Endgültige Rückkehr meiner Ehefrau in die Ukraine vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

  • Na siehste, wendet sich doch alles zum Guten für dich.
    Das ist doch die beste Lösung, und für dich ohne Stress.
    Mfg Bärenfänger

  • und danach noch von ukrainischer Botschat /ukrainischem Konsulat beglaubigen lassen - nicht vergessen!



    Was? Nee, Nataliya, davon hat der Anwalt aber wirklich nix gesagt! Wäre doch auch komisch, wenn nach der Apostillierung noch eine Beglaubigung käme! Das ist ja gerade das Neue seit einer Woche, dass man eben nicht mehr zur Botschaft muss!

  • So, Leute, die Kuh ist fast vom Eis.


    Mal langsam, was bestaetigst Du denn mit dieser Erklaerung ?
    Ohne das Sie Dir die Sicherheiten zugeschickt hat wuerde ich ihr das Ding nicht zuschicken. Sonst stehst Du doch ploetzlich als Papuschka in der Geburtsurkunde, u. dann krieg DIE Kuh mal vom Eis falls ihr Macker ploetzlich behauptet das er nicht der Papa ist. !think!

  • Was? Nee, Nataliya, davon hat der Anwalt aber wirklich nix gesagt! Wäre doch auch komisch, wenn nach der Apostillierung noch eine Beglaubigung käme! Das ist ja gerade das Neue seit einer Woche, dass man eben nicht mehr zur Botschaft muss!


    Aber sicher doch!
    Die Firma, wo ich arbeite, hat eine Vertretung in der Ukraine. Jedes MAl, wen irgendwelche Papiere benötigt werden, gehen die den Weg Notar - Landgericht-Konsulat Ukraine durch. Wenn eine der BEstätigungen fehlt, kommen sie zurück und dann muss man sich um die fehlenden Stempel doch noch kümmern. Tja...

  • Verzicht auf die Vaterschaft - nicht mehr und nicht weniger.


    ну хорошо, d.h. aber noch lange nicht, das Du damit aus der "Verantwortung" waerst. Daher wuerde ich dieses Schriftstueck erst zu ihr schicken nachdem Du von ihr eine Eidesstattliche mit allen Beglaubigungen versehene Erklaerung bekommen hast, das nicht Du sondern Gospodin Advokatus ..... der leibliche Vater des Kindes ist. Dazu noch die Beglaubigte Vaterschaftsanerkennung des besagten Herrn. Denn Dein "Verzicht" nuetzt Dir im Worst Case garnichts. !lamp!

    Aber sicher doch!


    So ist es, Nataliya hat Recht. :thumbup:

  • Daher wuerde ich dieses Schriftstueck erst zu ihr schicken nachdem Du von ihr eine Eidesstattliche mit allen Beglaubigungen versehene Erklaerung bekommen hast, das nicht Du sondern Gospodin Advokatus ..... der leibliche Vater des Kindes ist. Dazu noch die Beglaubigte Vaterschaftsanerkennung des besagten Herrn. Denn Dein "Verzicht" nuetzt Dir im Worst Case garnichts


    Ich würde auch so machen. Wenn die Dame von dir ales mögliche verlangt, dann soll sie sich bewegen und die Unterlagen, die ihre Richtigkeit haben, besorgen.


  • Aber sicher doch!
    Die Firma, wo ich arbeite, hat eine Vertretung in der Ukraine. Jedes MAl, wen irgendwelche Papiere benötigt werden, gehen die den Weg Notar - Landgericht-Konsulat Ukraine durch. Wenn eine der BEstätigungen fehlt, kommen sie zurück und dann muss man sich um die fehlenden Stempel doch noch kümmern. Tja...


    Und warum wurde dann die Praxis von Legalisierung auf Apostille überhaupt zum 22.07. umgestellt? Der Anwalt, der mir den Weg beschrieben hat, ist doch der von der Homepage des ukr. Konsulates, der müsste es doch wirklich wissen! Und es ist ja kein deutsches Dokument, sondern ein ukrainisches, was für die UA bestimmt ist.


    Aber ich werde ihn trotzdem morgen noch mal fragen. Ggf. muss ich dann eben doch noch mal nach Berlin.

  • on Legalisierung auf Apostille überhaupt zum 22.07. umgestellt?


    Wie die Beglaubigung letztlich heisst, ist doch gehopst wie gesprungen, die Apostille ist ja nur die "einfachere Form" einer Legalisierung. !lamp! Du schriebst ja, das Du einen Notar hinzuziehen wolltest, hat das Konsulat keinen in der Hosentasche, muss ein Deutscher Notar herhalten, dann isses schon wieder kein reines UA - Dokument, and you need Apostille. ponjal ? Nerke er, in UA bezahlst Du jeden Fehler. :D

    Aber ich werde ihn trotzdem morgen noch mal fragen. Ggf. muss ich dann eben doch noch mal nach Berlin.


    Frag ihn auch nach den Sicherheiten welche Dir die Lady u. ihr Macker vorab schicken sollen. Denn eine einseitige Erklaerung Deinerseits nuetzt Dir garnichts ! Aber musst Du halt selbst wissen ob Dir Rueckendeckung egal ist. Bei dem, was dieses Paerchen mit Dir abgezogen hat, koenntest Du garnicht genug Rueckendeckung haben.
    Im Moment bist Du im Vorteil, verspiel das nicht leichtfertig. Die koennen ihre Meinung jederzeit aendern u. wenn Du dann nichts in der Hand hast, faehrst Du schlimmstenfalls zu einer Gerichrsverhandlung, evtl. Vaterschaftstest u. all den schoenen Spielchen nach UA, u. rate mal wer da dann zunaechst in Vorkasse geht bis alles entschieden ist. !lamp!

    Einmal editiert, zuletzt von Алёночка и Лапочка ()

  • So, Leute, ich dachte, mein Thema hätte sich jetzt erledigt, wollte euch auch nicht mehr damit anöden. Aber nun gibt es schon wieder eine neue Entwicklung, ich habe die Sch... gestrichen voll.


    Also:


    Neue Mail von ihr als Antwort auf meine Garantie-Forderung (die beiden weiter oben vor allem von M. E. erwähnten Dokumente von ihr und ihrem Lover):


    Sie könne mir die Dokumente nicht schicken, weil sie sich nun entschieden habe, nach Eingang meiner Verzichtserklärung das Kind mit "Vater unbekannt" registrieren zu lassen. Sie habe mit dem leiblichen Vater des Kindes noch nicht über ihre Entscheidung gesprochen, aber wenn er dagegen sei und sich deswegen weigere, meine Auslagen zu bezahlen [es sind ca. 700 EUR], dann würde sie mir die 1000 UAH (!) schicken, welche ihr Vater ihr zur Geburt des Kindes gegeben habe ...


    Sieht wohl so aus, als würde ich jetzt sogar noch auf meinen Auslagen sitzenbleiben. Fest steht: Solange nicht die gesamte Summe bei mir eingegangen ist, bekommt sie gar nichts von mir. Ich habe jetzt erst mal Funkstille meinerseits beschlossen.


    Blöd ist, dass, wenn ich auf besagte zwei Unterlagen von ihr bestehe, könnte sie später auch auf stur schalten und mir die GU nicht schicken, die ja nun wirklich das wichtigste Dokument ist. Was wiederum bedeuten würde, dass ich mindestens 18 Jahre mit der Ungewissheit leben müsste, dass mir nicht irgendwann vielleicht doch ein vollstreckbarer Unterhaltstitel ins Haus flattert (weil eben doch mein Name auf der GU steht).


    Was für eine Taktiererei! Ich hätte von Anfang an nicht reagieren sollen; dann hätte ich davon ausgehen können, dass mein Name in der GU steht, und eine Vaterschaftsanfechtungsklage durchziehen können. Die wird mir vermutlich nun auch so nicht erspart bleiben - und die 700 EUR kommen noch obendrauf. Kann man so was eigentlich von der Steuer absetzen?


    Sie argumentiert übrigens nicht unlogisch: Wenn sie mich schon Wochen, nachdem unser Kontakt abgebrochen war, um eine Vaterschaftsverzichtserklärung bitte, dann bedeute das, dass sie dieses Dokument auch wirklich brauche, um meinen Namen nicht in der GU erscheinen zu lassen; denn wenn sie Letzteres wollte, hätte sie sich doch gar nicht mehr gemeldet ... Außerdem erklärt sie mir, dass, wenn "Vater unbekannt" auf der GU stehe, es ohnehin nur mithilfe eines Gentests möglich sei, später einen "Vater" eintragen zu lassen.


    Alles nicht unlogisch, was? Aber was für ein Spielchen spielt sie hier mit mir? Wie gesagt: Jetzt meinerseits ihr gegenüber eiserne Funkstille, solange nicht wenigstens das Geld vollständig eingegangen ist.

  • Sie könne mir die Dokumente nicht schicken, weil sie sich nun entschieden habe, nach Eingang meiner Verzichtserklärung das Kind mit "Vater unbekannt" registrieren zu lassen.


    Dazu braucht sie aber keine Verzichtserklaerung. Wenn Vater unbekannt, dann unbekannt das kann sie auch so im ZAGS eintragen lassen. !think!
    Irgendwie wird man aus der Suelze nicht schlau. Zumindest sieht es wohl danach aus, als wenn ihr Advokatus nicht in der GU auftauchen moechte. Sonst waere es ja kein Problem Dir die Dokumente zu schicken. :D
    Nachtigall ick hoer dir trapsen.... 8| So betrachtet, beweist ja auch eine Verzichtserklaerung in gewisser Weise zunaechst mal das Du die Vaterschaft anerkennst u. nun darauf verzichten moechtest. Wer sagt denn, das das ZAGS nicht auch vorher schon bereit war die GU mit "Vater unbekannt" auszustellen u. sie das Ganze nun "von hinten aufzaeumen" will damit jemand als Vater in der GU steht ? !think!

  • Sorry wenn ich mich hier auch einmische


    Ich würde mir an Deiner Stelle von einem deutschen Anwalt eine, nach deutschem Recht gültige, eidesstattliche Versicherung ausfertigen lassen in der Dir deine Ex bestätigt, dass Du mit diesem Kind nichts zu tun hast. Weder mit der Zeugung geschweige denn für eventuelle Unterhaltsansprüchen. Erst wenn Du ein unterschriebenes Dokument dieser Art in Händen hast, würde ich (vielleicht) weiter kooperieren.


    Eine GU zu bekommen, in der Du als Vater eingetragen bist, ist davon abgesehen ein leichtes. Uns hat das damals genau 200Hrw gekostet, da ich beruflich nicht in die UA konnte um bei der Ausstellung der GU dabei zu sein.


  • Dazu braucht sie aber keine Verzichtserklaerung. Wenn Vater unbekannt, dann unbekannt das kann sie auch so im ZAGS eintragen lassen. !think!


    Nee, aber nicht, wenn das Kind in einer Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren wird - dann ist automatisch der (geschiedene) Ehemann der gesetzliche Vater und wird in die GU eingetragen.


    Zitat

    Irgendwie wird man aus der Suelze nicht schlau. Zumindest sieht es wohl danach aus, als wenn ihr Advokatus nicht in der GU auftauchen moechte.


    Könnte sein. Könnte aber auch sein, dass sie es nicht mehr will. Und um Geld vom Staat zu kassieren, muss eben "Vater unbekannt" rein.


    Zitat

    Sonst waere es ja kein Problem Dir die Dokumente zu schicken. :D
    Nachtigall ick hoer dir trapsen.... 8| So betrachtet, beweist ja auch eine Verzichtserklaerung in gewisser Weise zunaechst mal das Du die Vaterschaft anerkennst u. nun darauf verzichten moechtest.


    Nee. Wenn man der gesetzliche Vater ist (s. o.), muss man nüscht mehr anerkennen, dann kommt man rein in die GU, ob man will oder nicht. Es sei denn, man "verzichtet" zugunsten eines anderen, der dann aber auch gleichzeitig (!) anerkennen muss. So hat mir das auch der Anwalt erklärt. Und insofern wird es auch nicht funktionieren, dass sie "Vater unbekannt" eintragen lassen will, wenn und falls sie meine "Verzichtserklärung" vorlegen sollte. Welcher Staat lässt sich schon freiwillig zu Zahlungen zwingen (und die wären fällig bei "Vater unbekannt"), wenn es einen gesetzlichen Vater gibt?


    Zitat

    Wer sagt denn, das das ZAGS nicht auch vorher schon bereit war die GU mit "Vater unbekannt" auszustellen u. sie das Ganze nun "von hinten aufzaeumen" will damit jemand als Vater in der GU steht ? !think!


    Siehe oben. Das wäre auch wirklich zu sehr um die Ecke gedacht, findste nich auch? Und dann hätte sie sich den ganzen Rummel sowieso sparen können.

  • Nee. Wenn man der gesetzliche Vater ist (s. o.), muss man nüscht mehr anerkennen, dann kommt man rein in die GU, ob man will oder nicht. Es sei denn, man "verzichtet" zugunsten eines anderen, der dann aber auch gleichzeitig (!) anerkennen muss.


    Stimmt, sorry daran hatte ich nicht mehr gedacht. :rolleyes:

    Und insofern wird es auch nicht funktionieren, dass sie "Vater unbekannt" eintragen lassen will, wenn und falls sie meine "Verzichtserklärung" vorlegen sollte.


    Umso Wichtiger waere es ja, wenn Du ein paar Dokumente von den Beiden als Rueckversicherung haettest !! !lamp!

    Das wäre auch wirklich zu sehr um die Ecke gedacht, findste nich auch?


    Kann sein, aber hier sind schon so viele auf miese Art abgezogen worden, da wird man halt Vorsichtig. Zumal sie als Anwaeltin ja wissen muesste das ihr Plan "Vater unbekannt" unter den gg. Umstaenden nicht funktioniert. !think!


    Du brauchst von der Bande die Rueckversicherung, entweder so wie ich es vorschlug oder wie scg61 es vorschlaegt. Bevor Du nichts brauchbares in der Hand hast kannst Du genausogut jeglichen Kontakt abbrechen.
    Das wuerde ich ihr auch so schreiben, zu verlieren hast Du nix.

  • Sorry wenn ich mich hier auch einmische


    Ach was, ich freue mich über jede Anregung!


    Zitat

    Ich würde mir an Deiner Stelle von einem deutschen Anwalt eine, nach deutschem Recht gültige, eidesstattliche Versicherung ausfertigen lassen in der Dir deine Ex bestätigt, dass Du mit diesem Kind nichts zu tun hast. Weder mit der Zeugung geschweige denn für eventuelle Unterhaltsansprüchen. Erst wenn Du ein unterschriebenes Dokument dieser Art in Händen hast, würde ich (vielleicht) weiter kooperieren.


    scg, genau das ist es ja, was ich von ihr als Garantie haben will, bevor ich ihr die "Verzichtserklärung" schicke; allerdings wäre da kein deutscher Anwalt beteiligt, sondern lediglich ein ukr. Notar (notarielle Beglaubigung) und das ukr. Außenministerium (Apostille) und dann später hier in Deutschland ein Übersetzungsbüro. Und: Fraglich ist natürlich, ob dieses Dokument dann justitiabel ist, also vor einem (deutschen) Gericht verwendbar; denn zumindest in Deutschland darf die Mutter nicht auf Unterhalt für das Kind per Erklärung verzichten, da das Kindeswohl an erster Stelle steht, eine derartige Erklärung wäre also nichtig. Bliebe nur ihre Erklärung, dass ich aus diesen und jenen Gründen nicht der biologische Vater des Kindes sei. Aber auch dann müsste diese Erklärung, falls überhaupt vor Gericht zugelassen, zwingend durch einen Gentest untermauert werden.


    Zitat

    Eine GU zu bekommen, in der Du als Vater eingetragen bist, ist davon abgesehen ein leichtes.


    Mein Reden (siehe oben). Noch mal: Sie will partout nicht, dass mein Name dort eingetragen wird und hat mich deshalb angeschrieben. Wenn sie sich nie mehr gemeldet hätte, hätte ich kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Jahren nach Anfangsverdacht (nicht nach Geburt!) sowieso eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingereicht, um mich vor unangenehmen Eventualitäten zu schützen.

    Einmal editiert, zuletzt von Alyosha ()

  • Noch mal: Sie will partout nicht, dass mein Name dort eingetragen wird und hat mich deshalb angeschrieben.


    Nur ihre Art das zu bewerkstelligen ist ja unter den Voraussetzungen das der Leibliche Vater seinen Fruchtzwerg nicht anerkennt aeusserst suspekt oder ? !think!

  • Du brauchst von der Bande die Rueckversicherung, entweder so wie ich es vorschlug oder wie scg61 es vorschlaegt. Bevor Du nichts brauchbares in der Hand hast kannst Du genausogut jeglichen Kontakt abbrechen.
    Das wuerde ich ihr auch so schreiben, zu verlieren hast Du nix.


    Ja! Während ich meine Antwort auf scg61 bastelte, kam ich zu dem Entschluss, ihr zwar zu glauben, dass sie den leiblichen Vater (aus welchen Gründen auch immer) auch nicht in die GU reinhaben will, so dass eine Vaterschaftsanerkennungserklärung seinerseits in der Tat nicht mehr anforderbar ist; aber zugleich darauf zu bestehen, von ihr eine notariell beglaubligte und apostillierte Erklärung, dass ich nicht der biologische Vater sei, zu verlangen.


    Dass das so mit dem "Vater unbekannt" nicht funktionieren wird, muss ich der Frau Juristin nun wirklich nicht auf die Nase binden!

  • Dass das so mit dem "Vater unbekannt" nicht funktionieren wird, muss ich der Frau Juristin nun wirklich nicht auf die Nase binden!


    Nee, das weiss die sicher selbst, das Du das auch weisst muss sie nicht wissen ! - o shit, was fuern Satz. !happy!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!