Ehegattennachzug - A1-Zertifkat nachreichen - Frist / Neuantrag

  • Meine ukrainische Ehefrau hat im November 2010 einen Antrag auf Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft in Kiew gestellt, es war bekannt, dass die A1-Prüfung fehlt. Die Ablehnung erfolgte im Juni 2011. Sie hat jetzt das A1-Zertifkat. Muss ein neuer Antrag gestellt werden, oder kann der "alte" Antrag mit der Nachreichung des Zertifikats wieder aufgenommen werden.

  • Warum fragst Du da nicht einfach in der Botschaft nach ? Da solltest Du ein verbindliche Antwort auf Deine Frage bekommen.

  • Wieso wurde der Antrag abgelehnt?
    Bei fehlenden Dokumenten wird ein Antrag nicht angenommen (Visakodex) und der Antragssteller wird wieder nach hause geschickt.


    Zitat

    Es werden nur v o l l s t ä n d i g e Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.


    http://www.kiew.diplo.de/conte…/pdf_ehegattennachzug.pdf


    Ansonsten ist jeder Visaantrag eine eigenständige Sache. Bei Ablehnung kann remonstriert werden.Wird die Remonstration auch abgelehnt (falls man nicht klagt), muß das Visum neu beantragt werden.


    Ich denke aber auch, dass du mit ner e-mail an die Botschaft hier weiter kommst.

  • es war bekannt, dass die A1-Prüfung fehlt. Die Ablehnung erfolgte im Juni 2011. Sie hat jetzt das A1-Zertifkat.

    Bei fehlenden Dokumenten wird ein Antrag nicht angenommen (Visakodex) und der Antragssteller wird wieder nach hause geschickt.

    Möglicherweise hat Sie ja schon Deutsch gesprochen. Und der Ablehnungsgrund war ein anderer!?
    Dafür fehlt aber die Information. Aber ich denke auch das Sie einen neuen Antrag einreichen muss.

  • Hallo Kiew Berlin,


    wenn dies tatsaechlich der einzige Ablehnungsgrund ist, waere hier zunaechst eine sog. Appellation, bzw. auf Hochdeutsch, ein Wiederspruchsverfahren zielfuehrend.
    Bei verstaendiger Pruefung wuerde das ganze schnell nochmal ans Auslaenderamt in Deutschland geschickt und dann recht zuegig ein Visum erteilt werden.
    Jedoch ist die Arbeitsweise der Botschaft auch nicht immer ganz nachzuvollziehen.
    Nach eigenen Angaben der Botschaft kann die Bearbeitung einer Remonstration aber leicht auch 3-4 Monate Dauern. Dies ist regelmaessig der Fall beim Verdacht des vorliegens einer sog. Scheinehe.
    In diesem Fall sollte man nicht zoegern eine Verwaltungsklage einzureichen. Die Gewaehrung von Prozesskostenhilfe ist hier moeglich und gaengige Praxis, bei Beduerftigkeit.
    Beides koennen wir fuer Sie uebernehmen.
    Melden Sie sich doch einfach einmalbei uns, Erstberatungen sind bei uns kostenlos.


    Infos unter http://www.legalisierung.info

  • Hallo Dante,
    der Visakodex laesst viele Ausnahmen zu und wird teilweise von deutschen Behoerden nicht Richtliniengemaess umgesetzt. Dafuer hat die EU Kommision bereits mehrere Ruegen ausgesprochen.
    Aber hier findet auch sowieso das Auffenthaltsgesetz Anwendung, denn es wurde ein nationales und kein Schengenvisum beantragt. (Kategorie D)
    Im Vorliegenden Fall ist es so, dass die Unterlagen angenommen werden und der Sprachtest in 3 Monaten nachgereicht werden muss. Dazu verpflichtet sich der Anrtragsteller auf einem gesonderten
    Formblatt schriftlich per Unterschrift. Reicht er den Test nicht innerhalb der Frist nach, wird das Visum wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.


    MfG.


    Peter Ahrens.

  • Reicht er den Test nicht innerhalb der Frist nach, wird das Visum wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.

    Wenn ich das richtig verstehe muss der A1 Test aber in der Ukraine gemacht und anschließend nachgereicht werden.
    Oder wäre das in Deutschland auch möglich?

  • Das würde mich nun auch brennend interessieren. Weil bei uns nun zeitlich alles davon abhängt. Leider ist das Goethe-Institut in Kiev so dich mit Terminen gewesen, dass ein Test zum A1 erst am 16.02. möglich war. Das bedeutet, meine Verlobte kann den Test am 16.02. machen und alle Unterlagen dann am 17.02. abgeben. Wir haben aber schon einen Termin vom Standesamt Mitte März. Ich spreche hier vom nat. Visum (Heirat in DE), also kein Ehegattennachzug.
    Ich habe zwar schon mit der Botschaft telefoniert und man sagte mir, dass in der Regel werden speziell die Unterlagen zum Heiratsvisum nach Vollständigkeit geprüft und anschließend jeden Dienstag nach DE gesendet. Sprich in unserem Fall würde (wenn die Beamten in der Botschaft flink sind), der Antrag am 17.02. eingereicht und bereits am Dienstag, dem 21.02 versendet werden. Ebenso habe ich meiner Verlobten schon ein Beiblatt gebracht, welches für die Botschaft bestimmt ist und auf die knappe Zeit hinweist, dass wir bereits für Mitte März den Hochzeitstermin festgelegt haben. Man kann ja verstehen, dass man bei einer Hochzeit nicht nur mal eben sagt "kommt morgen mal vorbei, wir machen ne Party". Also da wird schon einiges geplant.


    Nun aber auch von meiner Seite die Frage: Gesetzt dem Fall sie würde wider Erwarten beim Test am 16.02. versagen, kann sie dann mit diesem Formblatt unterschreiben, dass sie den Test innerhalb der nächsten Wochen wiederholt, in dem Fall auch in DE ?. Weil wir haben auf dem Heiratsvisum-Antrag den 07.03.2012 als Einreise angegeben.


    Danke für Ihre Auskunft Administrator

  • Morgen Sunshine,


    leider ist es so, dass das Visum nicht erteilt wird, bevor der Sprachtest nicht vorgelegt wurde. Andererseits ist es aber, jedenfalls formal, kein Problem mal eben den Heiratstermin beim Standesamt zu verschieben. Ausserdem denke ich, dass viele Leute unnötigerweise zu viel Angst vor diesem Test haben. Ein Grosser Teil besteht lediglich aus einfachen Ankreuztests und man kann fast die Hälfte falsch machen. Also nicht verrückt machen..... :)

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