Hallo bin ganz neu hier im Forum und wollte mich mit einer speziellen Fragestellung an die "Experten" wenden.Mein Problem besteht darin,dass ich selbst nicht in D wohne(obwohl ich dort meine Arbeit habe und auch meine Steuern bezahle).Nun hat man mir auf dem zuständigen Ausländeramt gesagt,ich solle einen Bekannten oder Verwandten als Einlader und damit auch Verfasser der
Verpflichtungserklärung fragen(weil Hauptwohnsitz D in dem betreffenden Bundesland/Saarland) Vorschrift ist für die Verpflichtungserklärung)was im Prinzip kein Problem für mich war.
Jetzt muß ich hier lesen,dass die Deutsche Botschaft in Kiev,die für meine liebste zuständig ist(sie wohnt in Dnepropetrowsk),erhebliche Probleme macht,wenn die Frau keinen Schriftwechsel bzw persönlichen Kontakt(Besuch des Mannes in der Ukraine) nachweisen kann.Ich selbst habe sie schon dort besucht,nachdem wir zuvor einen sehr umfangreichen ,monatelangen Briefwechsel hatten.Wir beide waren voneinander begeistert,so dass es auf jeden Fall weitergehen soll.
Was würdert Ihr mir raten:Einfach drauf ankommen lassen?Bis nächstes Jahr könnte ich wohl einen Wohnsitz in D nachweisen,evtl. solange warten?
Ironischerweise ist die Bürokratie so ausgelegt,dass einer Heirat in der Ukraine nichts im Wege stünde(was sicher aber noch zu früh käme),weil dann das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes für die wichtigsten erforderlcihen Unterlagen(u.a. Ehefähigkeitszeugnis)zuständig ist!!
mfg Olaf