Staatsbürgerschaft

  • Hallo Leute,
    hat jemand ein Ahnung, welche Staatsbürgerschaft ein Kind bekommt, wenn man als Deutscher in der Schweiz lebt und mit einer Ukrainerin ein Kind hat?

  • Hallo Danioel,


    die Deutsche und die Ukrainische auf jeden Fall. Dann muss es sich bis zum 18. Lebensjahr für eine der beiden entscheiden. Wenn die Schweiz auch aufgrund des Geburtsortes die eigene Staatsbürgerschaft verleiht (das weiß ich nicht), dann kommt noch eine hinzu.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Danke, dann hätten wir ja mehr als genug Zeit. Nicht, daß es schon soweit wäre. :)

  • ...besser neue Thema darueber

    Einmal editiert, zuletzt von yanka-bananka ()

  • Wer von euch hat eigentlich schon Kinder und lebt hier in UA? Ist es eigentlich schwierig Kindergeld von D zu bekommen wenn man in UA lebt. Fuer leibliches Kind und auch schon in die Ehe mitgebrachte Kinder.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Wenn die Kinder in der Ukraine leben, gibt es nur dann Kindergeld in D, wenn man weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht in D unterliegt, d.h. weiterhin einen Wohnsitz in D hat (die polizeiliche Meldung ist nicht wichtig, sondern es muss wirklich Wohnraum in D zur Nutzung bereitgehalten und auch für einige Wochen im Jahr genutzt werden) oder z.B. als Mitarbeiter "juristischen Person des öffentlichen Rechts" (z.B. Botschaft) unabhängig vom Wohnsitz in D unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da ein erheblicher Unterschied zwischen den Steuersätzen in D und UA besteht, bezweifele ich aber, dass es sich i.a. lohnt, durch eine bewusste Gestaltungsmassnahme sich der unbeschränkten Steuerpflicht in D nur aus Gründen des Kindergelds zu unterwerfen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo!



    Wie sieht es denn dann aus - wenn das Kind beide Staatsbürgerschaften hat - mit der Eintragung in den Pass der Mutter und/oder des Vaters?


    Mittlerweile bekommt das Kind ja erst mit/ab 16 Jahren einen eigenen (Reise-) Pass - und wird solange mit in den Pass der Mutter (eigentlich immer notwendigerweise der Mutter, oder kann das auch der deutsche Vater sein?) eingetragen.


    Wer hat bereits ein gemeinsames Kind und kann hierzu gesicherte Auskunft erteilen?


    Danke und

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