Hallo
Meine Frau ist ukrainische Staatsbürgerin und lebt und arbeitet seit über einem Jahr in Österreich (Aufenthaltstitel Familienangehörige).
Sie benötigt nach der Namensänderung einen neuen internationalen ukrainischen Reisepass. Das Konsulat in Wien verlangt, dass sie vorher ihren ukrainischen Inlandspass ändern lässt. Danach kann man in Wien den internationalen Pass beantragen.
Meine Frage ist nun, ob damit jemand aktuelle Erfahrungen gemacht hat.
Muss man für die Beantragung und für das Abholen zwingend persönlich kommen, oder kann man auch eine Vollmacht benutzen? Wir haben die österreichische Heiratsurkunde mit Apostille übersetzen lassen. Sie hat in Österreich ihren Hauptwohnsitz (Meldezettel), ist aber in der Ukraine bei ihren Eltern noch nicht abgemeldet. Benötigt sie für Behördenwege auch eine apostillierte Übersetzung des österreichischen Meldezettels?
Ich hoffe, dass sie nicht zwei mal in die Ukraine fliegen muss.
Vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben.
LG
Alex