Hochzeitsvisum vs. Geschaeftsvisum

  • Hallo,
    ich lebe seit ueber zwei Jahren in der Ukraine und bin seit ueber einem Jahr in einer gluecklichen Beziehung mit einer Ukrainerin liiert. Nun ist Nachwuchs unterwegs und wir wollen noch vor der Geburt in Deutschland heiraten. Der Termin der Hochzeit ist Ende Juli angesetzt und wir sammeln fleissig Dokumete - dazu werde ich sicherlich kurzfristig auch einige Fragen haben.
    Hier aber die Frage des richtigen Visums. Meine Verlobte hat seit mehreren Jahren Geschaeftsvisa erhalten und hat auch mittlerweile ein zweijahres-Geschaeftsvisum im Pass, daher ist die Einreise nach Deutschland kein Problem. Kann es jedoch Probleme geben, wenn das Visum im Fall der Hochzeit "zweckentfremdet" wird? Da zwei Schengenvisa nicht gleichzeitig vergeben werden duerften, muesste man strenggenommen das Geschaeftsvisa entwerten und ein Hochzeitsvisum neu beantragen. Klingt irgendwie daemlich bei einem Visum, mit einer REstlaufzeit von ueber einem Jahr.
    Viele Gruesse
    Pawel

  • Irre ich mich oder habe ich mal gelesen daß wenn sie von dir schwanger ist man mit Bestätigung eines Arztes gleich Familiennachzug beantragen kann
    und gar kein Visum braucht ?

  • wenn das Visum im Fall der Hochzeit "zweckentfremdet" wird?


    Frag in deinem Standesamt nach, wenn sich die Bestimmungen seit 2005 nicht geaendert wurden koennt ihr auch mit Geschaeftsvisum heiraten.Denn die Bestimmung fuers Standesamt lautete das zur Hochzeit lediglich ein gueltiges Visum im Pass sein muss, u. es hat auch funktioniert, hab selbst einigen Paerchen geholfen mit Besucher oder Touri-Visum unter die Haube zu kommen.

  • wie gesagt, das Visum ist eigentlich kein Problem - mit FZF haben wir es nicht eilig, da wir gemeinsam in der Ukraine leben und das wird sich in absehbarer Zeit nicht aendern.
    Gruss Pawel

  • da wir gemeinsam in der Ukraine leben und das wird sich in absehbarer Zeit nicht aendern.


    Na dann heiratet doch hier. Ist wesentlich angenehmer.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Das Geschäftsvisum ist auf jeden Fall ausreichend. Es gibt kein richtiges Visum nur zur Eheschließung.

  • Es gibt kein richtiges Visum nur zur Eheschließung.


    Doch gibt es, und zwar ist es ein "Nationales Visum" der Kategorie D welches nur zur Einreise nach Deutschland berechtigt.

  • Es gibt kein reines Visum zur Eheschließung!
    Für D gibt es ein Visum zum Zweck der beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland. Das haben die beiden ja nicht vor. Darüber hinaus hat sie ein Visum. Somit hält sie sich legal auf und darf selbstverständlich auch heiraten.


    Das sog. nationale Visum D ist ebenfalls kein Visum einzig und allein zum Zewck der Eheschließung.

  • Darüber hinaus hat sie ein Visum. Somit hält sie sich legal auf und darf selbstverständlich auch heiraten.


    Siehe :

    Frag in deinem Standesamt nach, wenn sich die Bestimmungen seit 2005 nicht geaendert wurden koennt ihr auch mit Geschaeftsvisum heiraten.Denn die Bestimmung fuers Standesamt lautete das zur Hochzeit lediglich ein gueltiges Visum im Pass sein muss, u. es hat auch funktioniert, hab selbst einigen Paerchen geholfen mit Besucher oder Touri-Visum unter die Haube zu kommen.

  • Da wäre ich mir aber nicht so sicher, an der Stelle der Beiden würde ich auch Vorschlagen dies mit dem Standesamt zuvor zu besprechen.


    So siehts aus, im Grunde war die Heirat mit Touri oder Besuchervisum eine Grauzone, welche aus unterschiedlichen Bestimmungen fuer Standesamt u. ABH resultierte. Im Prinzip war die Heirat mit falschem Visum ein Vergehen welches aber durch einen huebschen "39a" in den ABH Richtlinien "geheilt" wurde, so das in diesen Faellen von der Aufforderung zur Ausreise u. Beantragung der FZF abgesehen werden konnte.
    Ob das alles nach der Aenderung des Aufenthaltsgesetzes u. der dazugehoerigen Durchfuehrungsverordnungen noch so ist weiss ich nicht, dazu bin ich zu lange raus aus der Materie.

  • Also wenn ich den Eingangspost richtig verstanden habe, leben beide in der UA. Er Deutscher, sie Ukrainerin. Wollen nur in D heiraten aber weiter in der UA leben.
    Somit gibt es keine Probleme und schon gar nicht mit einer ABH. Sie können die beabsichtige Eheschließung bei jedem x-beliebigen Standesamt in D anmelden bzw. heiraten.
    Siehe hier:
    http://www.berlin.de/standesam…t/unterlagen_eheschl.html
    http://www.berlin.de/standesam…ucke_beitritt_zusatz.html


    Aber nochmal: Ein reines Visum nur zum Zweck der Eheschließung gibt es nicht!!!!


    Was m.e. meint ist absolut richtig. Ist aber wie auch das Visum zum Zweck der beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland eben an die anschließende Wohnsitznahme in D gekoppelt. Und die kommt ja hier nicht in Frage

  • Ich sagte ja nicht Grundlos "Standesamt fragen". ;)

    Aber nochmal: Ein reines Visum nur zum Zweck der Eheschließung gibt es nicht!!!!


    Das sind Haarspaltereien, jeder der in der Botschaft mit der Absicht in D zu heiraten aufschlaegt wird auf die Beantragung des Nationalen Visums der Kategorie D hingewiesen. Dabei ist es voellig egal ob es die Deutsche Botschaft in Kiew, Moskau oder das GK in Novosibirsk ist.
    Wobei ich der Meinung bin das die Heirat mit Geschaeftsvisum unter den gegebenen Umstaenden (weiterer Wohnsitz in UA) moeglich sein sollte, wenn Standesamt gefragt u. die Sachlage in der Botschaft dargelegt wird.
    Merkblaetter - Visum zur Familienzusammenführung, Visum zur Eheschließung/Schließung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

  • Zitat

    Wobei ich der Meinung bin das die Heirat mit Geschaeftsvisum unter den gegebenen Umstaenden (weiterer Wohnsitz in UA) moeglich sein sollte


    Glaube mir es ist möglich. Es geht ja hier nicht um FZF
    Für die beschriebene Konstellation wäre das nationale Visum auch nicht brauchbar. Das dient nämlich einzig zur einmaligen Einreise um den endgültigen Aufenthaltstitel von der ABH zu bekommen. Mit diesem Visa wäre eine Ein- oder Rückreise in die UA nur mit dem Flieger möglich, da die angrenzenden Schengenstaaten auch nur einmalig durchquert werden dürfen.

  • Mit diesem Visa wäre eine Ein- oder Rückreise in die UA nur mit dem Flieger möglich, da die angrenzenden Schengenstaaten auch nur einmalig durchquert werden dürfen.


    Was die Botschaft u. ABH kalt laesst, ob nun geheiratet wurde oder nicht, niemand wird dem Visa-Inhaber die Ausreise in die Heimat verwehren. Behoerden interessiert nicht die Zweckmaessigket ihrer Massnahmen im Sinne des "Antragsstellers", sie handeln nach ihren Vorgaben u. wenn jemand bei Antragsstellung die Heiratsabsicht in D aeussert wird er auf die Beantragung des Visums Kategorie D verwiesen. Thats Real Life.
    Deshalb Standesamt fragen !! Wir koennen hier sonst noch Tagelang ueber "Nothing" diskutieren. ;)

  • Eheschließung und gemeinsame Wohnsitznahme ( Gültigkeit 3 Monate ) in dieser Zeit muß die Ehe vollzogen sein.


    !think! Ab wann gilt denn eine Ehe als vollzogen? :whistling: :phatgrin:

    mfg
    badossi
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  • @krissa
    Hier geht es nur um eine Eheschließung in Deutschland. Jeder kann in D heiraten. Egal ob beide Deutsche sind oder nicht und es spielt auch keine Rolle wenn kein Wohnort in D existiert. Es müssen einzig und allein die vom Standesamt geforderten Unterlagen beigebracht werden. Siehe hierzu die von mir eingestellten links von Berlin I.
    Die ganzen zitierten Visa zielen auf eine Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland ab.
    Das ist hier nicht gegeben. Und da ein Visum vorhanden ist, braucht kein zusätzliches beantragt werden. Geht davon abgesehen eh nicht.

  • Macht es doch ganz einfach, schickt eine Dame in die Deutsche Botschaft die dort erklaert sie moechte in D Heiraten. Wenn sie wieder rauskommt seid ihr schlauer. :D

  • Zitat

    schickt eine Dame in die Deutsche Botschaft die dort erklaert sie moechte in D Heiraten


    Aber m.e. genau da liegt doch der Hund begraben. Die Botschaft wird nicht benötigt. Es ist ein Visum zur beliebigen Einreise nach D vorhanden. Es müssen nur die Unterlagen zur Eheschließung beigebracht werden.

  • @Krissa
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    * eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung, sofern diese im Wohnsitzstaat zu erhalten ist
    * ggf. Abmeldebestätigungen der Meldebehörde (sofern ein inländischer Wohnsitz bestanden hat)


    Nochmal: Jeder kann in D heiraten. Es ist kein Wohnsitz in D nötig

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