirat in KIev gleich deinen Namen annimt (u. sich danach neue Pässe ausstellen lässt.
    In Bezug auf Polen u. das Arbeitsvisum sehe ich keine Probleme. Durch die Namensänderung wird das Visum bestimmt nicht unwirksam Sie kann ja Dokumente mit sich führen, die die Namensänderung bestätigen. Evtl. müsste halt das Visum auf den neuen Namen umgeschrieben werden.


    Die Anmeldung beim ukr. Konsulat für den Wohnsitz in D und Abmeldung aus UA (=Abgabe des Inlandspasses) dauert nach Antragsabgabe etwa 1 Jahr. Erst hiernach kann Sie beim Konsulat einen neuen Reisepass beantragen.
    Evtl. braucht Sie für das ganze jetzt schon aktuelle Pässe (mit neuem Familiennamen).


    Nochmals: halte die Variante "Namensänderung gleich nach Heirat in UA" für weniger kompliziert.
    Zudem: den dt. Aufenthaltstitel bekommt sie dann gleich auf ihren neuen Namen.

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