Diese "Sonderegelungen" sind leider Ermessensspielräume (wenn keine geistigen oder körperlichen Einschränkungen medizinisch nachweisbar sind) der Botschaft auf die es keinen juristischen Anspruch gibt. Z.B kann die Botschaft auch bei einem persönlichen Gespräch entscheiden das gute Deutschkenntnise/geringer Integrationsbedarf vorhanden sind und auf das A1 verzichtet werden kann.
Generell ist das A1 Zertifikat aber Pflicht und mit der Antragsstellung abzugeben.
Ansonsten noch viel Glück und weniger Stress.
Tja - enrico , So wie Dante ansagt steht,s
Meine Galina ( übrigens auch in Dänemark Anfang diesen Jahres geheiratet .... 9) hat in Irkutsk am Fremdspracheninstitut studiert , war viele Jahre Deutschlehrerin und die letzten 10 Jahre Dozentin für deutsche Sprache / Literatur ....
bildete mithin zukünftige ukr. Diplomaten an der Bogdan Schmelnitzki Universität Kiev aus .
Auch da hat man ermessen , daß man ihre Deutschkenntnisse nicht ermessen kann - und auf das A1 Zertifikat bestanden !!!
mir fällt dazu nur ein :
Vor Gericht , der Visumsstelle und auf hoher See .... bist Du dem Schicksal ausgeliefert
herzl. Grüße ! Gratulation zur Hochzeit und viel Glück weiterhin ! Robert