Visa für Deutschland

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe mich schon ein paar Tage durch das Forum gelesen. Auch ich habe mich in eine Ukrainerin verliebt und stehe nun vor dem Problem sie auch mal nach Deutschland einladen zu wollen. Nun habe ich mich schon ein wenig mit diesem Thema beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei einem positiven Entscheid der Behörden wahrscheinlich um eine Art Losglück handeln muss, sollte der Antrag genehmigt werden.
    Nun zu meinem Verständnisproblem:
    Wenn ich das richtig verstanden habe muss man den Behörden eindeutig nachweisen, dass man, also sie, hier in Deutschland eine Person kennengelernt hat, die sie gern besuchen würde. Um das zweifelsfrei nachzuweisen können unter anderem Skype Protokolle, gemeinsame Fotos, Liebesbriefe etc. hilfreich sein.
    Gleichzeitig muss man den Behörden aber ebenfalls zweifelsfrei nachweisen, dass die Besucherin auch tatsächlich in die Ukraine zurückreisen wird. Nun zu meiner Frage bzw. dem Verständnisproblem:
    Beißt sich dabei nicht die Katze selbst in den Schwanz? Einerseits versucht man zu beweisen, dass man so viel Bindung an sein eigenes Land hat, dass eine dauerhafte Ausreise bzw. Flucht ausgeschlossen sein soll, andererseits belegt man aber mit Briefen, Bildern etc. gleichzeitig, dass man frisch verliebt ist und gibt den Behörden somit gleich eine mögliche Begründung doch nicht zurück kommen zu wollen.
    Oder habe ich da einfach etwas falsch verstanden?
    Gruß,


    trikom

  • Hallo trikom,


    Glückwunsch zur ukrainischen Geliebten! ;)


    Ich hoffe, dass Du bereits bei ihr in der Ukraine gewesen bist, ansonsten würde ich das Besuchervisum erstmal abhaken.


    Dann sollte Deine Freundin sich um einen Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew kümmern. Haltet Euch strikt an die Vorgaben für die Erteilung des Visum, dann klappt das schon mit dem Visum. Ansonsten findest Du eine Vielzahl nützlicher Hinweise hier im Forum!


    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…05/Visa/Schengenvisa.html


    Gruß

    За Украинy!

  • mal vielleicht eine ganz dumme Frage, da es für mich und meine Frau kein Problem ist nach Deutschland zu reisen wann immer wir wollen, möchte ich dennoch einmal die Frage stellen, ob es für eine natürliche Person aus Deutschland, mit keiner Beziehung zur Ehe usw. auch so schwer ist mal einen natürlichen, nur Gast aus der Ukraine, einzuladen.


    Das wäre ja wirklich sehr schlimm, wenn es nicht, oder nur mit erheblichen Problemen verbunden wäre. Wo nehme ich die Skype Protokolle usw. her?

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Bei einem Privatbesuch muss die Bekanntschaft- oder Verwandtschaft nachgewiesen werden.


    Du müsstes bei Wohnsitz in UA die Verpflichtungserklärung wohl bei der Botschaft machen. Da wäre es natürlich einfacher, denn Du sagst einfach: Das ist mein Nachbar/mein Freund aus derselben Stadt oder der Neffe meiner Frau (da muss nur die Verwandtschaftsbeziehung, z.B. durch Geburtsurkunde) nachgewiesen werden. Ich könnte sagen: Die Leute habe ich letztes Jahr auf der Krim kennengelernt, die haben ihren Urlaub an meinem Wohnsitz verbracht. Skype Protokolle hat man dann natürlich nicht. Es muss plausibel sein. Ein wirklicher Beweis sind Skype Protokolle auch nicht, die kann man leicht fälschen, wenn man die Mühe nicht scheut.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo trikom,
    der deutsche Staat verhielt auch bei uns so: Wer deutsches Erbgut nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
    Willkommen im Forum
    nobody

  • Du müsstes bei Wohnsitz in UA die Verpflichtungserklärung wohl bei der Botschaft machen


    Siggi, nein das meine ich nicht. Bei mir persönlich war es noch nie ein Problem, Schwiegermutter, Bruder, oder einfach nur Gast einzuladen. Das hat meine Schwester, mein Bruder von Deutschland aus gemacht.
    ich meine, z.B. ich komme hierher als Urlauber, lerne nette Menschen hier kennen dessen Gastfreundschaft ich geniessen konnte, will diese dann einfach mal zu mir als Gast nach Deutschland einladen. Das wäre ja schrecklich wenn ich dann diese Beweislast erbringen müsste.

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Siggi, diese Situation täte mich auch einmal interessieren, zumal sich solche Situationen dieses Jahr zu Hauf ergeben könnten, es wäre schon eine echte Verpflichtung für uns als Forum, wenn wir da mal rechtzeitig nachhaken. Spätere Ratschläge bringen da nichts, es muss im Vorfeld abgeklärt werden. Wir können unsere Freunde hier ganz einfach einladen, sie können in der Regel einfach mal für ein Wochenende vorbeikommen, aber wie sollen sie es im Gegenzug machen. Maßt sich Europa einfach an, überall als Gast zu erscheinen, dazu noch mit besonderen Ansprüchen, ohne selber eine Gastfreundschaft gegenüber seinen Gastgebern anbieten zu können. Was sollen wir tun, was raten wir den Besuchern des sogenannten Jahrhundert-Ereignisses. Die Fragen stehen im Raum. Gruß Oldtrotter

  • Also ich möchte hier mal grundsätzlich eines anmerken.
    Für die Erteilung eines Visas muß weder eine Bekanntschaft/Verwandschaft nachgewiesen werden, gescheige denn eine VE abgegeben werden.
    Jeder UA Staatsbürger kann ganz einfach ein Touristenvisum beantragen (ob er es bekommt oder nicht ist eine andere Frage)
    Diese immer wieder viel zitierte VE ist doch auch nur eine "Notlösung". Ist doch nur dann notwendig, wenn die Person, die ein Visum beantragt, nicht über die Nachweise der ausreichenden Mittel verfügt.

  • Diese immer wieder viel zitierte VE ist doch auch nur eine "Notlösung". Ist doch nur dann notwendig, wenn die Person, die ein Visum beantragt, nicht über die Nachweise der ausreichenden Mittel verfügt.


    предсказа́тель Sorry, nenn mir mal bitte den Prozentsatz der Menschen in der Ukraine, welche den geforderten Satz Euro von in der Regel in Höhe von 45 Euro pro Aufenthaltstag pro Person).nachweisen können. Ich schätze mal nicht mal 20%

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Zitat

    Richtig. Aber dafür muss er die Reservierungsbestätigung eines Hotels
    oder einer gebuchte Reise o.ä. vorlegen, welche dann als Einladung
    zählt.

    ??? Wie kommst Du auf so eine Aussage?
    Kann Dir aus eigener Erfahrung nur sagen Quatsch. Bitte nicht persönlich nehmen, aber die Tochter unseres Trauzeugen war letzes Jahr hier zu Besuch. Sie ein ganz normales Touristenvisum beantragt. OHNE irgendeine Verbindung zu uns. War ein paar Tage hier, dann in Italien, Spanien (inkl. Mallorca), Portugal, Schweiz und über Österreich zurück.
    Siehe auch hier:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…engenvisumantrag__neu.pdf

    Zitat

    Sorry, nenn mir mal bitte den Prozentsatz der Menschen in der Ukraine, welche den geforderten Satz Euro von in der Regel in Höhe von 45 Euro pro Aufenthaltstag pro Person).nachweisen können. Ich schätze mal nicht mal 20%

    Gebe Dir zu 100% Recht. Na und? Was ändert das an der Tatsache? Eine VE ist nur dann notwendig, wenn die Person nicht über den Nachweis der geforderten Geldmittel verfügt?
    Heißt doch im Klartext, wenn hier einer jemanden einlädt der nicht über diese Mittel verfügt, wirs vermutlich eine VE benötigt.
    Wenn derjenige aber nicht in der Lage ist eine VE abzugeben, ist es oft einfacher der Person die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
    Wenn alles nicht funktioniert back luck

  • Ich habe gerade bei der Botschaft nachgelesen. Formal gesehen werden keine Bekanntschaftsnachweise verlangt:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…ezwecke-02-Bekannten.html


    Ich finde nur etwas zu Verwandtschaftsnachweisen:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…2011/FAQ__Reisezweck.html


    Wenn ich jedoch nach "Skype" auf den Seiten der Botschaft suche, finde ich dies:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…kanntschaftsnachweis.html


    Zitat

    Richtig. Aber dafür muss er die Reservierungsbestätigung eines Hotels oder einer gebuchte Reise o.ä. vorlegen, welche dann als Einladung zählt


    Das wird bei einem Tourismus Visum (nicht jedoch bei einem Besuchsvisum) verlangt:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…ezwecke-08-Tourismus.html
    Ich vermute, dass die Botschaft bei wohlhabenden Ukrainern, die frei reisen wollen, auf eine Buchungsbestätigung verzichtet.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi
    Ohne auf der Botschaftsseite zu "spicken", allein der gesunde Menschenverstand sollte schon sagen, dass keine Bekanntschaftsnachweise verlangt werden können.
    Ansonsten hätten wir doch genau die Situation, dass nur Leute mit Bekannten/Verwandten überhaupt in der "Visa - Lotterie" aufgenommen werden würden

  • allein der gesunde Menschenverstand sollte schon sagen, dass keine Bekanntschaftsnachweise verlangt werden können.


    Den gesunden Menschenverstand habe ich mir in Zusammenhang mit der Botschaft abgewöhnt.


    Fakt ist, dass diese Nachweise bei der Einladung der Freundin verlangt werden (s. Berichte von vielen Mitgliedern im Forum).


    Gruß
    Siggi

  • предсказа́тель unter welchem Aspekt siehst Du denn dann die Seiten (Hinweise) der deutschen Botschaft? Ich sehe darin eindeutig eine Diskriminierung der Ukrainischen Bevölkerung, aber nicht nur von den deutschen, sondern der ganzen EU. Ist fast so wie früher mit der Zone.

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Ohne auf der Botschaftsseite zu "spicken", allein der gesunde Menschenverstand sollte schon sagen, dass keine Bekanntschaftsnachweise verlangt werden können.

    Meiner Freundin haben sie sämtliche Bekanntschaftsnachweise zu mir abgenommen. Auszüge aus Skype Protokollen, Telefonrechnungen, Nachweise über email Verkehr, meine Flugtickets, meine Stempel im Reisepass, Telefonrechnungen. Nur auf die Fotos haben sie verzichtet. Und jetzt kommst Du..


    предсказа́тель , welche Erfahrungen hast DU denn bisher mit Visa gemacht??



    Gruß

    За Украинy!

  • Zitat

    Fakt ist, dass diese Nachweise bei der Einladung der Freundin verlangt werden (s. Berichte von vielen Mitgliedern im Forum).

    Moment!
    Hinsichtlich Einladung gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Aber warum Einladung? Ich sprach von einem Touristenvisum!!!!!!!!!!!
    Es kann und wird auch nicht vorausgestzt das ein potentieller Tourist jemanden in Europa kennt der ihn einlädt

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