ZitatAlles anzeigenNeue EU-Visaregelungen ab 05.04.2010 -
Änderungen und Vorteile auf einen Blick
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(© dpa - Report) Kiew, 06.04.2010. Am 05.04.2010 tritt der sog. Visakodex der Europäischen Union in Kraft. Er wird fortan die verbindliche Rechtsgrundlage für die Erteilung von „Schengen“-Visa, d.h. Visa zu einem kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in einem Mitgliedstaat des Schengen-Raumes (Kategorie C).
Durch den Visakodex wird die Visumerteilung unter den EU-Mitgliedstaaten weiter harmonisiert. Viele der Neuregelungen sind für die Antragsteller vorteilhaft und gewährleisten besseren Rechtsschutz und Rechtssicherheit im Antragsverfahren.
➢ Es wird ein neues, übersichtlicheres Antragsformular eingeführt.
➢ Jede Ablehnung eines Visums muss künftig begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (für Tourismusvisa erst ab 05.04.2011).
➢ Es werden Fristen für die Antragsbearbeitung eingeführt. Die Wartezeit auf einen Termin soll in der Regel 14 Tage nicht übersteigen, die Bearbeitungszeit für die Prüfung des Visumantrags muss innerhalb von 15 Tagen erfolgen (für die Ukraine gilt für die Bearbeitung bereits die vorteilhaftere Frist des Visumerleichterungsabkommens von 10 Tagen).
➢ Ab dem 05.04.2010 ist auch mit nationalen Visa der Kategorie D ein schengenweites Reisen emöglich.
➢ Die Visakategorien werden vereinfacht. Die Visakategorien „B“ (Durchreise) sowie „D+C“ (längerfristiger Aufenthalt mit gleichzeitiger schengenweiter Gültigkeit für den kurzfristigen Aufenthalt) entfallen. In Zukunft wird es neben nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) nur noch Visa der Kategorien „A“ (Flughafentransit) und „C“ geben. Die bestehende Visumpflicht für den Flughafentransit wird für alle Schengen-Partner auf eine einheitliche Grundlage gestellt.
Zum Zwecke der Durchreise werden künftig C-Visa mit der Auflage „Transit“ ausgestellt.
➢ Reisepässe können nur dann mit einem Visum versehen werden, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Visumbeantragung ausgestellt wurden. Ältere Reisepässe sind nicht mehr visierfähig.
➢ Weitere wichtige Änderungen wird es erst nach Einführung der Biometrieerfassung (Abnahme von Fingerabdrücken) in den nächsten Jahren geben. Wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, werden von allen Antragstellern biometrische Daten erhoben, so wie dies heute bereits bei Passanträgen der Fall ist.
Der vollständige Text des neuen Visakodex (am 15.09.2009 im Amtsblatt der EU, Reihe L Nr. 243 veröffentlicht) ist erhältlich unter
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2009:243:0001:0058:DE:PDF
http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sacodex__April__2010.html
Habe dies gerade auf der Seite der deutschen Botschaft Kiew gelesen. Kann dazu schon jemand etwas aus eigener Erfahrung berichten ? Wenn ja bitte ich um Info´s.
Wichtigste Frage: Weiß jemand ob es beim Online Antragsformular auch (Ver)änderungen gegeben hat, wie dies beim erwähnten vereinfachten Antragsformular der Fall ist ? Da ich die (alten) Online Antragsformulare für Schwiegerletern ausgefüllt habe und diese am Montag Termin zur Abgabe der Unterlagen für Visabeantragung haben, wäre es wichtig für mich dies zu wissen. Zumindest kann ich die auf meinem PC gespeicherten Daten für die Online Formulare noch zum ausfüllen des derzeit aktuellen Onlineformulars auf der Website der Botschaft benutzen. Vermute daher das es keine Änderung gegeben hat, will aber den alten Herschaften Stress und Ärger nach Möglichkeit im Vorfeld ersparen bzw. dies ausräumen. Denke zwar das es keine Probleme geben wird, aber man kann ja nie wissen.