Neue EU-Visaregelungen ab 05.04.2010


  • http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2009:243:0001:0058:DE:PDF
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sacodex__April__2010.html


    Habe dies gerade auf der Seite der deutschen Botschaft Kiew gelesen. Kann dazu schon jemand etwas aus eigener Erfahrung berichten ? Wenn ja bitte ich um Info´s.
    Wichtigste Frage: Weiß jemand ob es beim Online Antragsformular auch (Ver)änderungen gegeben hat, wie dies beim erwähnten vereinfachten Antragsformular der Fall ist ? Da ich die (alten) Online Antragsformulare für Schwiegerletern ausgefüllt habe und diese am Montag Termin zur Abgabe der Unterlagen für Visabeantragung haben, wäre es wichtig für mich dies zu wissen. Zumindest kann ich die auf meinem PC gespeicherten Daten für die Online Formulare noch zum ausfüllen des derzeit aktuellen Onlineformulars auf der Website der Botschaft benutzen. Vermute daher das es keine Änderung gegeben hat, will aber den alten Herschaften Stress und Ärger nach Möglichkeit im Vorfeld ersparen bzw. dies ausräumen. Denke zwar das es keine Probleme geben wird, aber man kann ja nie wissen.

  • Hallo Fasil,


    ich war gerade mal auf der Homepage vom Auswärtigen Amt DTL unterwegs.


    Zitat Anfang: "Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt."


    Also was jetzt, wird ein Visum benötigt oder nicht?!


    Gruß
    D

  • Also was jetzt, wird ein Visum benötigt oder nicht?!


    Es wird kein Visum benoetigt. Du kannst als Deitscher hier mit einem gueltigen Reisepass fuer maximal 90 Tage Aufenthalt ohne Probleme einreisen.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Für 90 Tage innerhalb von 6 Monaten brauchst Du kein Visum. Ab dem 31. Tag brauchst Du ein Visum.


    !think! Wir reden schon von der Ukraine?

    mfg
    badossi
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  • Zitat

    Für 30 Tage innerhalb von 6 Monaten brauchst Du kein Visum. Ab dem 31. Tag brauchst Du ein Visum


    Tippfehler. 90 Tage innerhalb 6 Monate

  • Bin doch schon am korrigieren...


    Denke mal du mist mal wieder nach hier um ein Waesserchen zu trinken. ;)

    mfg
    badossi
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  • Ihr glücklichen... X(
    17:00 Uhr und schon wieder hacke.... ;( :D


    Aber erst mal danke für die Aufklärung zum eigentlichen Thema, dachte schon ich hätte was verpeilt :whistling:

  • Zitat

    ➢ Jede Ablehnung eines Visums muss künftig begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (für Tourismusvisa erst ab 05.04.2011).


    In wie weit darf man das verstehen? Und wie ist "Begründung" definiert?
    Heißt das eine persönliche Begründung mit Aktennummer?
    Bis jetzt gibt es nur ja diesen maschinellen Klopapierwisch ohne Bearbeitungsnummer und lustigen Standardfeldern.
    (Wahnrscheinlich werden die schon ausgefüllt/angekreuzt gedruckt).


    Und wie soll diese Rechtsbelehrung genau aussehen?

  • Guten Abend zusammen,
    also ich falle wegen dieser neuen Visaregelung gerade richtig aus den Latschen. Ich kenne da jemanden mit einem polnischen D-Visum ;) und das ist jetzt quasi auch ein C-Besuchsvisum für Deutschland. Sehen unsere Freunde von info4alien so und diese Aussage der Botschaft in Kiew im Link unten ist doch eindeutig. Aber richtig glauben kann ich es irgendwie noch nicht. Das würde ja bedeuten, die Botschaft in Kiew hat eine Kandidatin für die berühmte Glaskugel weniger.


    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…Polnisches__D__Visum.html


    Grüße.

  • @krissa60


    Danke für die Info.


    Ich hätte noch eine paar praktische Frage zum Remonstrationsverfahren.


    - Der Antragssteller kann eine Vollmacht übergeben,dann kann der Einladende das Verfahren komplett beantragen?
    - In der e-mail der Botschaft stand,dass das Verfahren bis zu 2 Monate dauernn kann?


    - Meine Hauptfrage: bekommt man eine schriftliche Mitteilung,ob das Verfahren positiv oder negativ war oder muß der Antragssteller wieder 10 x Mal wegen irgendwelchen Terminen nach Kiew fahren oder
    bei Positiven Bescheid nur 1 x Mal um das Visum ab zu holen? Geht auch darum,ob die Kosten dafür in der Relation stehen.


    Danke

  • folgendes habe ich gestern gefunden und hoffe es ist hier richtig untergebracht:


    Benötigen Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem der neuen EU-Mitgliedsländer leben, ein Visum für Besuchsreisen nach Deutschland?


    Alle Ausländer, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie "D") in einem der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (sog. Schengener Staaten) leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen im Halbjahr kein Visum.


    http://www.auswaertiges-amt.de…rD/28-NeueEU-Laender.html

    Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.

  • Benötigen Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem der neuen EU-Mitgliedsländer leben, ein Visum für Besuchsreisen nach Deutschland?


    Soweit sie eine Aufenthaltserlaubnis eines Staates des Schengener Abkommens haben meines Wissens nein.

  • Zitat

    Guten Abend zusammen,
    also ich falle wegen dieser neuen Visaregelung gerade richtig aus den Latschen. Ich kenne da jemanden mit einem polnischen D-Visum und das ist jetzt quasi auch ein C-Besuchsvisum für Deutschland. Sehen unsere Freunde von info4alien so und diese Aussage der Botschaft in Kiew im Link unten ist doch eindeutig. Aber richtig glauben kann ich es irgendwie noch nicht. Das würde ja bedeuten, die Botschaft in Kiew hat eine Kandidatin für die berühmte Glaskugel weniger.


    http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew…__D__Visum.html


    Grüße.


    Falls interessant für jemanden:


    Nachdem bei der letzten Rückreise meiner ukrainischen Freundin mit regulären C-Visum, die deutsche Grenzkontrolle am Flughafen sich zunächst weigern wollte das Ausreisebestätigungsformular für die dt. Botschaft abzustempeln, war ich gespannt wie es beim Deutschlandbesuch mit dem polnischen nationalen D-Visum aussieht. Bekanntlich ist dieses Visum seit den erläuterten Änderungen ab dem 05.04.2010 schengenwirksam und kann somit auch für einen Besuch in D genutzt werden.
    Nach der Rückkehr von Dasha kann ich berichten, dass es keine Beanstandungen gab, keine Frage nach dem Reisezweck usw., also für uns ist diese Reform der Visavorschriften klasse. :thumbup:

    Grüße.
    Franky.

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