ZitatIn der Visa-Warndatei sollen alle Antragsteller auf ein Visum sowie diejenigen, die sie eingeladen haben, in Deutschland gespeichert werden, sofern die Einladenden mehr als drei Einladungen pro Jahr (bei juristischen Personen fünf) aussprechen.
http://www.heise.de/newsticker…-beschlossen-1387849.html
Gruß
Siggi