Visapolitik: Geänderte Einreisebestimmungen für EU-Staatsbürger ??

  • da stehen noch die alten regelungen.......


    seit dem 26.8. gab es veränderungen.


    so wie ichs verstanden habe ist der visafreie aufhenthalt auf zwei mal 90 tage pro jahr begrenzt, früher konnte man ja durch kurze ausreise wieder für 90 tage einreisen usw.


    nun gibt es diese regelung nicht mehr und eine einreise ist dann erst nach 90 tagen möglich....


    das heißt, wenn man die ukraine innerhalb eines halben jahres zwei mal besuchen will benötigt man ein visum..

  • Das was du meinst galt bisher schon für Bürger folgender Länder:


    Polen (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an), Ungarn (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an), Litauen (für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an)


    Das dass jetzt für alle gelten soll, halte ich für eine Ente! Zumal auf der Seite der UA Botschaft nichts davon zu lesen ist. Und die Seite der Bundesregierung ist Stand 09.07


    Kommentar eines Lesers: ......Da ich aber außer hier nirgends Informationen zu diesem Sachverhalt bekommen konnte, habe ich heute in der Botschaft der Ukraine in Berlin angerufen. Nach deren Auskunft hat sich an den bestehende Regelungen (seit 2005) nichts geändert und es sind auch keine Änderungen zu erwarten.........


    Also? Was denn nun? :huh: ?( :wacko:

    Einmal editiert, zuletzt von Вінні Пух ()

  • Alex hat recht. In dieser Richtung gibt es keinerlei Änderungen. Wir können also 90 Tage bleiben, kurz ausreisen und wieder zurück ins gelobte Land.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Endlich mal Klartext:


    Ukraine
    Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen geändert

    Die Ukraine hat die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsangehörige der Länder ohne Visumzwang (darunter Deutschland, Österreich, Großbritannien und weitere EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Japan und USA) geändert. Darauf weist das Kiewer Büro der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt in einem aktuellen Newsletter hin. Die Verordnung trat am 26. Juli 2007 in Kraft.
    Ausländer aus den oben genannten Staaten dürfen wie früher visumfrei unter Vorlage ihres gültigen Reisepasses einreisen und sich auf dem Gebiet der Ukraine ohne Visum und Aufenthaltsgenehmigung kurzfristig aufhalten, jedoch darf die Gesamtdauer des Aufenthalts nicht 90 Kalendertage pro 180 Kalendertage ab Einreisetag überschreiten. Die Anzahl der Einreisen bleibt wie früher unbeschränkt.
    Im Unterschied zu den früheren Regeln wird die Dauer des Aufenthalts aber zusammengerechnet. Das heißt, das Ausländer in einem Zeitraum, der 180 Tage ab der ersten Einreise beträgt, sich nicht länger als 90 Kalendertage insgesamt aufhalten dürfen. Die Einreise ist dann erst wieder im nächsten Zeitraum von 180 Kalendertagen möglich und darf wiederum insgesamt nicht 90 Kalendertage überschreiten.
    Die Neuregelungen gelten erst für Einreisen, die nach dem 26. Juli 2007 stattfinden. Für diejenigen Ausländer, die vor diesem Datum in die Ukraine eingereist sind, gelten für ihre Aufenthaltsdauer die alten Regelungen, bis sie aus der Ukraine ausreisen.
    Kontakt
    Denys Vergeles, Dr. Julian Ries,
    Beiten Burkhardt, Kiew
    Tel.: 00380/ 44/ 494 04 00


    Also wirklich, für normalreisende ändert sich nichts.


    Da hat wohl jemand auf der ua-now Seite falsch übersetzt.

  • So wies bei ua-now steht hat das schon seine Richtigkeit, ua-business hatte es wiedersprüchlich gemeldet.


    Nun ist Ruhe in die verwirrende Sache gekommen. So wie oben gepostet ist diese geänderte Einreisebestimmung tatsächlich in Kraft. Praktisch wird/kann sie aber von den Ämtern und den Grenzbehörden nicht umgesetzt. Nach den Wahlen wird das ganze dann eh ganz zurückgenommen.
    Verfahren wird also nach den alten Regelungen...
    Die Frage ist nur, warum man dann so etwas erst beschließt??? :- )

  • Ich glaube es gibt noch mehr wo man sich fragen kann und muss: "was soll das denn bitte?" ;)


    Zum Beispiel gibt es in UA keine Möglichkeit das in deinem Pass zu kontrollieren, es sei den der Beamte
    fängt bei jedem an zu zählen. Eine elektronische Ein und Ausreiseerfassung wie in den EU-Staaten gibt
    es dort nicht. Als normal Reisender könntest du sicher mehr als die 90 Tage pro 180 einreisen, merkt eh keiner.


    Aber pass bloß auf, wenn sie dir ans Bein machen wollen dann zählen sie und wehe du hast nur einen Tag zu viel
    auf deinem Konto!


    Und mal sehen wer die Wahl gewinnt und was dann für Regeln kommen. Vielleicht muss man ja wie zu DDR Zeiten
    bald Einreisegeld bezahlen. 8o :D Das steckt sich dann Janukowitsch in seine Taschen um sich noch eine Villa
    zu bauen.


    Es kann alles NUR besser werden! :thumbup:


    PS: Nach meinem Erlebnis am Flughafen Borispil bin ich auf UA-Beamte nicht gut zu sprechen. :thumbdown:

  • @ Вінні Пух


    BESONDERES nach unsere Erlebnis ich bin WEITER nicht gut auf UA-Beamte zu sprechen ;( :thumbdown:

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