Namensrecht - oder die Schere im Kopf der Standesbeamten

  • Hallo,
    oftmals bringt einen der eigene Name lebenslang in Schwierigkeiten. Und sei es nur, dass er komplizierter geschrieben wird und deshalb zu ständigen Nachfragen führt: "Wie schreibt man das? Können sie das bitte buchstabieren?" Neben dem Nachnamen kann auch der Vorname Auslöser für z.B. Vorurteile oder Abwehrmechanismen sein (sorry, ich finde keine bessere Beschreibung).


    Mein Bekannter Tomasz


    Er wohnt in einer Kleinstadt in NRW. Diese deutsche Familie ist lange vor Solidarność nach vielen Wirren nach Deutschland gekommen - so wie viele andere auch, haben ein Häuschen, also gutbürgerlich, wie man es so sagt.
    Eines Tages beschließt Tomasz zusammen mit seinem Arbeitskollegen jeweils ein Carport zu errichten. Beide wohnen in derselben Straße mit identischen Doppelhaushälften; also nichts leichter als das, du hilfst mir, ich helfe dir.
    Zuerst erfolgt der Antrag beim Amt. Der Freund hat die Genehmigung binnen weniger Tage vorliegen, und die Heimwerker gehen frohen Mutes ans Werk.
    Nur Tomasz bekommt keine Genehmigung. Nachfragen verlaufen im Sande. Ein Schelm, wer das jetzt auf den Namen Tomasz zurückführen will; das Amt zumindest streitet das vehement ab. Erst der eingeschaltete Anwalt brachte Erfolg.
    Tomasz jedenfalls klagte mir sein Leid, denn eigentlich trägt er den Vornamen Thomas, nur als er den deutschen Pass vor Jahrzehnten bekam, hat kein Angestellter ihn auf das Thema Vornamen aufmerksam gemacht.


    Mein Standesamt
    Jeder weiß, dass auf dem Standesamt die Namensfrage ein Thema ist. Es ergab sich allerdings nicht ein Disput über den zu führenden Nachnamen, da meine Frau meinen Namen tragen wollte.
    Ich an den Standesbeamten gerichtet:"Bitte schreiben Sie den Vornamen meiner Frau ohne y." Darauf der Standesbeamte: "Das geht nicht." Ich:"Das deutsche Namensrecht sieht ein Angleichung der Schreibung von Namen vor." Der Standesbeamte:"Ach ja, ich erinnere mich. Warum wollen sie das denn?" Ich:"Das gibt zusammen mit dem deutschen Nachnamen für meine Frau im Berufsleben und bei Behörden weniger Probleme." Der Standesbeamte:"Den Vatersnamen muss ich aber beibehalten."
    Wir gönnten dem Beamten seinen kleinen Erfolg, als Sieger muss man auch teilen können.


    "Ist in dem Heimatstaat eines Ausländers, nach dessen Rechtsordnung sich sein Namen grundsätzlich richtet, eine andere Schrift als die lateinische in Gebrauch, muss zur Verlautbarung seines Namens in den deutschen Personenstandsbüchern, die gemäß § 2 Abs.1 Personenstandsverordnung in deutscher Sprache geführt werden, sein Name von der fremden Schrift in die lateinische Schrift übertragen werden. Die Übertragung findet gemäß Art. 3 CIEC Nr. 14[20] ohne Übersetzung und soweit möglich durch buchstabengetreue Umsetzung (Transliteration) statt, wobei ISO-Empfehlungen (soweit vorhanden) zu berücksichtigen sind. Das gilt auch dann, wenn nach dem Passrecht des Heimatstaates des Ausländers eine phonetische Umschreibung in lateinischer Schrift (Transkription) verlautbart ist."
    http://de.wikipedia.org/wiki/N…3.84nderung_des_Vornamens

  • Aus diesen Grund haben wir hier in Deutschland nach ukrainischen Namensrecht geheiratet und konnten damit unseren bzw. den Namen meiner Frau so schreiben wie wir es für richtig hielten.

  • Hallo, klasse Lösung, confusion.


    Ich kann bei ganz vielen Menschen mit Spätaussiedler-Hintergrund oder halt auch binationalen Beziehungen das Problem mit den Namen festmachen. Und eine nachträgliche Namensänderung ist teuer und mit viel Mühen verbunden.
    Natürlich gibt es einen Grund, weshalb deutsche Behörden durch die Bank unzureichend über Möglichkeiten aufklären. Und frisch Verliebten steht nach all den Problemen erst einmal nicht der Sinn danach, diese Nebensächlichkeit zu bedenken.
    Viel später einmal ... eine wichtige Verhandlung ist zu führen ... da fragt dann dein Gegenüber: "Sagen sie mal, bei ihrem Vornamen, kommen sie aus ...?" Und schwupps, du hast das Heft des Handelns aus der Hand. Ärgerlich.


    Gruß nobody


    PS: Es gibt auch positive Beispiele, hier ein Standesamt im Süddeutschen: http://www.weingarten-online.d…B/menu/1134938/index.html
    Namenserklärungen für Spätaussiedler und Angleichungserklärungen:
    Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge beim Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen in eine deutsche Schreibweise erklären und den in Deutschland nicht zu führenden Vatersnamen ablegen.
    Gleiches gilt für Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und für die nun deutsches Namensrecht gilt. Diese Personen können durch eine beim Standesamt abzugebende Erklärung einen Vor- und Familienname bestimmen, evtl. einen ganz neuen Vornamen annehmen, Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt, ablegen, oder die ursprüngliche Form eines Namens annehmen.

  • "Sagen sie mal, bei ihrem Vornamen, kommen sie aus ...?"


    Könnte man mit: Und bei ihrem Namen sagen sie mal haben sie etwas mit Dachau, Auschwitz und Treblinka zu tun ? beantworten.
    Das Problem ist das Ukrainer zum kuschen erzogen werden und deswegen kaum so antworten werden.

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