Nataliya hat mir dankenswerterweise wichtige Passagen aus dem ukr. Gesetz übersetzt.
Und da steht also tatsächlich, dass ein Antrag auf Eheauflösung beim Standesamt nicht während der Schwangerschaft sowie innerhalb eines Jahres nach einer Entbindung gestellt werden kann! Ausnahme: Einer der Partner hat etwas Gesetzeswidriges in Bezug auf den anderen Partner oder das Kind begangen. (Letzteres liegt ja in meinem Fall nicht vor, bei aller moralischer Verwerflichkeit.)
Insofern hätte meine Ex den Antrag auf Eheauflösung, den ich dann mit unterzeichet habe, nicht stellen dürfen.
Aber:
Im Gesetz steht auch drin, dass während der Schwangerschaft ein Antrag auf Eheauflösung beim Standesamt gestellt werden kann, wenn die Schwangerschaft durch einen anderen als den Ehemann hervorgerufen wurde!
Insofern wäre also auch in meinem Fall theoretisch eine Eheauflösung möglich gewesen, nur wurde der Antrag von meiner Ex nicht unter dieser Prämisse gestellt und außerdem wurde ja noch gar nicht festgestellt, dass es einen anderen Erzeuger als den Ehemann gibt und wenn ja, wer das ist.
Und dann kommt im Gesetz eben der Absatz, der besagt, dass ein Antrag auf Eheauflösung erst nach Ablauf des 1. Lebensjahres des Kindes von einem der beiden Partner gestellt werden kann, wenn die Vaterschaft von der anderen Person nicht anerkannt wurde oder es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss gibt.
Ich bin gespannt, was morgen der Anwalt sagt.