Hallo,
ich bin neu hier und habe mich schon ein paar Tage durch das Forum gelesen. Auch ich habe mich in eine Ukrainerin verliebt und stehe nun vor dem Problem sie auch mal nach Deutschland einladen zu wollen. Nun habe ich mich schon ein wenig mit diesem Thema beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei einem positiven Entscheid der Behörden wahrscheinlich um eine Art Losglück handeln muss, sollte der Antrag genehmigt werden.
Nun zu meinem Verständnisproblem:
Wenn ich das richtig verstanden habe muss man den Behörden eindeutig nachweisen, dass man, also sie, hier in Deutschland eine Person kennengelernt hat, die sie gern besuchen würde. Um das zweifelsfrei nachzuweisen können unter anderem Skype Protokolle, gemeinsame Fotos, Liebesbriefe etc. hilfreich sein.
Gleichzeitig muss man den Behörden aber ebenfalls zweifelsfrei nachweisen, dass die Besucherin auch tatsächlich in die Ukraine zurückreisen wird. Nun zu meiner Frage bzw. dem Verständnisproblem:
Beißt sich dabei nicht die Katze selbst in den Schwanz? Einerseits versucht man zu beweisen, dass man so viel Bindung an sein eigenes Land hat, dass eine dauerhafte Ausreise bzw. Flucht ausgeschlossen sein soll, andererseits belegt man aber mit Briefen, Bildern etc. gleichzeitig, dass man frisch verliebt ist und gibt den Behörden somit gleich eine mögliche Begründung doch nicht zurück kommen zu wollen.
Oder habe ich da einfach etwas falsch verstanden?
Gruß,
trikom