Legalisierung der Eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand

  • Frage: muß man die Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand, die man beim Ukrainischen Notar anfertigen lässt, von der deutschen Botschaft legalisieren lassen oder reicht der Stempel des Notars aus. (brauche dieses Dokument zur Anmeldung einer Eheschließung)


    Vielen Dank für ne Antwort


    lg Peter

  • Schau bitte auch mal hier:
    Alle Urkunden, die von einem ukrainischen Standesamt/Notar/Gericht ausgestellt wurden, müssen mit einer
    Apostille versehen sein .
    Hinweise zur Beschaffung einer Apostille findest Du auf dem Merkblatt "Apostillen- und Urkundsbeschaffung in UA
    und Dt.doc" bei der Konsularabteilung der Botschaft.


    Beschaffung von Apostillen, Personenstands- und anderen Urkunden in der Ukraine und in Deutschland


    Nationales Visum


    http://www.kiew.diplo.de/contentblob/917…ttennachzug.pdf
    http://www.kiew.diplo.de/contentblob/917…hnsitznahme.pdf

  • Frage: muß man die Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand, die man beim Ukrainischen Notar anfertigen lässt, von der deutschen Botschaft legalisieren lassen oder reicht der Stempel des Notars aus. (brauche dieses Dokument zur Anmeldung einer Eheschließung)


    Vielen Dank für ne Antwort


    lg Peter


    Wird dieses Dokument in Form einer"Eidesstattlichen Versicherung (zum Familienstand)" nicht direkt beim Dt. Standesamt angefertigt/ausgehändigt ,wie auch immer!? So steht es zumindest auf dem (offiziellen) Laufzettel,den ich erhalten hatte!
    Beim ukrainischen Notar muss nur eine normale Familienstandserklärung angefertigt werden(+Apostille und Übersetzung),keine "Eidesstattliche Versicherung"!

  • Hi Tilli,


    die notarielle Erklärung muss beim ukr. Justizministerium (Wul. Artema) appostillisiert und dann vom beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
    Wir können das erleigen. Kostenpunkt 50.- Euro Appostille, 30.- Übersetzung. Die Übersetzung sollte nicht von einem ukr. Übersetzungsbüro erstellt werden, da deutsche Standesämter diese meist nicht anerkennen. (Siehe Laufzettel Standesamt)
    Da der/die ukr. Verlobte aber meist noch nicht in Deutschland ist, ist eine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Standesbeamten oder Notar in Deutschland ja nicht möglich.
    Und vor Anmeldung der Eheschliessung funktioniert die Visaantragstellung auch nicht.


    MfG.


    Peter.

  • Die Übersetzung sollte nicht von einem ukr. Übersetzungsbüro erstellt werden, da deutsche Standesämter diese meist nicht anerkennen.


    Naja jetzt ists zu spät,hatten das vor ca einer Woche bei ner Agentur zur Übersetzung abgegeben.... Bei "Confusion" gab es mit der selben Agentur allerdings auch keine Probleme!Hoffe das es bei uns auch klappt ! Wenn nicht muss ich es halt nochmal in Germania übersetzen lassen :hmmmm:


  • Da der/die ukr. Verlobte aber meist noch nicht in Deutschland ist, ist eine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Standesbeamten oder Notar in Deutschland ja nicht möglich.
    Und vor Anmeldung der Eheschliessung funktioniert die Visaantragstellung auch nicht.


    Also vor diesem Problem stehen wir seit heute Morgen auch (wie immer ein neues Problem...)! Die einzige Möglichkeit besteht doch darin,das sie mit einem Besuchsvisum herkommt und die eidesstattliche Versicherung persönlich beim Standesamt unterschreibt!?? Sehe ich das richtig? -
    So wurde es mir zumindest heute-morgen beim Standesamt mitgeteilt!(auf meine vorherige telefonische Nachfrage vor ein paar Wochen, wurde dies übrigens noch verneint) Und jetzt sagt man mir,sie müsse dies hier in De. persönlich unterschreiben! Das kostet nun alles wieder unsäglich viel Zeit,Geld und Nerven... Zum :puke:

  • Also vor diesem Problem stehen wir seit heute Morgen auch (wie immer ein neues Problem...)! Die einzige Möglichkeit besteht doch darin,das sie mit einem Besuchsvisum herkommt und die eidesstattliche Versicherung persönlich beim Standesamt unterschreibt!?? Sehe ich das richtig? -
    So wurde es mir zumindest heute-morgen beim Standesamt mitgeteilt!(auf meine vorherige telefonische Nachfrage vor ein paar Wochen, wurde dies übrigens noch verneint) Und jetzt sagt man mir,sie müsse dies hier in De. persönlich unterschreiben! Das kostet nun alles wieder unsäglich viel Zeit,Geld und Nerven... Zum


    wenn ich das richtig verstehe, wollt Ihr in Deutschland heiraten...
    Deine Verlobte geht also zum ukrainischen Notar.
    Gibt die ledigkeitserklärung ab. (Kennt jeder Notar)Und unterschreibt diese. Der Notar fertigt dann eine Notarielle Urkunde aus.
    Dann wird diese Urkunde beim Justizministerium in Kiew (Wul. Artema) Apostillisiert.
    Danach muss das ganze vom einem deutschen allgemein beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
    Fertig.


  • Danke erstmal für die schnelle Antwort! !wsmile!
    Diese Punkte (nur Punkt-A- 1-3,relevant) hier muss ich "abarbeiten" http://olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187421/Ukraine.pdf
    Ich denke ihre Beschreibung trifft auf den Punkt 2b) zu!
    Es geht allerdings um Punkt-3! Und da wurde mir gesagt,müsse sie hier persönlich sein und das unterschreiben...


    Das ärgerliche ist,das uns vor nicht allzu langer Zeit,gesagt wurde ,sie müsse das hier nicht persönlich erledigen

  • Sie muss dort nichts persönlich erledigen. Das ist eine falsche Information.
    Sie muss lediglich beim Heiratstermin zur Eheschliessung persönlich anwesend sein.
    Du kannst mir aber mal den Laufzettel zumailen, dann kann ich Dir genau sagen, was das für Unterlagen sind, wo Du die bekommst und was Du damit machen musst.


    ahrens@ukr.net

  • den Link hab ich nicht gesehen.


    Also Familienstandserklärung ist klar. Siehe oben.


    Dann Geburtsurkunde. Muss eine ukrainische (Blau, oder mehrfarbig geblümt), keine alte sowjetische (Grün) sein.
    Wenn diese nicht vom zentralen Hauptstandesamt ausgestellt wurde ist eine Vorbeglaubigung durch die Rajonsjustizbehörde nötig. (Quadratstempel auf der Rückseite)
    Danach appostillisieren. (Wul. Artema Kiew)


    Ausserdem Standesamtliche Bescheinigung über die Vorehen (Blaues Din a 4 Blatt) Gibts beim Standesamt.
    Mit ggf. Vorbeglaubigung, dann weiter siehe Geburtsurkunde.


    ggf. bei Standesamtlicher Scheidung Scheidungsurkunde (Rot). Gibts beim Standesamt. Weiter siehe Geburtsurkunde oben.


    Wenn die Scheidung vor Gericht stattgefunden hat. Das Gerichtsurteil (Weisses Din A4 Blatt)bibts beim Gericht, wo die Scheidung stattgefunden hat.
    Wichtig: Hier muss ein Rechtskraftsvermerk vorhanden sein. Ausserdem muss vermerkt sein wo das Original verwahrt wird. (Seperater Vermerk)
    Danach appostillisieren. (Wul. Artema, Kiew)


    Ausserdem Innlandspass (Blau) bei der DT. Botschaft Schalter 10 beglaubigen lassen. Alle Seiten.(Bis 12.00 Uhr)
    Danach übersetzen.


    Würde empfehlen noch eine Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschliessung auszufüllen und von der Verlobten unterschreiben zu lassen. (Muss auch bei der Botschaft beglaubigt werden. Siehe Pass.
    Das ist eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung. Wenn Du das hast kannst Du die Eheschliessung auch ohne deine Verlobte anmelden.


    Danach schleppst Du das ganze zum Standesamt und meldest die Eheschliessung dort an.

  • Wenn Du möchtest können wir Deiner Freundin das aber auch alles am Telefon erklären, Sie besorgt dann die Unterlagen, schickt sie uns zu und wir apostillisieren dann alles hier in Kiew, danach schicken wir dann alles zu Dir nach Deutschland. Dauert ungefähr eine Woche. Sollte es zwischenzeitlich noch Probleme oder Missverständnisse mit ukrainischen oder Deutschen Behörden geben, klären wir das mit denen selbst.
    Das ist der einfachste Weg, kostet aber Geld. :)


  • Familienstandserklärung,Geburtsurkunde,Inlandspass mit Beglaubigung haben wir bereits alles mit Apostille ! Die Übersetzung der Geburtsurkunde und der Familienstandserklärung wurde bemängelt ( Bzw erst bemängelt,dann wieder für korrekt befunden,dann wieder bemängelt!) Werde das jetzt neu übersetzen lassen,da ich diese Dokumente nun aber hier liegen habe,werde ich das wohl hier machen lassen! Die Inlandspassübersetzung wiederrum wurde für ausreichend befunden und angenommen :pillepalle: -Das mit den Vorehen/Scheidungen etc. entfällt!

    Zitat

    Würde empfehlen noch eine Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschliessung auszufüllen und von der Verlobten unterschreiben zu lassen. (Muss auch bei der Botschaft beglaubigt werden. Siehe Pass.
    Das ist eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung. Wenn Du das hast kannst Du die Eheschliessung auch ohne deine Verlobte anmelden.


    Jetzt ist allerdings die Frage,ob dies dann auch so akzeptiert werden würde als="aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in
    Form einer eidesstattlichen Versicherung."?? Dieses Dokument würde "Familienstandserklärung/eidesstattliche Versicherung" dann ersetzen!? Habe ich doch richtig verstanden oder ?(


    Das Problem ist,falls die Dame jetzt darauf beharren sollte,das Dokument bzw die Vollmacht nicht als Ersatz akzeptieren würde und das wird sie sehr wahrscheinlich ,hätten wir keine andere Wahl als dort zu zweit aufzuschlagen! Wir haben ehrlich gesagt ,nicht die Zeit das irgendwie über einen Anwalt durchzudrücken!
    Wie gesagt,erst hiess es noch wir müssten nur eine original Passkopie von ihr vorlegen und seit heute Morgen heisst es,sie müsse dort persönlich erscheinen! Könnte vielleicht auch sein,das der Verdacht besteht,bei uns laufe irgendetwas nicht ganz legal ab etc. Wäre dann ja ermessenssache der Standesbeamtin!


    Werde mich dort morgen nochmal telefonisch erkundigen,ob dieses Dokument auch akzeptiert werden würde! Vielleicht hat die Beamtin ,das ja auch nur vergessen als Option in Betracht zu ziehen!


    Wie unkompliziert doch alles ist :thumbup:

  • Jetzt ist allerdings die Frage,ob dies dann auch so akzeptiert werden würde als="aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in
    Form einer eidesstattlichen Versicherung."?? Dieses Dokument würde "Familienstandserklärung/eidesstattliche Versicherung" dann ersetzen!? Habe ich doch richtig verstanden oder ?(


    Das ist ein Missverständnis. Oder die Standesbeamtin kennt Ihre eigenen Vorschriften nicht, kommt auch häufig vor.
    Deine Verlobte kann nicht vorab dort erscheinen. Andererseits kann die eidesstattliche Versicherung ja auch noch abgegeben werden, wenn deine Verlobte mit Heiratsvisum eingereist ist, wenn die Standesbeamtin unbedingt darauf besteht. Musst Du der Standesbeamtin eben so erklären. Mache ich auch öfters und das wird dann auch fast immer eingesehen. Du kannst zum Beispiel damit Argumentieren, dass dies das einzige Standesamt in Deutschland ist, welches sowas verlangt. Formaljuristisch ist das eine Unmöglichkeit. (Zeig die Merkblätter zur Visaerteilung vor.)Du kannst auch anregen, dass Sie sich das nochmal bei der Bezirksregierung oder beim OLG nachfragt, die haben mit binationalen Ehen mehr Erfahrung. Notfalls kannst Du mit Dienstaufsichtsbeschwerde etc. drohen. Aber bleib erst mal auf dem Teppich, denke das ist nur ein Missverständnis.
    :)

  • Ich hatte mich Gestern nochmal erkundigt! Keine Chance,wir Beide müssen dort persönlich erscheinen und das Dokument ausfüllen (+ Dolmetscher,eine Bekannte von uns)! Ist natürlich schon ein kleiner Rückschlag, weil nun wirklich alle Termine nach hinten verschoben werden müssen...
    Naja zumindest ,hatten wir schon ein paar Besuchsvisen und diesbezüglich,genug Erfahrung um zumindest das schnell zu erledigen! Heute habe ich bereits die Verpflichtungserklärung besorgt!


    Also für alle anderen die auch ein Heiratsvisum über das OLG-Stuttgart machen wollen: Lieber beim Standesamt zu zweit alles beantragen!!! :D

  • Wie erklärt Ihr das der Botschaft?
    Wir haben damals unsere Eheschließung beantragt als meine Frau hier zu Besuch war. Dafür mussten wir auch einen Dolmetscher (Bekannte) mitbringen. Aber ich dachte eigentlich, das war nur weil sie mir für die eidesstattliche Versicherung keine Vollmacht ausgestellt hatte bzw. Sie nicht in der Ukraine war.
    Aber vorher aus dem Ausland anreisen nur um die eidesstattliche Versicherung abzugeben? Auch wenn die Frauen aus China oder Südamerika kommen müssen? Ich kann das kaum glauben.

  • Wie erklärt Ihr das der Botschaft?
    Wir haben damals unsere Eheschließung beantragt als meine Frau hier zu Besuch war. Dafür mussten wir auch einen Dolmetscher (Bekannte) mitbringen. Aber ich dachte eigentlich, das war nur weil sie mir für die eidesstattliche Versicherung keine Vollmacht ausgestellt hatte bzw. Sie nicht in der Ukraine war.


    Wir werden bei der Botschaft ein ganz normales Besuchsvisum beantragen,ist ja auch nichts illegales dabei! Wir werden mit dem Visum ja nicht Heiraten etc. So kommt sie zumindest schneller wieder hier her(wenn es überhaupt gestattet wird),das ist das einzigst positive...
    Für Bereich unseres zuständigen OLG´s werden generell keine Vollmachten ausgestellt,wurde mir ausführlich erläutert! Das muss ich jetzt so hinnehmen/glauben,wie auch immer! Kann sein wenn man in z.B. Bayern wohnt,das es anders aussieht...

    Zitat

    Aber vorher aus dem Ausland anreisen nur um die eidesstattliche Versicherung abzugeben? Auch wenn die Frauen aus China oder Südamerika kommen müssen? Ich kann das kaum glauben.


    Das gilt nur für Frauen/Männer aus der Ukraine,jedes Land hat andere Bedingungen die erfüllt werden müssen zur Heirat! Eigentlich auch eine Unmöglichkeit :cursing:


    Wir waren ja sogar mal persönlich zu zweit in dem Büro beim Standesamt,da wurden wir im Gespräch nicht darauf hingewiesen,auch telefonisch eine Woche vorher nicht! Fakt ist das wir nun nichts mehr ändern können und wir ein Besuchsvisum beantragen müssen

  • Also für alle anderen die auch ein Heiratsvisum über das OLG-Stuttgart machen wollen: Lieber beim Standesamt zu zweit alles beantragen!!!


    Soweit ich informiert bin verlangt das nicht das OLG Stuttgart. Das wäre neu.
    Das ist meiner Ansicht nach ein Einfall des Standesamtes.

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