Bearbeitungsdauer ab Zusage der Ausländerbehörde für ukrainische Ehefrau

  • Hallo zusammen,


    ich verfolge die Diskussionen in diesem Forum schon länger und hätte heute selber mal eine Frage:


    weiß zufällig jemand wie lange die Botschaft in Kiew normalerweise ab einer positiven Stellungnahme der deutschen Ausländerbehörde für die Ausstellung eines Visums für die Familienzusammenführung braucht?


    Meine Frau und ich warten im Moment darauf, vor allem sind wir unter Zeitdruck weil wir unsere 6 jährige Tochter einschulen wollten/sollten und die Botschaft diese Art fragen nicht beantwortet.


    vielen Dank vorab


    Wolfram

  • Hallo Wolfram,
    ich denke auch, dass das schnell geht. Bei uns war das Visum längstens eine Woche nach dem Okay von der ABH als abholbereit bei der Botschaft gekennzeichnet.

  • Meine Frau und ich warten im Moment darauf, vor allem sind wir unter Zeitdruck weil wir unsere 6 jährige Tochter einschulen wollten/sollten und die Botschaft diese Art fragen nicht beantwortet.


    vielen Dank vorab


    Wolfram


    Wolfram, was spricht dagegen, dass die Frau mit 6 jährigen Kind die Visafreuheit nützt, sofort nach Deutschland kommt und sofort in die Schule geht.


    In Österreich funktioniert das:
    Für die Anmeldung in der Schule benötigst du einen Meldebescheinigung, sonst nichts (Begründung : Allgemeine Schulpflicht). Die Meldebescheinigung bekommst du mit dem Reisepass der Tochter + deiner Unterschrift als Wohnungseigentümer am Formular.
    Dazu noch eine Hanse Merkur Krankenversicherung für Frau und Kind.


    Das wars :
    Innerhalb der 3 Monate ist die Sache sicher durch.
    Es ist besser, wenn die Tochter so früh wie möglich hier eingeschult wird und im Klassenzimmer sitzt.


    Schau mal auf die Homepage der Schulbehörde, welche Unterlagen du für die Anmeldung benötigst. Ich denke, auch in Deutschland brauchst du kein Visum dafür. Dann würden viele Kinder nicht in die Schule gehen.

  • @Arminius68
    Außerdem gratuliere ich dir zu deiner Frau und 6 jährigen Kind : Alles richtig gemacht, das Kind ist noch in einem Alter, wo es die neue Sprache schnell lernt und den neuen "Vater" akzeptiert.


    Erzähl mal, wie alt ist deine Frau? Ich tippe auf Anfang 30.


    Der Wiener, der Frauen mit Kinder über 11 Jahren strikt abgelehnt hat.
    und der oft erstaunt war, dass Ukrainerinnen so früh gebären (eine 38 jährige mit 20 jährigen Kind ist dort nicht so selten, Spitzenreiter war eine 31 jährige mit 16 jährigen Sohn).

  • In Österreich funktioniert das:
    Für die Anmeldung in der Schule benötigst du einen Meldebescheinigung, sonst nichts (Begründung : Allgemeine Schulpflicht). Die Meldebescheinigung bekommst du mit dem Reisepass der Tochter + deiner Unterschrift als Wohnungseigentümer am Formular.
    Dazu noch eine Hanse Merkur Krankenversicherung für Frau und Kind.


    In Deutschland funktioniert das nicht. Ohne AE auch keine Anmeldung. Meldebehörde und Ausländeramt stimmen sich ab. Habe ich selbst erlebt.


    Gruß
    Michael

    Gruß
    Michael

  • Darf man eine Person nicht anmelden, wenn diese nur zum Beispiel 2 Monate hier ist? Mit der Visafreiheit?


    Nein, diese Person ist hier zu "Besuch" und hat nicht ihren ständigen Wohnsitz hier.
    Zur Erklärung meiner Erlebnisse: Ich habe meine Frau nach unserer Heirat hier angemeldet. Danach reiste sie zurück nach Russland und wartete auf das FZF-Visum.
    2 Wochen später bekam ich einen Brief der Meldebehörde, dass sie meine Frau wieder abgemeldet haben. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass das Ausländeramt das initiert hatte.
    Erst nach Erteilung der AE bzw. der Einreise meiner Frau mit FZF-Visum konnte ich sie hier anmelden.
    Gruß
    Michael

    Gruß
    Michael

  • Darf man eine Person nicht anmelden, wenn diese nur zum Beispiel 2 Monate hier ist? Mit der Visafreiheit?


    Für Österreich weiß ich es nicht. In Bayern hatte die Ausländerbehörde es explizit gefordert. Natürlich kam dann auch der Brief, den Michael bereits beschrieben hat. Dann habe ich bei der ABH nochmals nachgefragt und sie sagt mir, das sei ok, den könne man ignorieren, weil der ABH ja dann die Abmeldung zukommen würde.


    Langer Rede kurzer Sinn: Meldegesetze sind etwas Merkwürdiges, frag doch einfach bei der ABH nach, denn soweit ich weiß muss auch ein Tourist in AT nach spätestens 3 Tagen angemeldet werden - selbst in einer FeWo (da macht es dann der Vermieter).


    Gruß
    Siggi

  • Aber, an den Threadersteller :
    Das Kind ist 6 Jahre. Es ist September, was machen sie da in der Schule?
    Wellen zeichnen, schräge Striche zeichnen, vielleicht ein I, ein V.
    Ich würde die zwei hierher holen, bei Amazon Deutsch und Mathe für die erste Klasse + Sprachkurs mit CD. Kostet zusammen nicht mehr als EUR 30.
    Und dann mit ihr eine Stunde am Tag Unterricht machen.


    Ist sinnvoller und für den Schulstart besser, als wenn sie in der Ukraine wartet und dann erst gleichzeitig mit dem Schulbeginn mit Deutsch Muttersprachlern in Kontakt kommt.

  • Zum Thema Schulanmeldung.
    Die Schule wollte bei der Anmeldung der Tochter meiner Frau jetzt im August die Meldebescheinigung sehen, ohne diese wäre keine Schulaufnahme erfolgt.
    Meine beiden Mädels waren in den Monaten Juni/Juli im Rahmen Visafreiheit bei mir in Deutschland, da in UA die Ferien ja schon am 01.06. begonnen hatten. Ich hatte damals bei der Schule angefragt, ob die Kleine als "Gasthörerin" am Schulunterricht teilnehmen könnte, dies war wohl aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.


  • Für Österreich weiß ich es nicht. In Bayern hatte die Ausländerbehörde es explizit gefordert. Natürlich kam dann auch der Brief, den Michael bereits beschrieben hat. Dann habe ich bei der ABH nochmals nachgefragt und sie sagt mir, das sei ok, den könne man ignorieren, weil der ABH ja dann die Abmeldung zukommen würde.


    Langer Rede kurzer Sinn: Meldegesetze sind etwas Merkwürdiges, frag doch einfach bei der ABH nach, denn soweit ich weiß muss auch ein Tourist in AT nach spätestens 3 Tagen angemeldet werden - selbst in einer FeWo (da macht es dann der Vermieter).


    Gruß
    Siggi


    so weit ich weiß, muss man sich in Deutschland auch als Tourist eigentlich nach einer Woche anmelden. Ist zwar nicht die Regel, aber gesetzlich vorgeschrieben.
    Grüße!

  • so weit ich weiß, muss man sich in Deutschland auch als Tourist eigentlich nach einer Woche anmelden


    Mir hat man Jahre später (vielleicht mit einem anderen Meldegesetz) von der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt, dass ich mich erst bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als 2 Monaten anmelden müsste, da ich einen Hauptwohnsitz im Ausland habe.


    Gruß
    Siggi

  • @DerWiener, und auch alle anderen, Danke für Euer Interesse, und ja gut geraten, meine Frau ist am 22.4. 31 Jahre geworden. Ich im Juli 50, alle wundern sich erstmal aber es passt wie es noch nie gepasst hat. Auch mit der kleinen verstehe ich mich blendend, obwohl im Moment "verstehen" relativ ist, da sie noch kein Deutsch kann. Aber meine Frau sagt sie fragt jeden Tag nach mir und kann es auch kaum erwarten bis wir wieder zusammen sind. Wenigstens kann meine Fau fließend Englisch so dass wir uns über alles austauschen können.


    Ich hatte vor meiner Frau einmal eine russische Freundin (danach 2 Beziehungen mit deutschen Frauen), aber da hab ich gemerkt das mich deutsche Frauen nicht mehr interessieren. Das soll nicht abwertend klingen, die Mentalität der russisch/ukrainischen Frauen passt einfach besser zu mir.


    Meine Frau und die Kleine waren auch die 90 Tage hier, wir haben nicht gedacht das das mit dem Visum alles sooooooo lange geht (obwohl wir vom ersten Tag nach der Heirat Gas gegeben haben), sonst hätten wir es natürlich so getimed das die Kleine zur Schule kann. Aber nach dem die vom Schulamt in BW gemeint haben das das ohne Aufentaltstitel nicht so ohneweiteres geht, haben wir gehofft wir haben das Visum rechtzeitig.

  • Schade, dann kann die Kleine wg der 90 Tage nicht zur Schule.


    Ich möchte trotzdem, vielleicht für Andere, meine Erfahrung hier posten. Wir befinden uns in ähnlicher Situation und warten zur Zeit auf das Visum. Allerdings sind meine Frau und ihr Sohn passend zum Schulbeginn zu mir gekommen. Ich habe mich rechtzeitig mit der Schule in Verbindung gesetzt und wollte den Jungen quasi als Gastschüler anmelden. Der Schulleiter hat mir dann erklärt dass der Junge sogar schulpflichtig ist wenn er gar nicht in Deutschland angemeldet ist. Wir haben keine weiteren Papiere benötigt. Er nimmt am Unterricht teil und bekommt auch extra Sprachunterricht. Das funktioniert von Seiten der Schule alles problemlos.

  • schulpflichtig ist wenn er gar nicht in Deutschland angemeldet ist.


    Zumindest der gewöhnliche Aufenthalt (=Lebensmittelpunkt) müsste in DE sein. Touristen sind nun in DE noch nicht Schulpflichtig.


    Richtig ist hingegen, dass es auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt. Mit einer Abmeldung oder Nicht-Anmeldung negiert man die Schulpflicht nicht.


    Beispielsweise sind Kinder ohne festen Wohnsitz (z.B. Schausteller) auch in DE schulpflichtig, obwohl sie nirgends gemeldet sind. Hier greift die Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Zusammen,


    zunächst noch einmal Danke für Euer reges Interesse an unserer Geschichte. Mittlerweile hat sich alles zum Guten gewendet. Meine Frau hat letzte Woche nochmal bei der Botschaft angerufen und hatte diesmal das Glück an jemanden zu geraten die Interesse an unserem Fall hatte. Nah dem die Unterlagen schon 2 Wochen in Kiew waren fand sie es auch seltsam da das normal nicht so lange dauert. Sie hat nachgeschaut und festgestellt das man vergessen hat unser Visum auszustellen. Auf jeden Fall muss sie prompt etwas unternommen hat , denn am nächsten Tag war das Visum für meine Frau und unsere Kleine auf der Liste und sie konnte die Visa noch am gleichen Tag abholen.


    Mittlerweile sind wir endlich wieder zusammen, und wie Ihr Euch denken könnt einfach nur Glücklich endlich wie eine "normale" Familie leben zu können ohne jeden Tag rechnen zu müssen wie lange wir noch zusammen sein "dürfen".


    Unsere Kleine Maus hat übrigens morgen ihren ersten Schultag. Das haben wir natürlich als erstes geregelt


    liebe Grüße aus Oberschwaben


    Wolfram

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