Visum für Familienzusammenführung, muss die Ehe zuvor in D registriert werden?

  • Hallo liebes Forum, nachdem Ihr mir letztes Mal schon so gut geholfen habt,


    bitte ich euch um Hilfe bei einer weiteren Frage:



    Muss ich meine Ehe in Deutschland registrieren lassen, damit meine Frau auf der Botschaft ihr D-Visum bekommt?

    Auf meiner Meldebescheinigung steht bei Familienstand noch "ledig" da ich die Ehe hier noch nicht gemeldet habe.
    Meine Frau hat bereits eine appostulierte, eidesstattlich übersetze, ukrainische Heiratsurkunde. Ich bin der Meinung dies genügt


    Danke für eure Hilfe

  • @PeterMueller
    Hallo Peter,
    erst mal eine Frage an Dich: spielst Du Golf?


    Nun zu Deiner Frage:
    Eure ukrainische Heiratsurkunde muss in der Ukraine apostuliert werden und dann von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher ins deutsche übersetzt und beglaubigt werden.
    U.a. damit geht ihr dann wenn ihr einen Termin bekommt zur deutschen Botschaft in Kiew und beantragt das D-Visum.
    Wenn Deine Frau dann in Deutschland ist (mit D-Visum) geht ihr zum Finanzamt (eventuell Lohnsteuergruppe ändern je nach Eurem Verdienst und um die Steuernummer Deiner Frau zu erfragen/ erfahren). Dann zur Krankenkasse um Deine Frau auch dort anzumelden und die Krankenkarte zu beantragen. Des Weiteren noch einen Termin bei der hiesigen Ausländerbehörde machen um den Aufenthaltstitel zu beantragen. Und schon geltet ihr in Deutschland als verheiratet und seid nach deutschen Recht ein Ehepaar.

  • Hallo Golfspecial,


    ich war erst zweimal richtig golfen habe wenig Talent aber schon meine Freude dabei.


    Danke für deine Antwort.
    Genau so habe ich mir das auch vorgestellt, wie du es hier so gut geschildert hast. Gerade hat meine Frau aus der Botschaft aber folgende Nachricht bekommen:


    Frage meiner Frau (auf Ukrainisch):

    Zitat


    Muss unsere Ehe zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen bereits in Deutschland eingetragen sein?
    на момент подання документів наш шлюб уже має бути зареєстрованим у Німеччині?


    Die Antwort der Botschaft (auf Ukrainisch):

    Zitat


    Wenn Sie planen, ein nationales Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, muss die Ehe bereits eingetragen sein.
    " Якщо Ви плануєте подавати документи на національну візу з метою возз'єднання родини, то шлюб має бути вже зареєстрованим"


    Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich für die Eintagung der Ehe in Deutschland eine appostolierte Geburtsurkunde meiner Frau, was alles nur weiter verzögern würde.


    Mein Standesamt sagt hier folgendes:

    Zitat


    "Wenn Sie und Ihr Partner im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.


    Notwendige Dokumente


    bei Geburt des Ehepartners im Ausland: Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung


    Sollte ich einfach nochmals selber und auf Deutsch bei der Botschaft nachfragen oder kannst du mir einen besseren Rat geben?

  • Hier steht (fast) Alles was man braucht:


    https://kiew.diplo.de/blob/127…ehegattennachzug-data.pdf


    Das ist ein Missverständnis. Das was da auf Deutsch steht entspricht nicht dem Ukrainischen Text der da jeweils drunter steht.


    Der Sinn dieses Satzes (Antwort der Botschaft) ist, dass die Ehe geschlossen sein muss:


    Якщо Ви плануєте подавати документи на національну візу з метою возз'єднання родини, то шлюб має бути вже зареєстрованим"


    Aber nicht in Deutschland Nachbeurkundet, "Eingetragen" oder Ähnliches. Von Deutschland steht da Nichts.
    зареєстрованим bedeutet in diesem Zusammenhang "geschlossen" Nicht in Deutschland Registriert, Annerkannt oder sowas.
    Auch die Frage ist schon mehrdeutig zu verstehen.


    Die Richtige Antwort auf die Frage ist:
    Die Apostillierte Heiratsurkunde reicht aus um einen Visumsantrag zu stellen und das Visum zu erhalten.

  • Also meine (unsere) Erfahrung war so:
    - Heiratsurkunde in der UA apostiliert und übersetzt
    - mit den anderen geforderten Unterlagen bei der Botschaft in Kiew das Visum zur Familienzusammenführung beantragt
    - nach Zuzug nach Deutschland zum Einwohnermeldeamt und den Einzug und die Heirat mit dem vorgenannten Unterlagen angemeldet,
    - Steuernummer wurde daraufhin vom Finanzamt automaisch zugeschickt
    - Krankenkassenanmeldung
    - Steuerklassenwechsel veranlasst
    - Antrag Aufenthaltstitel innerhalb des Geltungszeitraums des Visums
    - Integrationskurs...


    Alles ohne vorherige Registrierung, Eintragung, ...

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Super, ich besorge mir jetzt eine einfache Meldebescheinigung. Da steht auch nicht, dass ich ledig bin (im Gegensatz zur Erweiterten).
    So kann meine Frau besser schlafen. Noch einfacher wäre es natürlich einfach mit dem Perso, aber ich hatte bis jetzt immer nur einen Reisepass, in dem ja keine Adresse steht.


    Vielen Dank für alle eure Hilfe :thumbup:

  • @PeterMueller
    Zum Einwohnermeldeamt müsst ihr noch gehen und Deine Frau wie bei jedem Umzug in Deutschland auch in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt anmelden. Das hatte ich vorhin noch vergessen zu schreiben…
    Bei der Anmeldung kannst Du auch gleich Deinen Status beim Einwohnermeldeamt von ledig in verheiratet ändern lassen…

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