Von uns auch herzlichen Glückwunsch, alles gute für die Zukunft und viele, viele
Euer Zeitlicher Ablauf war ja fast so wie unserer, da habt ihr auch Glück gehabt
Was den Aufenthaltstitel und den Integrationskurs angeht:
Der Integrationskurs ist keine Verpflichtung, sondern eine freiwillige Teilnahme. Die Aufenthaltsgenehmigung kann nicht verwehrt werden, da sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Damit steht eure Ehe unter dem Schutz des gesetzes (§6GG). Folglich kann sie auch nicht ausgewiesen werden. Einziger Hacken: sie wird wohl keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen (abhängig von SB bei der ABH) und sie kann ohne B1 keine Deutsche werden.
Des weiteren kann sie hier jede Arbeit annehmen, auch sich selbständig machen. Sie unterliegt anur den Richtlinien der Handwerkskammer etc.