Wiedereinreise mit Touri-Stempel nach Visa unmittelbar möglich?

  • Guten Tag,


    nach einigen Jahren der Überraschungen und Unwägbarkeiten dachte ich nun, dass nach der Heirat alles ruhiger laufen könnte, mitnichten. Nachdem ich nun mein erstes Halbjahresvisa mit unsäglicher Behördenwillkür zur Registrierung gebracht habe (wobei ich noch immer auf meinen abgestempelten Pass warte, was im Laufe einer Woche nicht zu bewerkstelligen war), sitzen sich die zwei Eheleute wieder einmal fragend gegenüber.


    Es geht um folgenden Sachverhalt:


    Ich habe mir letztes Jahr im Oktober ein Visa (180 Tage) gekauft, welches Mitte März abläuft. Ich plane entsprechend auszureisen und nach einer Woche wieder einzureisen. Da ich aber Mitte Juni (ca. 3 Monate) wieder ausreisen muss, dachte mir so: könntest ja mit nem Touristempel für diese 90 Tage einreisen, da ich ja noch 180 "freie" Touri/Tage habe. Schließlich sind 160 EURO immerhin 160 EURO, nicht war!? Um es aber abzusichern (man weiß ja nie), versuchten wir eine fundierte Auskunft zu bekommen.


    Das Credo dieser Auskünfte reicht nun von:


    erstens: das geht, ist kein Problem


    zweitens: nein geht nicht, neues Visa kaufen notwendig


    drittens: nein geht nicht, selbst nach Visa muss ich 90 Tage ausreisen, auch dann, wenn man ein neues Visa kauft.


    So, nun ist die Verwirrung perfekt bei uns und hoffe nun auf Ihre geschätzten Erfahrungen. Vielleicht können Sie uns weiterhelfen, die richtigen Schlüsse zu ziehen.


    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße aus Alushta


    Alustoon

  • Wenn die Herzdame es nicht hinbekommt bzw. die Behörden zu störrisch sind

    @Alustoon,...warum sollten die Behörden sich "störrisch" verhalten, wie Siggi es vermutet ??? ?(
    Ihr seid doch verheiratet und Du lebst hier, wie Du schreibst und möchtest dieses auch weiterhin !??


    So entnehme ich das jedenfalls deiner Schilderung...


    Warum keine Aufenthaltsgenehmigung?

    ...gute Frage! ?? !think!


    Das kostet zwar auch ein wenig, aber dann hat man wenigstens Ruhe.

    Wofür benötigt man ein weiteres Visum ?? ?(


    Nach der "kargen Schilderung" des Sachverhaltes, komme ich zu dem Schluß, das uns Alustoon wohl nicht den wirklichen Sachverhalt mitteilen möchte,...oder !??


    Zumindest kann Siggi hier mit seiner Frau in der Ukraine leben, so wie ich auch und dafür benötigt man eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung für UA und dafür gibt es doch wohl den OWIR, oder wie das Amt jetzt heißt, um diese zu beantragen !! 8o


    Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, um hier dauerhaft zu leben !!(von Arbeitserlaubnis hast Du z.B. nichts erwähnt, sollte es zutreffen !??):thumbup:


    PS.: Ein bisschen offener sollte man schon sein, wenn man um Hilfe bittet !!

  • Ich danke den Herren für Ihre Einlassung.


    Die meiste Zeit lebe ich mit meiner Frau in UA. Eine Arbeitserlaubnis brauche ich nicht.


    Wir haben erst letztes Jahr im August geheiratet. Somit haben wir die 2 Ehejahre Anwartschaft für eine вид на жительство für mich noch nicht erfüllt. Eine Art Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner oder Väter ukrainischer Kinder gibt es seit Mitte letzten Jahres nicht mehr. So brachten wir es zumindest in Erfahrung.


    Somit bleibt uns nur, die Zeit bis dahin mit Visa oder Touri-Stempel (meinerseits) zu überbrücken. Auf letzteren zielt meine spezielle Frage. Kann man nach einem Visa-Aufenthalt wieder von dem visafreien Touri-Stempel für 90 Tage unmittelbar Gebrauch machen, sprich einreisen?? Hat da jemand Erfahrung?


    Da ich im Juni wieder nach D muss, wollte ich einfach mit dem Stempel die nächste Zeitspanne (März-Juni) überbrücken, ohne Eintritt (Visa) zu bezahlen. Meine erneute Einreise im Juni plane ich dann mit einem Jahresvisa vorzunehmen, sollten die Behörden in Sumy es tatsächlich schaffen meiner Frau eine Einladung bis zum gewünschten Termin auszustellen.


    Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.


    Viele Grüße, Alustoon


    PS: Siggi. Man muss ja ein Visa nach 90 Tagen örtlich registrieren lassen. Für diese Registrierung braucht man sämtliche Unterlagen des zu Registrierenden (Passfotos, Antrag, Kopien und amtlicher beglaubigter Übersetzung des Passes), eine erneute Versicherung ist abzuschließen, dabei ist es egal ob man selber eine hat. Von der beherbergenden Seite müssen sämtliche Unterlagen zur Wohnung, Haus eingereicht werden, dazu die Nachweise, das dort auch die Kommunalgebühren entrichtet wurden. Eine Woche Lauferei in Shostka, um am Ende ohne Stempel im Pass dazustehen, da er nur in Sumy gegeben wird. Wir sollten nach Sumy fahren, da oben ist tiefster Winter. Ich warte nun auf meinen Pass mit der Post. Soviel zum Thema Registrierung für einen längeren Visaaufenthalt von 90 Tagen. Wie Du weißt leben wir in Alushta, jedoch ist meine Frau in Shoska noch registriert.

    3 Mal editiert, zuletzt von alustoon ()

  • Eine Einladung für ein Business Visum kann man ebenso wie die nachfolgende Registrierung ohne Lauferei bei Intourist kaufen (zumindest war dies damals so, als ich diesen Service genutzt habe). Es würde mich sehr wundern, wenn es für Geschäftsreisende irgendwelche 90 Tage Beschränkungen gibt.


    Mit dem von mir geposteten Link bekommt man eine Aufenthaltsgenehmigung angeblich auch ohne den Status als Ehegatten. Das geht vermutlich für Kontingent-Regelungen. Einfach mal dort anrufen.


    Gruß
    Siggi

  • Eine Art Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner oder Väter ukrainischer Kinder gibt es seit Mitte letzten Jahres nicht mehr. So brachten wir es zumindest in Erfahrung.

    Da ich hier schon eine Weile lebe, bekommt man diverse gesetzliche "Veränderungen" nicht immer mit und ist somit nicht auf dem Laufenden!
    Von "Einlassung" kann sicher nicht die Rede sein, sondern es liegt an mangelnder Info des Hilfesuchenden und demjenigen der wohl helfen möchte! !wsmile!


    Hier noch einmal das UA-Einwanderungsgesetz: (Deine Frau kann Dir ja übersetzen)


    http://zakon1.rada.gov.ua/cgi-bin/laws/main.cgi?nreg=2491-14


    Deine Info ist aber nicht ganz richtig, denn es gibt eine Ausnahme:


    Auszug:
    Ausländische Staatsbürger, dessen Kind auf dem Gebiet der Ukraine geboren wurde , haben das Recht auf Erhalt des vorzeitigen Aufenthalts, auf dem Territorium der Ukraine ! ( Wenn es z.B. gemeinsame Kinder geben sollte)


    Auch unterstreicht man diese Ausnahme bei einer Service - Firma, die sich damit beschäftigt:


    http://jlv.com.ua/en/27.html


    Was Deine eigentliche Visa - Frage angeht, warum erkundigt Ihr Euch nicht beim OVIR, denn die müssten sich doch damit auskennen, ob die Zeiten eines Visa`s mit einer visafreien Einreise zusammen zu rechnen sind,...usw.!?

  • Beim OVIR?? !happy! !happy! !happy!


    Ich schrieb oben:


    Das Credo dieser Auskünfte reicht nun von:


    erstens: das geht, ist kein Problem


    zweitens: nein geht nicht, neues Visa kaufen notwendig


    drittens: nein geht nicht, selbst nach Visa muss ich 90 Tage ausreisen, auch dann, wenn man ein neues Visa kauft.


    Alles dabei oder? Naja, ruhig auch mal die gegebenen Infos richtig lesen. ;)


    Ok, besten Dank für alles!

  • Mein Tipp: Schriftlich anfragen und um schriftliche Antwort bitten, die Rechtsmittelfähig ist. Dann hat man etwas in der Hand und die überlegen es sich dreimal, bevor sie einen Müll aufschreiben, den dann ggf. ein Richter sieht. Das habe ich im Jahr 2004 auch so gemacht, als sie mich an der Grenze trotz Aufenthaltsgenehmigung abweisen wollten. Alles andere ist bei schwierigen Fällen sinnlos (sowohl in DE als erst recht in UA). (Auch in DE brachte dieses Vorgehen das Ausländeramt zum Umschwenken.)


    Oder schneller: In Kiew (oder anderswo) zum deutschsprachigen Rechtsanwalt. Denn: Was hilft Dir eine fünfte oder sechste Meinung aus dem Forum hier? Dadurch bekommst Du auch keine Rechtssicherheit.


    Gruß
    Siggi


    P.S: In Kiew gibt es Rechtsanwälte, die für ein paar Hunderter eine Aufenthaltsverlängerung erreichen können. Das Netz ist voll mit entsprechenden Anzeigen.

  • Alles dabei oder? Naja, ruhig auch mal die gegebenen Infos richtig lesen. ;)

    Na sicher, hab ich das alles gelesen !...und ?? 8)


    Oder schneller: In Kiew (oder anderswo) zum deutschsprachigen Rechtsanwalt. Denn: Was hilft Dir eine fünfte oder sechste Meinung aus dem Forum hier? Dadurch bekommst Du auch keine Rechtssicherheit.

    @ alustoon
    Ich denke nun ist es an der Zeit, dass Du auch einmal "tätig" wirst, so wie Siggi es Dir empfohlen hat !


    Auch wenn Du noch 10 weitere unterschiedliche Auskünfte von ein- und demselben Amt bekommen würdest;...wie macht man so etwas in D:
    Datum der Auskunft, Name, welche Auskunft und Namen der Behörde und das alles,....schriftlich bitte!!!


    Kleiner Tipp: Möchtest Du hier in UA leben??,...ja!?? :hmm:


    Meine Frau sagte immer zu mir in ähnlichen Situationen: "Du musst viel ruhiger werden und das alles philosopisch betrachten" !!


    ....mit der Zeit gewöhnt man sich an den hiesigen behördlichen Blödsinn ! (Es fällt mir allerdings immer noch schwer):dash: Oder man kann sich nur schwarz ärgern! _wuetend_


    Ich sehe, es fällt Dir schwer ! :rolleyes:

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