Bearbeitungsdauer ab Zusage der Ausländerbehörde für ukrainische Ehefrau

  • Tatsächlich hängt sehr viel von der jeweiligen Ausländerbehörde ab. Für alle, die auf Freiersfüssen wandeln, möchte ich kurz unsere Geschichte erzählen, die den ganzen Visumstress vermieden hat:
    Meine Frau kam, nachdem wir in der Ukraine geheiratet hatten, mit einem 3-Monatsvisum zu mir und begann sofort einen Sprachkurs für den A1-Test. Unser Ausländeramt verlängerte das Visum für vier Wochen, weil das Ergebnis der Prüfung nicht rechtzeitig vorlag und als meine Liebste (Wunder über Wunder) mit Minimalpunktzahl bestanden hatte, hiess es nur: "Jetzt schicken wir sie nicht mehr zurück". Anmeldung, 1-Jahres-AE, Integrationskurs, fertig. Also kein Sprachkurs in der Ukraine, kein Einreisevisum in Kiev, garnix. Gekommen, A1, und geblieben. Wenn man eine anerkannte Ehe geschlossen hat, den A1 vorweisen kann und ein bisschen Glück bei der Ausländerbehörde hat, kann es auch so klappen.


    Wolfram, herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Euch!

  • Wenn man eine anerkannte Ehe geschlossen hat, den A1 vorweisen kann und ein bisschen Glück bei der Ausländerbehörde hat, kann es auch so klappen.


    "bisschen Glück" bedeutet, dass die ABH bereit sein muss, entgegen der klaren Weisung in den Anweisungen zu dem entsprechenden Gesetz zu handeln.
    Das Gesetz sieht zwar als Voraussetzunge vor, dass man mit dem "richrigen" Visum eingereist sein muss, aber es lässt zu, dass man davon im Einzelfall abweichen darf.


    Dummerweise sagen die für die Behörden bindenden Anweisungen, dass das bei der Voraussezung "einfache Deutschkenntnisse" so nicht angewendet werden soll.



    Da braucht man schon sehr viel Glück, einen Sachbearbeiter zu bekommen, der das nicht wiess oder es weiss, es aber einfach darauf ankommen lässt und entgegen den Anweisungen handelt.
    Ich würde damit nicht rechnen --- was nicht heisst, dass es nicht vorkommt.
    Vor allem, wenn man in Betracht zieht, dass die Betroffenen dagegen selten klagen werden.:-)

  • Da haben wir wohl einfach Glück gehabt; Allerdings habe ich beruflich öfters mit den Damen von unserem Ausländeramt zu tun (und bin natürlich immer schweinefreundlich), vielleicht haben sie deshalb ein Auge zugedrückt; der letzte Satz in der zitierten Vorschrift lautet, daß der Ehegatte die Deutschkenntnisse vor Einreise nachweisen SOLL (also nicht: "muss"), vielleicht haben sie auch nur einen Ermessensspielraum zu unseren Gunsten ausgelegt. Die übrigen Voraussetzungen lagen ja vor.

  • Hallo Zusammen,
    ich möchte heute hier meinen ersten Beitrag im Forum machen und Euch meine Erfahrung mit der ABH erzählen. Nachdem ich die Papiere meiner Verlobten und von mir beim Standesamt abgegeben habe damit diese zum OLG geschickt werden. War ich ziemlich unsicher ob das OLG die Befreiung zur Ehefähigkeit rechtzeitig vor dem Termin in der Botschaft am 15.11. schafft. Also habe ich daraufhin die ABH angerufen und ganz dumm gefragt, wie hier der richtige Ablauf ist. Die Dame fragte mich ob meine Verlobte schon das A1 Zertifikat hat, was ich bejahte. Darauf meinte Sie, kein Problem kommen Sie einfach nach der Hochzeit mit dem A1 Zertifikat und Ihrem Pass und sie bekommt die Aufenthaltsgenehmigung. Ich fragte nochmal extra ob meine Verlobte nicht ein Visum zur FZF benötigt und die Dame nochmals, nein das wäre nicht notwendig wenn sie hier in Deutschland heiratet, das A1 Zertifikat hat und ein gesichertes Einkommen, was sie über mich hat.

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