Kindernachzug nach Wegfall Visum

  • Guten Tag Allerseits,


    hat sich am Prozedere des Nachzugs eines 11-jährigen Kindes aus der Ukraine zur allein sorgeberechtigten Mutter, die mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland lebt, mit einem Deutschen verheiratet ist und sowohl über ausreichende Mittel als auch ausreichenden Wohnraum verfügt, etwas geändert?


    Früher musste ja immer ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt und erteilt werden. Ist das mit Wegfall der Visumspflicht immer noch nötig?


    Das Prozedere erschließt sich mir leider auch nicht so ganz. Wird es bei der lokalen Einwanderungsbehörde oder der deutschen Botschaft in Kiew gestartet? Meine Vorstellung, dass man einfach mit den notwendigen Nachweisen zur lokalen Behörde geht und von da aus alles zu regeln ist, ist wahrscheinlich blauäugig, oder?


    Ich hoffe, dass jemand von Euch hier ein paar Infos hat.


    Viele Grüße
    Jan

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