Einbürgerung

  • Hallo!
    Bitte um H:I:L:F:E!
    Ich möchte schnell die D.Bürgerschaft nach §9 beantragen.
    Wie funktioniert es??
    Habe ich es richtig verstanden,dass zuerst nur der Einbürgerunantrag gestellt wird?
    Und wenn dem zugestimmt wird, erst dann kümmerst man sich um die Entlassung aus der Ukraine.


    Und noch 2 Fragen:
    1)muss ich unbeding ein FamilienBuch in Deutschland haben?? (wir haben keins gemacht, würde auch nicht unbedingt haben. Angeblich soll man es aber zusammen mit den Unterlagen abgeben).
    2)Wie kann man Geburtsurkunde legalisieren lassen, ohne dass man selbst nach Kiev fahren muss (ich bin auch beim ukrainischen Konsulat in Deutschland nicht angemeldet). Gibt es villeicht Firmen die es für mich machen können oder kann man es per Post nach Kiev senden? Hat jemand Erfahrungen gemacht??

  • Ist WIRKLICH so, oder nur theoretisch?
    Weil ich würde es sehr gerne vermeiden. Und ich habe geröhrt, dass es auch ohne geht.

  • Zitat

    Und ich habe geröhrt, dass es auch ohne geht.


    klar, versuchen kann man , auf jeden Fall. Man sollte sich bei der Botschaft bzw. beim KOnsulat registrieren lassen, wenn du das nicht machst, dann hast du in deinem Pass auch keinen Vermerk, dass du in Deutschland lebst. Du kannst auf den Link von der Botschaft gehen und dir alles anschauen.

  • Vielen Dank Dir für Deine Antwort!!
    Ich glaube, ich werde es so versuchen.Ich kenne Leute die es "ohne" geschafft haben, allerdings stammen sie aus Russland bzw Kasakhstan...
    Diese Anmeldung beim Konsulat kostet viel zu viel Zeit (und auch Geld), sowie auch Nerven :)

  • Weisst Du villeicht noch zufällig, wenn ich hier verheiratet bin, wäre es "timchasovyj" oder "pistyjnij" oblik?
    Ich bin so verzweifelt, ob ich mich anmelden soll oder nicht :(
    Ich bin schon 5 Jahre in Deutschland. Ich habe noch Angst, dass ich villeicht Ärger bekomme, wenn ich mich erst jetzt anmelden lasse..


    Villeicht weisst Du auch, wie lange es so ungefähr dauern würde, wenn ich mich beim Konsulat anmelden lasse?


    VIELEN DANK!!

  • Hat villeicht jemand vor kurzem sich in Bonn beim Ukrainischen Konsulat anmelden lassen?
    Wie LANGE hat es gedauert ??

  • :] du bekommst keinen Ärger, aber du solltest dich so schnell wie möglich dort anmelden, weil die ganze Prozedur ungefähr ein jahr dauert.
    Nachdem du alle benötigten Unterlagen abgegeben hast, ebkommst du in deinen Reisepass einen Stempel "timchasoviy oblin" und wenn du die Bestätigung bekommst( in zirka 12 Monaten), dass dein fester Wohnsitz in D. ist, dann heißt das "postiyniy oblik".

  • Zitat

    Original von AnnaRu
    Hallo!
    Bitte um H:I:L:F:E!
    Habe ich es richtig verstanden,dass zuerst nur der Einbürgerunantrag gestellt wird?
    Und wenn dem zugestimmt wird, erst dann kümmerst man sich um die Entlassung aus der Ukraine.


    so ist es :)

  • Ich glaube, Du hast schon genug von meinen Fragen :)
    Aber ich möchte gerne Deine Meinung hören.


    Ich habe eben im Internet gefunden, dass ich meine Geburtsurkunde per Post nach Kiev senden kann und es wird so legaliesiert. Das heisst dann für mich, dass ich alle Unterlagen haben werde.
    Ich würde dann auch den Einbürgerungsantrag stellen.
    Du hast oben geschrieben, falls ich beim Ukr.Konsulat nicht angemeldet bin, werden meine Unterlagen wahrscheinlich nicht bearbeitet..
    WAS meinst Du damit?? Nicht mal dieser erster Schritt (der Antrag selbst)?
    Oder meinst Du die Entlassung aus der Ukrainischen Staatsangehörigkeit?


    Ich meine wenn ich den Antrag erst stelle, ich brauche doch erstmal gar keine Unterlagen aus dem Konsulat oder so. Nur der Reiserpass mit dem Aufenthaltserlaubnis, oder liege ich hier falsch??


    Und wenn ich mich zuerst beim Ukr.Konsulat anmelden lasse, dann muss ich schon so ein Jahr warten?!


    Vielen Dank für deine Geduld!!!

  • Zitat

    Du hast oben geschrieben, falls ich beim Ukr.Konsulat nicht angemeldet bin, werden meine Unterlagen wahrscheinlich nicht bearbeitet..
    WAS meinst Du damit?? Nicht mal dieser erster Schritt (der Antrag selbst)?
    Oder meinst Du die Entlassung aus der Ukrainischen Staatsangehörigkeit?


    beim Konsulat/ bei der Botschaft werden deine Unterlagen unter einer Voraussetzung bearbeitet, und zwar- wenn du einen festen, dauerhaften Wohnsitz in D. beantragt hast- hier kannst du nachlesen, was du dazu brauchst: http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=55,188,0,0,1,0
    Eigentlich wolltest du die deutsche Bürgerschaft beantragen.


    Schritt 1: Beantragung eines festen, dauerhaften Wohnsitzes in D. Du brauchst folgende Unterlagen:
    1. Reisepass
    2.4 Fotos
    3.Antrag
    4.Meldebescheinigung
    5. heiratsurkunde
    6. eine Erklärung, die vom Notar ausgestellt ist, dass du keine Schulden bei deinen Eltern, die noch in der Ukraine leben, hast
    7.falls du in den letzten 5 Jahren in der Ukraine gearbeitet hast, dann brauchst du auch von deinem Arbeitgeber so eine Bescheinigung
    8. Geburtsurkunde
    9.4markierte Briefumschläge
    10. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 125 € und dann darfst du ungefähr 12 Monate warten, bis dir die Ukraine ihr "OK" gibt :))


    und danach kommt noch Schritt 2 ( relativ schneller Ablauf) und Schritt 3 ( eine lange Geschichte) :))

  • Liebe Natalija,
    damit ich es richtig verstehe:
    Diesen "dauerhaften Wohnsitz in D" soll ich schon haben, BEFORE ich überhaupt den ersten Schritt mache und den Antrag auf Einbürgerung stelle?? Oder wenn ich versuche mich aus der Urkaine auszubürgern??

  • Zitat

    Oder wenn ich versuche mich aus der Urkaine auszubürgern??


    das wird aber keinen Sinn ergeben. Wenn du dich aus der Ukraine ausbürgern lassen möchtest, dann heißt das, dass du bereits einen festen Wohnsitz sonstwo hast, deswegen muss man als Erstes einen festen Wohnsitz in D. beantragen.
    Apropos, du kannst alles versuchen, was du für richtig hältst, aber solange du keinen festen Wohnsitz in D. hast, kommst du nicht weiter :(

  • Ist es richtig bzw sinnvoll, wenn ich folgendes mache:
    1)Ich stelle den Antrag auf Einbürgerung in D.
    2)Gleichzeitig lasse ich mich beim Ukr. Konsulat anmelden


    3)Das beides dauert so 1 Jahr...


    4)Wenn beides positive endet, erst dann werde ich ich mich aus der Ukr. ausbürgen lassen, das wäre dann der oberer Link von Dir "... pro zalyschenny na postijne prozhivanny za kordonom"
    Ist es so??????

  • ;( ;( ;( ;)


    1) !!!!!!!Schritt1!!!!!. Registrierung bei der Botschaft/ beim Konsulat, " zalyshennja na postiyne prozhiwanny za kordonom"
    http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=55,188,0,0,1,0


    ein paar Monate später kannst du den Antrag auf Einbürgerung stellen, WEIL du daraufhin eine Einbürgerungszusicherung bekommst, die 12 oder 24 Monate gültig ist (unterscheidet sich regional), wenn du in dieser Zeit " zalyshennja na postiyne prozhiwanny za kordonom" noch nicht hast, dann kannst du auch ukrainische Staatsbürgerschaft nicht ablegen, denn die Voraussetzung " zalyshennja na postiyne prozhiwanny za kordonom" noch nicht erfüllt ist, dann musst du noch weiter, danach läuft die Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung und das der Fall ist, dann darfst du das nochmal machen. :(


    2) Schritt 2. Antrag auf Einbürgerung in D.
    http://www.einbuergerung.de/26_122.htm


    Nun hast du die Bestätigung zu" zalyshennja na postiyne prozhiwanny za kordonom", eine gültige Einbürgerungszusicherung, jetzt kannst du dich um den nächsten Schritt kümmern, nämlich


    3) Schritt 3. Antrag auf die Aufgabe der ukrainische Staatsbürgerschaft
    http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=54,186,0,0,1,0


    So, :O , alles klar? :)

  • Liebe Natalija,
    danke Dir noch mal!


    Ich wusste nicht, dass ich in meinem Fall auch "Postijne Prozhivanny za kordonom" machen soll :(


    Du kennst schon mein Fall besser als ich selbst :)
    Noch mal: ich habe in D. studiert und dann geheiratet. Das heisst, um die D.Staattsbürgerschaft zu beantragen MUSS ich zuerst noch "postijne prozivanny za kordonom" machen??


    Und was ist dann mit dem "konsulskij oblik"???
    Soll man es vorher auch machen? "Tymchasovyj" oder "postijnyj" ??


    2)Gleichzeitig kann man nicht "Postijne Prozhivanny za kordonom" und "Einbürgerungsantrag" stellen, alleine schon deswegen, dass man die Geburtsurkunde fürs beides braucht, oder?

  • Hallo,


    mal eine Frage, hat einer von euch schon mal diese Erklärung, dass man keine Schulden, Verpflichtungen usw beim Notar hat machen lassen? Wäre es möglich hier eine zu zitieren, ohne persönliche Daten jetzt. Nur formhalber um zu wissen wie sowas aussieht?


    Grüsse
    olena

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