botschaft!!! anmelden oder nicht

  • Hallo Leute
    brauche eure hilfe:
    mein mann kommt aus kiew und hat sich letztes jahr dort abgemelden, wie ist es jetzt müssen wir uns in der botschaft melden/anmelden. Und für was ist das gut??? kann er auch umangemeldet hier wohnen???


    noch was: wenn er jetzt deutschen pass möchte???? was müssen wir machen??? wer hat erfahrungen



    danke im voraus !!!!!

  • Und für was ist das gut???


    Dazu das die Botschaft/Konsulat fuer ihn ueberhaupt erst zustaendig ist, z.B. wenn es um einen Neuen Pass estc. geht, dann kann das die Botschaft erledigen u. er muss nicht extra nach UA fahren.

    kann er auch umangemeldet hier wohnen???


    Kann er, die Anmeldung in der Botschaft ist keine Pflicht. Allerdings ist die Botschaft/Konsulat dann fuer ihn nicht Zustaendig u. er muss fuer jeden evtl. Papierkram nach UA reisen.

  • danke schön


    und was brauchen wir für die papiere um uns in der botschaft anzumelden??? wir müssen nach münchen fahren in die botschaft und das ist von uns ca. 350 km

  • und was brauchen wir für die papiere um uns in der botschaft anzumelden???


    Er braucht seinen Pass, die Abmeldebescheinigung aus der UA, u. evtl. die deutsche Meldebescheinigung
    Am besten Du fragst Nataliya die kennt sich damit aus. ;)

  • Hallo Lalka,


    siehe hier ausführlich:


    http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/13479.htm


    Benötigte Unterlagen:


    Для постановки на постійний консульський облік необхідно подати до відповідної консульської установи України у ФРН такі документи:



    1. Дійсний паспорт громадянина України для виїзду за кордон.


    2. Заповнену власноручно заяву (встановленої форми) ( eine Vorlage in Database - Antrag auf Registrierung bei Konsulat/Botschaft der Ukraine in D.)


    3. Заповнену власноручно реєстраційну картку з наклеєною на неї фотокарткою розміром 35 х 45 мм.(eine Vorlage in Database - Registrierungskarte)


    4. Довідку з місця проживання в ФРН (Meldebescheinigung) - обов’язково оригінал.


    5. Оригінал квитанції про оплату консульського збору, засвідчену банківською установою (Überweisungsauftrag oder Kontoauszug im Original).


    Консульський збір за взяття на консульський облік складає 13,- євро (звертаємо увагу, що кожна консульська установа має окремий банківський рахунок – див. розділ Банківські реквізити). У разі оформлення постійного консульського обліку в день звернення, стягується подвійна ставка консульського збору – 26 євро, оскільки документи опрацьовуються у терміновому порядку.


    УВАГА!


    1. Діти до 18-річного віку, відомості про яких вписані до паспортів батьків, вносяться до облікової картки одного з батьків, до якої додається фотокартка кожної дитини розміром 35 х 45 мм.


    2. При поверненні на постійне місце проживання в Україну необхідно знятись з консульського обліку.


    3. В разі зміни даних, заявлених при взятті на консульський облік, необхідно своєчасно повідомити про це відповідну консульську установу України у ФРН.

  • Wir sind seit 1,5 Jahren dabei, meine Frau am hiesigen Konsulat in Hamburg anzumelden. Welcher Unterlagen benötigt werden:


    1. Grund des Aufenthaltes in Deutschland (z. B. Heiratsurkunde)


    2. Notariell begaubigte Bescheinigungen der in der Ukraine lebenden Familienmitgieder, dass dort der Antragssteller keine Schulden hat.


    3. Bescheinigung des ehemaligen Arbeitsgebers, dass der Antragssteller keine Schulden bei ihm hat. Diese Bescheinigung wird nicht benötigt, wenn das Arbeitsverhältnis vor mehr als 5 Jahren beendet wurde.


    4. Kopie vom Arbeitsbuch


    5. Meldebescheinigung des hiesigen Einwohnermeldeamtes


    6. Kopien der ukrainischen Pässe (Inland und Reisepass)


    7. Evtl. vorhandene ältere Heirats- und Scheidungsurkunden


    8. Passbilder


    9. Kopie Geburtsurkunde


    10. 3 Briefumschäge


    11. 103 € und eine Menge Geduld


    Alle Dokumente müssen 4fach vorhanden sein.


    Wenn der Antrag dann endlich durch ist, bedeutet das keinesfalls, dass Dein Mann angemeldet ist. Dieser Vorgang ist erst dann abgeschlossen, wenn der ukrainische Inlandsausweis nachweislich vernichtet worden ist. Dafür ist die ukrainische Miliz zuständig. Es bieten sich 2 Möglichkeiten an:


    1. Man fährt selber in die Ukraine, und gibt den Pass bei der zuständigen Behörde ab. Das dafür erhaltene Dokument darf man dann wieder beim hiesigen Konsulat/Botschaft zusammen mit einer weiteren Meldebescheinigung des hiesigen Einwohnermeldeamtes vorlegen.


    2. Man gibt den Ausweis beim hiesigen Konsulat/Botschaft ab, und überlässt es der Diplomatenpost, dass der Ausweis die richtigen Stellen erreicht. Dieser Vorgang dauert weitere 6 Monate.


    Aufgrund der Unberechenbarkeit der dortigen Beamten, und der weiter anfallenden Reisekosten haben wir uns für letztere Möglichkeit entschieden.


    Vorteil der Anmeldung beim hiesigen Konsulat ist eindeutig, dass alle weiterhin anfallenden Behördengängen und Passbeantragungen hier vor Ort erledigt werden können, und dass der Lebenspartner, sofern er/sie es denn braucht, wieder an den ukrainischen Wahlen teilnehmen kann ^^


    Dazu kommt noch das eventuell anfallende Thema "Namensänderung" wegen Heirat. Da die hier lebenden Botschafts- und Konsularangestellten im deutschen Sprachraum leben, ist es einfacher, "kompliziertere" deutsche Familiennamen, welche nach einer gesetzlich vorgeschrieben Transskription vom deutschen ins ukrainische und wieder zurück ins deutsche nichts mehr mit dem ursprünglichen Namen zu tun haben (wodurch dann auch alle Heiratsurkunden und Aufenthaltstitel ungültig werden), im ukrainischen Reisepass einzutragen. Diese erfolgt durch eine "inoffizielle" Passeintragung, wie z. B. Mujeler bedeutet Müller.

  • Andreas und Lena,


    die Unterlagen, die du aufgelistet hast, werden bei der Beantragung eines festen Wohnsitzes benötigt.
    Die Voraussetzung dafür ist, eine Registrierung beim Konsulat/Botschaft.
    Also Schritt 1: Registrierung beim Konsulat/Botschaft
    Sobald der entsprechende Stempel im Pass vorhanden ist kommt Schritt 2.
    Schritt 2: Beantragung eines festen Wohnsitzes in D.

  • Oh ja die Probleme bei der Namensänderung. :whistling: Da hatte meine Frau hier viele Gänge zu machen. Aber sie wollte es ja so. Der Aufwand ist aber wirklich nicht zu unterschätzen.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Zitat

    Beantragung eines festen Wohnsitzes


    Ganz unwissend gefragt: Was soll das bringen?

  • Zitat
    Beantragung eines festen Wohnsitzes



    Ganz unwissend gefragt: Was soll das bringen?


    Diejenigen, die sich in D. einbürgern lassen möchten, müssen ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben.
    Um einen Anrag darauf zu stellen, muss man einen festen Wohnsitz in D. haben, also die Registrierung reicht nicht aus.
    Die Beantragung eines festen Wohsitzes dauert ca. 1 Jahr.
    Die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit dauert auch ca. 1 Jahr.

  • In D gibt es ja eine Meldepflicht. Musst halt greifbar sein für die Behörden.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Ist schon klar soweit.
    Aber bei wem muß denn ein fester Wohnsitz beantragt werden ?

  • Denke mal dich irritiert nur das Wort beantragen. Nataliya meint damit sicher den Gang zum Einwohnerledeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Aber dieser Gang zum Einwohnermeldeamt ist doch schon wiet weit vorher verbindlich und verpflichtend.
    Ansonsten gibt es ja noch nicht einmal einen Aufenthaltstitel geschweige denn eine Niederlassungserlaubnis (bei Wohnsitz in D). Aber beantragen muß ich einen festen Wohnsitz nirgendwo. Schon gar nicht bei der UA Botschaft mit einer damit verbundenen Wartezeit von einem Jahr

  • Nataliya meint damit sicher den Gang zum Einwohnerledeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.


    badossi, leider nicht.


    Ich muste das alles selbst durchmachen - Registrierung, Beantragung eines festen Wohnsitzes in D. und danach die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit.

  • Mir ist nur unerklärlich, wie das rechtlich funktionieren soll. Ich kann doch nicht bei einem Staat einen Wohnsitz in einem anderen beantragen. Die UA ist doch rechtlich gar nicht in der Lage jemandem die Erlaubnis zu erteilen, in D einen festen Wohnsitz zu haben.
    Und hinsichtlich Einbürgerung/Staatsbürgerschaft gelten doch in erster Linie die Gesetze des Landes, in das ich eingebürgert werden will
    Aber wie schon gesagt, ich bin hier tatsächlich unwissend

  • scg 61,


    du darfst nicht so einseitig denken, das sind zwei paar Schuhe.
    Es sind bestimmte Regelungen, die beim Konsulat/Botschaft erledigt müssen, damit du nach den ukrainischen Gesetzen "alles richtig machst" und parallel kümmerst du dich um den Papierkramm nach deutschen Gesetzen.
    Es geht bei den ganzen Registrierungen und Benatragungen um die urainischen Vorschriften.

    Zitat

    ist doch rechtlich gar nicht in der Lage jemandem die Erlaubnis zu erteilen, in D einen festen Wohnsitz zu haben.


    Die deutschen Behörden haben damit nichts zu tun. Das ist ja so, dass wenn ich als Ukrainerin Passangelegenheiten in D. erledigen möchte, dann wende ich mich ans KOnsulat. Dem zuständigen Konsulat müssen aber Infos vorliegen, aus welcehm Grund ich es in D. machen möchte und überhaupt.

    Zitat

    Und hinsichtlich Einbürgerung/Staatsbürgerschaft gelten doch in erster Linie die Gesetze des Landes, in das ich eingebürgert werden will


    Ja klar, eine der Voraussetzungen ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und das wird eben nach ukrainischen Gesetzen vollgezogen. Und das ist halt so, wenn ich die ukrainische Staatsanghörigkeit aufgeben möchte, muss ich sowie eine Registrierung als auch einen festen Wohnsitz in D. haben.


    P.S. im Anhang ist eine eingescannte Kopie aus meinem ukrainischen Pass. Da sind zwei Stempel zu sehen. Oben - fester Wohnsitz, unten - Registrierung.
    FÜr die deutschen Behörden haben die Stempel keine Bedeutung, für die ukrainischen erfüllen sie eine der Voraussetzung zur Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Sorry für die Qualität, besser ging es nicht.

  • Die UA ist doch rechtlich gar nicht in der Lage jemandem die Erlaubnis zu erteilen, in D einen festen Wohnsitz zu haben.


    Tut sie ja auch nicht, diese Aktion dient nur UA - Intern dazu den Behoerden den Daueraufenthalt im Ausland klarzustellen. Dabei ist das Aufenthaltsland unerheblich. ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!