Namensänderung nach Heirat vom Auslandspass mit diversen Visa (US, China)

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin ein fleissiger Leser dieses tollen Forums, habe aber zu diesem speziellen Thema noch nichts finden können.


    Ich bin seit 1,5 Jahren mit meiner Freundin aus der Ukraine zusammen und wir haben beschlossen zu heiraten. Wir bemühen uns grad um mein Ehefähigkeitszeugnis (was für ein dämlicher Name :arghs: ) damit wir dann im Sommer/Spätsommer in Kharkov heiraten können. Meine Verlobte würde dann auch gerne meinen Nachnamen annehmen und wir haben danach vor in Deutschland zu wohnen.


    Jetzt das problem:
    Meine Verlobte hat grade ein "frisches" Visa für die USA (5 Jahre)in ihrem Auslandsreisepass. Es war ein ganz schöner Kraftakt dieses Visa zu bekommen. Unter anderem musste Sie ihr Einkommen angeben, ihre Immobilien belegen und hatte dann auch noch Glück und einen netten Mitarbeiter in der Botschaft der USA.
    Wenn sie nun ihren Namen ändert und einen neuen Reisepass bekommt, ist dann das Visa auch futsch oder muss es neu beantragt werden? Ich bin ein Fan des Westens der USA und könnte mir nichts schöneres vorstellen, als die Flitterwochen mit ihr in Kalifornien zu verbringen und deshalb möchten wir unter GAR KEINEN Umständen das US-Visum in Gefahr bringen... Ich wär um jede Hilfe dankbar


    Viele Grüße an die ganze Forengemeinde


    Enrico

  • Hallo Siggi,


    das ist gar nicht mal so einfach...


    Ich war auf der Seite der US-Botschaft hier in Deutschland und es gibt zwar ein Kontaktformular, aber mit dem Hinweis, dass keine Fragen bezüglich Visa per Mail beantwortet werden. Dafür wird man dann auf die Seite "Visa Information Service" geleitet, wo man eine Telefonnummer findet:


    We are offering you the following information services:
    Tel: 0900 1-850055
    Live Service - English or German (EUR 1.86/Min from a German landline - additional charges may apply from mobile phones)


    Nach 4 Minunten in der Warteschlange habe ich dann aufgelegt. Werde es später nochmal probieren....pffff das kostet... Wollte mein Geld lieber für die Flitterwochen sparen und es nicht für eine 0900-Nummer ausgeben :patsch:



    Gruß
    Enrico

  • Moin Enrico


    nur mal so als Gedankenanstoss, ihr könnt doch erst einmal die Nachnamen behalten und später in D dann auf denn gemeinsamen ändern. Diese Option würde ich mal auf einem deutschen Standesamt prüfen lassen. Ggf. Doppelname, meine Frau hat auch meinen Nachnamen, den Pass aber auf Ihren Mädchennamen noch. Reisen buchen wir immer mit Doppelname, gab bisher keine Probleme.


    Gruss Ralph

    Du weißt so lange nichts von einer Frau, bis du ihr vor Gericht begegnest... (Zitat: Norman Mailer, Norman Kingsley Mailer, amerikan. Schriftsteller, 1969 u. 1980 Pulitzer-Preis, 1923 - 2007)

  • Hallo Enrico,


    ich würde mir einen neuen Reisepass besorgen, solange ihr noch in UA seit. Dann braucht ihr nicht den lästigen Weg über die Botschaft oder das Konsulat gehen.
    Den alten Pass bekommt ihr ja wieder mit, d.h. ihr könnt dann in aller Ruhe die Visa umtragen lassen (oder einfach mit dem alten Pass weiter verreisen). Vorteil
    dieser Lösung wäre auch, dass deine Frau nach der Hochzeit gleich in den frischen neuen Pass den Aufenthaltstitel bekommt,so passt das dann von Anfang an.


    Bei uns hat das seinerzeit ganz gut geklappt, ich glaub wir haben sogar jetzt noch beide Pässe in der Schublade liegen... !think!


    Gruß, Bubochka

  • Hallo und danke für die Antworten!


    Ich glaube, wir werden erstmal heiraten und unsere Nachnamen behalten. Das umschreiben des Passes (Inländischer u. Reisepass), Übertrag des Visums, Änderungen für Haus und Grundstück, Führerschein, und und und kosten nicht nur Nerven sondern auch Geld, aber vor allem Zeit. Ich würde gerne mit meiner Zukünftigen schnell zusammen leben und fürchte schon das hick-hack mit den hiesigen Behörden in Deutschland und brauch da nich noch den Ärger mit den Ukrainischen.


    Etwas anders:
    Gab es schonmal Probleme mit dem Ehefähigkeitszeugnis? Ich habe mich mit meinem zuständigen Standesamt etwas in die Wolle bekommen und fürchte nun Probleme.
    Ok, ich fasse es mal kurz zusammen:


    Mitte Januar schrieb ich das Standesamt meiner kleinen Norddeutschen Gemeinde an und wollte mich mal generell schlau mach, was alles benötigt wird wenn ich 1. Eine Frau aus der Ukraine in Deutschland heirate oder 2. Eine Frau aus der Ukraine in der Ukraine heirate.
    Ich stellte diese Anfrage per Mail und dachte mir, ich würde dazu evtl. ein Format zugeschickt bekommen, oder zumindest einen Link auf eine Infoseite....
    FALSCH !


    Es wurde mir viele Fragen über meine Verlobte gestellt. Name, Wohnort, Geburtsort, Familienstand, Eltern, .....


    Ich war entwas geschockt und schrieb zurück, das ich nur nach Allgemeinen Informationen gefragt habe.
    Die Antwort: Allgemeine Informationen geben wir grundsätzlich nicht weiter...
    "Da bleiben sie also, meine Steuergelder...", dachte ich mir noch so.


    Also habe ich mir irgendwelche Fantasie-Namen, Geburtsorte, Geburtstage ausgedacht und Sie dem Standesamt per Mail zugesandt, da ich mit dieser dummen und arroganten und unnützen Antwort nun mal gar nicht einverstanden war.


    Die Antwort: Zur Verifizierung der Daten brauchen wir aber noch eine Kopie des Passes....


    Ich war sehr angep***t und habe mich dann erstmal gar nicht mehr gemeldet bei dem netten Herrn.


    Es wurde Mitte März:
    Ich hatte Urlaub und bin dann einfach mal spontan zum Standesamt meiner Gemeinde gefahren. Es begrüßte mich eine wirklich sehr nette Dame und drückte mir auch gleich ein Blatt in die Hand (zwar vom Oberlandgericht BW, aber besser als nichts) auf dem stand, was für Dokumente benötigt werden und in welcher Form (Apostille, bla bla).


    Diese Dokumente besorgte ich/meine Verlobte und ich sendete per Mail einen Scan der Papiere hin, mit der Frage, ob alles O.K ist.


    Dann bekomme ich einen Anruf und die nette Frau fragte mich, ob ich nun vorhabe eine andere Dame zu heiraten. Ich war etwas überracht und erst dann ist mir eingefallen, dass ich ja eine Mail mit anderen Daten im Januar zu dem Herrn geschickt hatte. :eeeek:
    Ich klärte die Sache auf.
    Es folgte ein langes Gespräch über Datenschutz, Bürgerrechte, Privatsphere von meiner Seite aus und Nationale Interessen, Schutz des Bürgers von Ihrer Seite aus. Es kam mir vor, als ob Sie meine Argumente halbwegs verstanden hat.....kann mich aber auch total täuschen.


    Soweit so gut. Am Donnerstag wollen wir nun unsere Papiere dort abgeben (Meine Verlobte besucht mich über Ostern) und schauen dann mal weiter.


    Was meint ihr? Soll ich mir lieber gleich einen Anwalt nehmen oder besteht noch eine Chance, das ich locker flockig das Ehefähigkeitszeugnis bekomme? Gebe auch zu, ich habe auf eine ignorante Antwort auch sehr sturr und unüberlegt reagiert :vain:


    Würd mich über eure ehrlichen Meinungen freuen!!!

  • Respekt Enrico!!


    ich finde es nicht schlecht wie du das gemacht hast, aber siehst, hättest du gleich die richtigen Daten angegeben, würde es jetzt keine Diskussion geben.


    Denke aber mal, wenn du es augeklärt hast wirst du das Efz ohne Probleme bekommen.
    Der Mann wird dich zwar böse anschauen, aber die Frau wird schmunzeln!


    Gruss Hamsterchen


    PS Warum sollten sie Dir den Probleme machen, was hätten sie davon?? Nicht nur mehr Arbeit :holzhacken:

  • ...dann würde ich schauen, dass du das Ding vollends mit dieser Frau durchziehst, die scheint ihren Job aufmerksam zu machen !! :thumbup:


    Wundert mich allerdings schon, dass sie dir den Merkzettel von BaWü in die Hand drückt !think!


    Und zuletzt: Ärger können die vom BMA ja (fast) nicht machen, denn entscheiden tut ja schließlich das OLG !!

  • Hey Enrico,


    Wenn Du Dir noch Gedanken über das EFZ machst, kann ich Dir gern den Tip geben, im zuständigen Standesamt in UA wird nur selten danach gefragt. Nicht weit entfernt von Charkow, also in einem Ort nahe Sumy haben ich und meine Braut demnächst den Termin zur Trauung.
    Dazu sind wir nur mit ihrer Geburtsurkunde, meiner Meldebescheinigung und Geburtsurkunde,und Apostillen, Paßkopie und Übersetzungen zum dortigen Standesamt. Keiner fragte nach Ehefähigkeitszeugnis.


    Vielleicht probiert ihr es erstmal so!


    Man muß nicht soviel Zeit mit den Ämtern verbringen :)

  • Ich war letzten Donnerstag mit meiner Verlobten beim Standesamt und wir wollten alle Dokumente für diese EFZ abgeben und es lief (fast)alles schief. Die Frau hatte Urlaub und nur der HERR war da und schaute sich eine Ewigkeit die Dokumente an, für die wir extra in der Ukraine eine Agentur beauftragt hatten und nicht grad wenig für die Übersetzung und die Apostille bezahlt haben.
    Die Dokumente waren nicht nach einer deutschen "Iso-Norm" übersetzt und desweiteren wurde nicht die Apostille übersetzt. Nach langem hin-und her, gab er sich zufrieden, wenn ich die Dokumente hier nochmal in Deutschland übersetzen lasse bzw. es würde wohl auch eine Übersetzung der Apostille genügen, er meinte aber, für eine spätere Familienzusammenführung bräuchten wir die Übersetzungen eh noch komplett...
    Dann fragte er noch ob er den Reisepass von meiner Verlobten kopieren dürfte. Ich fragte erst gar nicht nach dem Grund und wollte keinen weiteren Ärger anfangen mit diesem Mann und hab ihn dann auch noch den Reisepass kopieren lassen. Versuche jetzt grad einen Übersetzer zu finden und hoffe er ist dann zufrieden nach dem erhalt der Dokumente. Wenn nicht, dann wird in Dänemark geheiratet und das Amt kann mich mal...


    budmo Danke für den Tipp, aber meine Verlobte war schon in Kharkov beim zuständigen Standesamt und die wollen neben dem üblichen Bakshisch, damit es überhaupt voran geht, schon noch das EFZ sehen. In Sumi kann das anders sein.

  • ...dann würde ich schauen, dass du das Ding vollends mit dieser Frau durchziehst, die scheint ihren Job aufmerksam zu machen !! :thumbup:


    Wundert mich allerdings schon, dass sie dir den Merkzettel von BaWü in die Hand drückt !think!


    Und zuletzt: Ärger können die vom BMA ja (fast) nicht machen, denn entscheiden tut ja schließlich das OLG !!


    ...dann würde ich schauen, dass du das Ding vollends mit dieser Frau durchziehst, die scheint ihren Job aufmerksam zu machen !! :thumbup:


    Wundert mich allerdings schon, dass sie dir den Merkzettel von BaWü in die Hand drückt !think!


    Und zuletzt: Ärger können die vom BMA ja (fast) nicht machen, denn entscheiden tut ja schließlich das OLG !!

    Ich hab mir grad mal den Paragraphen des EFZ angeschaut und kann da vom OLG gar nix erkennen und auch der Standesamt-fuzzi meinte, er stellt es mir aus:


    § 39 Ehefähigkeitszeugnis




    (1) Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    (2) Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung ein Ehehindernis nach deutschem Recht nicht entgegensteht; § 13 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für den anderen Eheschließenden ist nicht erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
    (3) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gelten entsprechend für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zur Eheschließung im Ausland bedarf.


    Der Text scheint auch aktuell, da er vom Bundesministerium der Justiz kommt.
    Hab aber auch nur dieses Merkblatt aus BW bekommen....komisch das ganze. Ich seh mich schon in Dänemark heiraten :)

  • Hallo,
    Ich habe gerade gestern meine Frau in Kiew geheiratet. Im zentralen Standesamt. Da habe ich kein EFZ benötigt. Nur meinen Reisepass und ein Papier, welches meinen Zivilstand bezeugte, natürlich mit Apostille, Übersetzung in Ukrainisch.
    Da es normalerweise 1 Monat dauert, bis man nach der Registration einen Termin für die Hochzeit erhält, haben wir angefragt, ob es keine Möglichkeit gibt, schneller zu heiraten, da ich nur eine Woche in Kiew bin und dann wieder arbeiten muss.
    Und tatsächlich, mit einer Urlaubsbestätigung vom Arbeitgeber, einer Kopie des Flugtickets und der Seite aus dem Reisepass, mit dem Stempel meiner Einreise, haben wir dann einen Termin in nur 4-5 Tagen erhalten - trotz Ostern.


    Die Hochzeit war echt klasse nach Ukrainischer Art :)


    Meine Frau hat auch meinen Namen angenommen - was sich jetzt als ziemlich mühsam herausstellt, da sie den internen Pass nur in ihrem Heimatsort machen lassen kann, welcher 1000 km südlicher liegt.

  • Die Hochzeit war echt klasse nach Ukrainischer Art :)


    ... und dann kannst Du nach so kurzer Zeit schon wieder aufstehen und den Computer bedienen? :beer: :pflaster:


    Danke für die Infos und Glückwünsche an die frisch Vermählten!


    Gruß
    Siggi

  • Nun, in Sachen Alkohol kann ich mit dem Kreis meiner besseren Hälfte natürlich nicht mithalten und bin früh auf Wasser und Fruchtsaft umgestiegen. ;)
    Dankeschön.

  • Hallo Netik,


    ich gratuliere und wünsche euch alles alles gute für die Zukunft !!!!


    Das mit der Bestätigung vom Arbeitgeber wär in meinem Fall auch notwendig gewesen (Plus ein paar $$$ extra zu Beschleunigung). In Charkov wollten die aber ein EFZ haben und du ging kein weg dran vorbei.
    Unser Plan sieht jetzt wie folgt aus:
    Letzten Montag alle Dokumente zur Kommune Sonderborg geschickt, morgen ruf ich mal durch und mach einen Termin aus und wenn alles gut geht, dann wird am 10.Juni geheiratet.
    Damit zeigen wir dem Behördenapparat in D den mittleren, ausgestreckten Finger :devil: :devil: :devil: und heben uns die Energie für die ABH auf.
    Danach gehts zum Einwohnermeldeamt und zur Ausländerbehörde um eine Aufenthaltgenehmigung zu holen.
    Gibt es noch die Prüfung der Sprache oder reicht eine Verpflichtung, einen Kurs in D zu absolvieren? Die Deutschkenntnisse meiner Verlobten sind solalala und wir unterhalten uns nur auf Englisch, welches wir beide recht passabel beherrschen. Kann der Staat von uns unsere Kommunikationsformen vorschreiben? Ist der Sprachtest nicht unterzuordnen, gegenüber dem Grundgesetz und dem Schutz der Ehe? Hat da jemand aktuelle Erfahrungen?


    Gruß
    Rico

  • Zitat

    In Charkov wollten die aber ein EFZ haben und du ging kein weg dran vorbei.


    Man könnte trotzdem in Kiew heiraten, wo gewisse Standesämter kein EFZ verlangen. Auch wenn die Verlobte dort nicht registriert ist.


    Zitat

    morgen ruf ich mal durch und mach einen Termin aus und wenn alles gut geht, dann wird am 10.Juni geheiratet


    Das Schengen Visum ist kein Problem, so hoffe ich, oder?


    Danach gehts zum Einwohnermeldeamt und zur Ausländerbehörde um eine Aufenthaltgenehmigung zu holen.


    Ohne A1 Sprachzertifikat wird die Ausländerbehörde vermutlich keine AE erteilen. An A1 kann nur dann ein Weg vorbeigehen, wenn Umstände vorliegen (oder mal solche kreiert) die laut Gesetz eine Ausnahme rechtfertigen.


    Zitat

    Kann der Staat von uns unsere Kommunikationsformen vorschreiben? Ist der Sprachtest nicht unterzuordnen, gegenüber dem Grundgesetz und dem Schutz der Ehe? Hat da jemand aktuelle Erfahrungen


    Natürlich kann man versuchen, die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz anzuzweifeln. Aber vermutlich will niemand so lange mit dem Zusammenleben warten, bis man als Normalbürger da eine Entscheidung des höchsten Gerichtes hat.


    Gruß
    Siggi

  • Kann der Staat von uns unsere Kommunikationsformen vorschreiben? Ist der Sprachtest nicht unterzuordnen, gegenüber dem Grundgesetz und dem Schutz der Ehe? Hat da jemand aktuelle Erfahrungen?

    Meine Frau muss von der ABH aus den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren machen! (Stand März 2011). Das war Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis. Wir unterhalten uns auch viel in Englisch. Nach anfänglicher Skepsis bin ich nun recht begeistert von dieser Regelung. Für Ihren Job braucht Sie unbedingt die deutschen Sprachkenntnisse. Und so ist der Kurs auch noch billiger. Letzte Woche Donnerstag hatte Sie in der Schule einen Vortest in welchen Level von A1-B1 Sie anfangen kann. Derzeit steht Sie zwischen A2 und B1.


  • Hallo Siggi, Danke für die Antwort.
    Das mit dem Standesamt in Kiev habe ich nicht gewusst. In Charkov wurde uns gesagt, wir können nur dort heiraten, wo meine Verlobte gemeldet ist...
    Aber jetzt haben wir uns eh für Dänemark entschieden und der Mailkontakt mit Dänemark war auch so nett bisher und man muss sich keine Reden über "Scheinehen, Abzockerei und sonstiges" anhören.
    Es ist ein Schengen-Visum für 6 Monate vorhanden.
    Was wären das für Umstände die laut Gesetz ein umgehen des Sprachtests rechtfertigen würden?


    Gruß
    Rico

  • Meine Frau muss von der ABH aus den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren machen! (Stand März 2011). Das war Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis. Wir unterhalten uns auch viel in Englisch. Nach anfänglicher Skepsis bin ich nun recht begeistert von dieser Regelung. Für Ihren Job braucht Sie unbedingt die deutschen Sprachkenntnisse. Und so ist der Kurs auch noch billiger. Letzte Woche Donnerstag hatte Sie in der Schule einen Vortest in welchen Level von A1-B1 Sie anfangen kann. Derzeit steht Sie zwischen A2 und B1.


    Hi Confusion,


    danke für die Antwort. Meine Verlobte besucht jetzt auch schon in der Ukraine einen Deutschkurs und es ist ihr Hauptziel, so schnell wie möglich Deutsch zu lernen. Einen Integrations-/Sprachkurs wird sie in Deutschland auf jeden Fall auch besuchen.
    Du kommst aus Königslutter? Ist ja gar nicht so weit entfernt...wir ziehen dann nach Wolfsburg. Ist das dann evtl. die gleiche ABH?


    Gruß
    Rico

  • Zum A1 Sprachtest hier die offizielle Publikation mit Hinweisen zu den Ausnahmen
    http://www.integration-in-deut…iliennachzug-flyer-de.pdf
    und ein interessanter Link im Forum:
    A1-Sprachtest


    Wenn die ABH nett ist, kann vieles einfach gehen. Aber oft sind sie nach einer Heirat in Dänemark nicht besonders entgegenkommend. Aber sprich doch die ABH im Vorfeld mal an. Dann weißt Du gleich, wie sie dazu stehen und ob Du Dich auf Ärger gefaßt machen musst oder sie die AE freiwillig geben. Wichtig dabei: Bei der Beantragung des Visums darf offiziell noch keine Heiratsabsicht bestanden haben, sonst war es Visumsmißbrauch!


    Wenn alle Stricke reißen, gibt es immer noch den Trick mit dem EU Ausland (wenn man dort vorübergehend einen Wohnsitz (zumindest auf dem Papier) nehmen kann).


    Gruß
    Siggi

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