Unklare Formulierung im Merkblatt zur Eheschließung


  • formlose Erklärung des in Deutschland lebenden Verlobten, dass die Eheschließung geplant ist und


    er die bis zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der § 66 - 68 AufenthG übernimmt


    mit beigefügter Kopie des Personalausweise oder Reisepasses (im Original mit zwei Kopien)


    soll ich meinen Pass mitschicken ?(


    vielleicht kann jemand helfen


    mfg Peter

  • und zu guter letzt brauche ich noch eine vollmacht die ich komplett vergessen hab


    die standesbeamtin sagte zu mir ich brauche eine beglaubigung das dieses dokument meiner freundin übersetzt wurde und sie weiß was sie unterschreibt.


    wo bekomme ich sowas danke für die hilfe

  • das dokument habe ich aber ich meine die beglaubigung

  • vielen Dank weis es jetzt


    Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung wird in der deutschen Botschaft in Kiev beglaubigt sollte man dieses Dokument brauchen.

  • Hallo,


    ich habe die gleiche Frage, wie es im ersten Beitrag steht. Diese Formulierung ist für mich auch nicht ganz klar.
    Muss ich jetzt mein Ausweis kopieren lassen und dann bei einem Amt beglaubigen oder wie?
    Ich bin jetzt nicht in Deutschland und da geht es schlecht.


    Grüß
    Nomad

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