Ausbürgerung ohne vorherige Registrierung

  • Meine Freundin hat heute von der Ausländerbehörde einen unbefristeten Ersatzausweis erhalten, nachdem ihre Registrierung beim Gerneralkonsulat Hamburg fehlgeschlagen war, da von ihr Unterlagen gefordert wurden, die sie nicht beibringen konnte. Deshalb konnte ihr auch kein neuer ukrainischer Pass ausgestellt werden.
    Aufgrund familiärer Verhältnisse war ihr eine Reise in die Ukraine auch nicht zuzumuten. Im November wird sie den Einbürgerungstest machen und danach die Einbürgerung beantragen. Sie ist seit 14 Jahren in Deutschland und mit einem Deutschen verheiratet und hat 2 Kinder. Was muss sie tun, wenn die Einbürgerungszusicherung vorliegt? Hat jemand einen Vordruck mit dem man die Ausbügerung beantragen kann bzw. findet man diesen im Internet? Wo muss sie die Ausbürgerung beantragen , wenn sie nicht als im Ausland lebende Ukrainerin registriert ist? Evtl. beim Präsidenten der Ukraine in Kiew? Ich habe mich schon ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt und kenne auch das Urteil des OVG NRW aus 2008. Nur ist es für mich jetzt wichtig zu erfahren, wie mann die Ausbügerung genau beantragen muss.
    Für Eure Hilfe waäre ich dankbar. Wir sind schon froh, dass sie überhaupt einen Ersatzausweis bekommen hat.
    Maren

  • Dann suche mal unter Google, den Einbüpgerunsantrag.
    Den gibt es als PDF Datei, sogar zum Ausfüllen und ausdrucken.
    Den Test kann man auch Online machen.
    Mfg Bärenfänger

  • Hallo, Bärenfänger,
    es geht nicht um den einbürgerungsantrag. Da gibt es keine Schwierigkeiten.


    Meine Freundin möchte aus der Ukraine ausgebürgert werden. Da sie nicht als im Ausland lebende Ukrainerin registriert ist (da gab es nämlich Schwierigkeiten), möchte sie jetzt ausgebürgert werden aus der Ukraine, weiß aber nicht wie sie dies machen muss.
    Gruß
    Maren

  • Hallo Maren,


    ob das klappt mit der Ausbürgerung über ein Generalkonsulat hier in Deutschland? Ich glaube das nicht denn die haben ja nicht einmal einen neuen Pass besorgt. Hier habe ich den Link zu dem Antrag zur Ausbürgerung:


    http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/13475.htm


    Es sind zwei Dateien, eine ist eine Anleitung zum Ausfüllen. Leider kann ich kein Ukrainisch, ich kann also auf den Seiten nichts lesen.


    Da ich persönlich nicht glaube, dass man ohne Anmeldung in D ausgebürgert wird, gibt es noch eine andere Variante: Die doppelte Staatsbürgerschaft. Da es praktisch unmöglich ist, aus der UA ausgebürgert zu werden, muss D es akzeptieren, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu verleihen.
    Da alles schon einmal besser geschrieben wurde wie ich es könnte, Siehe hier:
    Einbürgerung + VERLUST der Staatsangehörigkeit


    Ab Beitrag 4 gehts los.


    Meine Frau ist beim GK in München gemeldet, hat eine Bestätigung bekommen dass sie die Ausbürgerung beantragt hat (30.12.2009) und nun warten wir halt.


    So, ich wünsche Euch viel Glück,


    Johnny

  • Hallo, Johnny,
    vielen Dank für den Hinweis. Hat Deine Frau sich beim GK in München registrieren lassen?
    Viele Grüße
    Maren

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