Namensänderung ukrainischer Inlandspass

  • Hallo


    Meine Frau ist ukrainische Staatsbürgerin und lebt und arbeitet seit über einem Jahr in Österreich (Aufenthaltstitel Familienangehörige).
    Sie benötigt nach der Namensänderung einen neuen internationalen ukrainischen Reisepass. Das Konsulat in Wien verlangt, dass sie vorher ihren ukrainischen Inlandspass ändern lässt. Danach kann man in Wien den internationalen Pass beantragen.


    Meine Frage ist nun, ob damit jemand aktuelle Erfahrungen gemacht hat.


    Muss man für die Beantragung und für das Abholen zwingend persönlich kommen, oder kann man auch eine Vollmacht benutzen? Wir haben die österreichische Heiratsurkunde mit Apostille übersetzen lassen. Sie hat in Österreich ihren Hauptwohnsitz (Meldezettel), ist aber in der Ukraine bei ihren Eltern noch nicht abgemeldet. Benötigt sie für Behördenwege auch eine apostillierte Übersetzung des österreichischen Meldezettels?


    Ich hoffe, dass sie nicht zwei mal in die Ukraine fliegen muss.


    Vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben.
    LG
    Alex

  • Hallo Alex!
    Den Inlandspass kann man nur in UA machen. Für die Beantragung muss man persönlich anwesend sein (war jedenfalls bei meiner Frau damals so, als sie wegen Passablaufs einen neuen brauchte). Persönliche Anwesenheit deswegen, weil auch Unterschriften geleistet werden müssen. Abholung kann den Pass dann auch ein anderer (Meine Frau hat ihrem Vater damals eine formlose Vollmacht mitgegeben).


    Den Reisepass kann man nur dann beim Konsulat machen lassen, wenn man dort auch registriert ist.
    Das Verfahren wird beim Konsulat in Ö nicht anders sein als in D: Nach Antragstellung (mit einer Menge von Dokumenten) dauert es etwa 10 Monate, bis man ein Schreiben erhält, in dem man aufgefordert wird sich in UA abzumelden (Abgabe des Inlandspasses). Für die Abmeldung ist meine Frau nach UA gefahren und hat dort ein Bestätungsschreiben erhalten. Dieses hat sie dann beim Konsulat vorgelegt und den Registrierungsstempel in den Pass bekommen. Abmeldung bzw. Abgabe des Reisepasses kann man auch über das Konsulat machen. Das Verfahren dauert aber dann noch länger, weil der Pass u. die Dokumente von dort aus nach UA geschickt werden.


    Weitere Infos:
    Постійний консульський облік - Посольство України в Республіці Австрія



    Dauer für den Reisepass beim Konsulat (bei uns München): exakt 1,5 Monate.
    Weitere Infos:
    Оформлення паспорта громадянина України для виїзду за кордон - Посольство України в Республіці Австрія



    Wie oben schon gesagt, muss Deine Frau für den Inlandspass zumindest einmal für die Antragstellung nach UA reisen.
    Soweit ich weiss gibt es auch (wirklich legale Schnellverfahren), sodass deine Frau während eines Heimaturlaubs beide Pässe in UA machen lassen kann.

    Gruß
    MaBo

  • Danke für die Infos.


    Beide Pässe in UA machen zu lassen wäre sicher ideal, aber sie braucht für die Einreise nach Österreich den Aufenthaltstitel und den Reisepass.
    Gibt es dann nicht ein Problem, wenn die Nachnamen nicht übereinstimmen?


    Den Aufenthaltstitel kann sie erst ändern lassen, wenn sie den internationalen Reisepass geändert hat.


    Davon, dass sie sich in UA Abmelden muss um beim Konsulat einen neuen Pass beantragen zu können, hat uns dort niemand gesagt. Sie wollten lediglich den neuen Inlandspass.

  • Beide Pässe in UA machen zu lassen wäre sicher ideal, aber sie braucht für die Einreise nach Österreich den Aufenthaltstitel und den Reisepass.
    Gibt es dann nicht ein Problem, wenn die Nachnamen nicht übereinstimmen?


    Was Deutschland betrifft habe ich nur diese Infos:
    Deutsche Botschaft Kiew - Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)


    Gehe davon aus, dass es für Österreich ähnlich bzw. genauso ist. Vielleicht kann die zust. Ausländerbehörde Infos geben.


    Noch was zum Reisepass: Man kann sich auch der Hilfe Dritter bedienen.
    Beschaffung von ukrainischen (biometrischen) Reisepässen für alle Regionen der Ukraine innerhalb von zwei Tagen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

  • Muss man den alten Reisepass bei der Beantragung des neuen abgeben?


    Sonst wäre folgendes die einfachste Lösung:
    - Reise in die Ukraine
    - Beantragung des neuen Inlandspasses und des neuen Reisepasses
    - Ausreise mit dem alten Reisepass, Abholung der zwei Pässe von bevollmächtigten Personen (Familienangehörigen?)

  • Muss man den alten Reisepass bei der Beantragung des neuen abgeben?


    Bei Beantragung nicht, aber bei der Abholung (war jedenfalls bei meiner Frau so).


    Nochmal zurück zur Wiedereinreise nach D mit neuem biometrischen Reisepass: Ich sehe da wirklich keine Probleme. Mit biometrischen Reisepass gilt ja insoweit die neue Visafreiheit. Ob jetzt der Namen geändert wurde sieht der Zollbeamte ja gar nicht.
    Ansonsten könnte man folgendes noch mitführen: Heiratsurkunde, elektr. Aufenthaltsitel (mit altem Namen), Kopien des alten Reisepasses (in D notariell) beglaubigt.
    Damit dürfte die Identität und somit die Berechtigung zur (Wiedereinreise) zu Genüge geklärt sein.

    Gruß
    MaBo

  • Bei Beantragung nicht, aber bei der Abholung (war jedenfalls bei meiner Frau so).


    Nochmal zurück zur Wiedereinreise nach D mit neuem biometrischen Reisepass: Ich sehe da wirklich keine Probleme. Mit biometrischen Reisepass gilt ja insoweit die neue Visafreiheit. Ob jetzt der Namen geändert wurde sieht der Zollbeamte ja gar nicht.
    Ansonsten könnte man folgendes noch mitführen: Heiratsurkunde, elektr. Aufenthaltsitel (mit altem Namen), Kopien des alten Reisepasses (in D notariell) beglaubigt.
    Damit dürfte die Identität und somit die Berechtigung zur (Wiedereinreise) zu Genüge geklärt sein.


    Dann wäre es ja problemlos möglich, mit dem alten Reisepass auszureisen, wenn sie nicht 2 Wochen in der Ukraine warten will.


    Und dann wieder zur Abholung zurückzukommen, oder den alten Reisepass per Post senden an den Abholer.

  • Dann wäre es ja problemlos möglich, mit dem alten Reisepass auszureisen, wenn sie nicht 2 Wochen in der Ukraine warten will.


    Ja!
    Wie oben geschrieben gibt es ja auch die Möglichkeit eines Schnellverfahrens 2-3 Tage!


    oder den alten Reisepass per Post senden an den Abholer.


    Ich persönlich verschicke ungern Pässe mit der Post, und noch weniger gern in die UA.

    Gruß
    MaBo


  • Ja!
    Wie oben geschrieben gibt es ja auch die Möglichkeit eines Schnellverfahrens 2-3 Tage!



    Ich persönlich verschicke ungern Pässe mit der Post, und noch weniger gern in die UA.


    Schnellverfahren:
    auf 2-3 Tage würde ich mich nicht verlassen.


    Reisepass: einmal 8 Tage, einmal 11 Tage in diesem Jahr gewartet, bei der Schnellversion (7 Tage, 1.250,- Griwna).

  • Morgen.
    Derzeit dauert das Schnellverfahren mindestens 2 Wochen oder sogar länger.
    Normal gibt es diese Prozedur, Reisepässe, bei Vorlage der benötigten Unterlagen auszustellen.
    Allerdings kommt es immer wieder engpassbedingt zu Verzögerungen.
    2-3 Tage sind derzeit nicht realistisch.
    Die Informationen dazu sind im Internet mit Vorsicht zu geniessen, da meistens nie ganz aktuell.
    Man muss das im Einzelfall nachfragen.

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