Fragen zur Beantragung eines Heiratsvisums

  • Hallo Zusammen,
    ich bin neu hier und habe einige Fragen zur Beantragung eines Hochzeitsvisums.
    Meine Verlobte und ich haben uns entschieden in Deutschland zu heiraten. Wir haben soweit alle Unterlagen zusammen. In Gesprächen mit dem Standesamt habe ich zum Nachweis der Deutschkenntnisse meiner Verlobten jedoch unterschiedliche Antworten bekommen. Einer sagt, dass das A1 Zertifikat für die Beantragung der Heiratsvisums benötigt wird und ein anderer sagt, dass man das A1 Zertifikat erst für das Visum für die Familienzusammenführung benötigt. Wer kann mir zu diesem Thema eine Auskunft geben?
    AXR

  • Kurze klare Ansage, A1 braucht Deine Heiratskandidatin 100% für das Heiratsvisum. Wenn ihr in D heiratet, gibt es nach der standesamtlichen Heirat einen befristeten Aufenthaltstitel . FZF ist da ja wohl überflüssig und wer euch das erzählt, kennt sich mit Sicherheit nicht aus.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • nur ein abgeschloschlossenes Hochschulstudium mit guten Deutschkenntnissen, die bei der Botschaft im Gespräch nachgewiesen werden müssen, ersparen A1.
    Sollte ich falsch liegen, Ratte60, teile dann bitte die geänderte Rechtslage per Zitat hier mit.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • wir haben viel über A1 etc. diskutiert. Im Endeffekt ist das Geschrei und die Angst größer, wie die wirklichen Anforderung uf Bildniveau.
    Es gibt hier eine Ukrainerin, die auf Grund ihrer Bildung den A1 nicht nachweisen musste. Aber das ist mit Sicherheit eine Frage, wie verkauft man seine Studienabschlüsse und Deutschkenntnisse.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • wir haben viel über A1 etc. diskutiert. Im Endeffekt ist das Geschrei und die Angst größer, wie die wirklichen Anforderung uf Bildniveau.
    Es gibt hier eine Ukrainerin, die auf Grund ihrer Bildung den A1 nicht nachweisen musste. Aber das ist mit Sicherheit eine Frage, wie verkauft man seine Studienabschlüsse und Deutschkenntnisse.


    Diviner

    Mein Verlobte hatte dieses A1 Visum nun grade erhalten, son Selbstgänger war das jedenfalls nicht. Sind ungefähr 40% durch gefallen. Einige Damen waren schon das 2ter oder gar 3te mal dabei :D [MSIE_newline_end ]

  • Wir sind momentan auch an den hochzeitsvorbereitungen. Mir hat die botschaft in kiev geschrieben meine verlobte brauch kein a1 da sie ein diplom in deutsch hat. Sie spricht jedoch eher schlechter deutsch ich würde mich jedoch immer auf diese mail beziehen

  • Meine Kseniya hat auch KEIN Zertifikat A1 gebraucht! (Stand - Abgabe der Unterlagen 02.07.2010) da sie einen Hochschulabschluss (Lehrerin) hat. Der hat allerdings in keinster Weise was mit Deutsch zu tun. Ihr Deutsch hat sie sich selbst beigebracht. Ist verständlich, aber logischer Weise noch recht "gewöhnungsbedürftig". Kommt vielleicht auch (wie bei so Vielem) auf den (guten) Willen des SB drauf an!? Es scheint wahrscheinlich keine feste Regel zu geben auf die man(n) (oder Frau) sich berufen kann!

  • hallo zusammen,


    zum Heiratsvisum habe ich auch eine Frage:


    wir haben jetzt auch alle Unterlagen (inkl. A1) zusammen und seit Ende letzter Woche läuft beim Oberlandesgericht (komme aus Bayern) der Befreiungsantrag Ehefähigkeitszeugnis. Wir haben aber noch kein Datum der Eheschließung angemeldet. Man hat mir mitgeteilt, dass das Standesamt die Unterlagen vom OLG nach Zahlung in ca. 3 Wochen zurück erhält und dann könnte ich die Eheschließungsanmeldung machen. Ich habe zudem schon eine Verpflichtungserklärung für ein halbes Jahr beantragt, welche für das Heiratsvisum erforderlich.


    Nun meine Frage zur Zeitrechnung: muss meine Verlobte nun warten bis der Befreiungsantrag durch ist oder kann sie bereits jetzt irgendwas machen? Z. B. Termin mit Botschaft in Kiew vereinbaren oder so... Ich kalkuliere, dass in 3 Wochen die Befreiung da ist und das Heiratsvisum kann in der Erteilung 6 - 8 Wochen dauern (lt. Konsulat L'viv). Erscheint mir insgesamt ein bissel lange.


    Ich kenne den Merkzettel, den die Botschaft für ein Heiratsvisum anfordert. Demnach könnte also das Visum erst beantragt werden, wenn alle Unterlagen vom Standesamt bereit ist, oder?


    Wäre euch dankbar für eine Weiterhilfe. Liebe Grüße

  • Hallo,


    nein sie kann gar nichts machen. Jedenfalls nichts was positiven Einfluss auf das Visaverfahren hat.
    Das Visum kann erst beantragt werden, wenn du die Bestätigung über die Anmeldung der Eheschliessung mit Termin der Eheschliessung im Original vorliegen hast.
    Dies wiederum ist erst möglich, wenn das OLG die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt hat.


    MfG.

  • Hallo,


    es heißt abwarten. Bei uns sollten die Unterlagen vom Oberlandesgericht nach 3 Wochen zurück sein; es hat 6 Wochen gedauert. Also Geduld - auch wenn es schwer fällt.


    Stefan

    Sorge im Herzen betrübt den Menschen,
    aber ein freundliches Wort erfreut ihn.

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