Hallo,
oftmals bringt einen der eigene Name lebenslang in Schwierigkeiten. Und sei es nur, dass er komplizierter geschrieben wird und deshalb zu ständigen Nachfragen führt: "Wie schreibt man das? Können sie das bitte buchstabieren?" Neben dem Nachnamen kann auch der Vorname Auslöser für z.B. Vorurteile oder Abwehrmechanismen sein (sorry, ich finde keine bessere Beschreibung).
Mein Bekannter Tomasz
Er wohnt in einer Kleinstadt in NRW. Diese deutsche Familie ist lange vor Solidarność nach vielen Wirren nach Deutschland gekommen - so wie viele andere auch, haben ein Häuschen, also gutbürgerlich, wie man es so sagt.
Eines Tages beschließt Tomasz zusammen mit seinem Arbeitskollegen jeweils ein Carport zu errichten. Beide wohnen in derselben Straße mit identischen Doppelhaushälften; also nichts leichter als das, du hilfst mir, ich helfe dir.
Zuerst erfolgt der Antrag beim Amt. Der Freund hat die Genehmigung binnen weniger Tage vorliegen, und die Heimwerker gehen frohen Mutes ans Werk.
Nur Tomasz bekommt keine Genehmigung. Nachfragen verlaufen im Sande. Ein Schelm, wer das jetzt auf den Namen Tomasz zurückführen will; das Amt zumindest streitet das vehement ab. Erst der eingeschaltete Anwalt brachte Erfolg.
Tomasz jedenfalls klagte mir sein Leid, denn eigentlich trägt er den Vornamen Thomas, nur als er den deutschen Pass vor Jahrzehnten bekam, hat kein Angestellter ihn auf das Thema Vornamen aufmerksam gemacht.
Mein Standesamt
Jeder weiß, dass auf dem Standesamt die Namensfrage ein Thema ist. Es ergab sich allerdings nicht ein Disput über den zu führenden Nachnamen, da meine Frau meinen Namen tragen wollte.
Ich an den Standesbeamten gerichtet:"Bitte schreiben Sie den Vornamen meiner Frau ohne y." Darauf der Standesbeamte: "Das geht nicht." Ich:"Das deutsche Namensrecht sieht ein Angleichung der Schreibung von Namen vor." Der Standesbeamte:"Ach ja, ich erinnere mich. Warum wollen sie das denn?" Ich:"Das gibt zusammen mit dem deutschen Nachnamen für meine Frau im Berufsleben und bei Behörden weniger Probleme." Der Standesbeamte:"Den Vatersnamen muss ich aber beibehalten."
Wir gönnten dem Beamten seinen kleinen Erfolg, als Sieger muss man auch teilen können.
"Ist in dem Heimatstaat eines Ausländers, nach dessen Rechtsordnung sich sein Namen grundsätzlich richtet, eine andere Schrift als die lateinische in Gebrauch, muss zur Verlautbarung seines Namens in den deutschen Personenstandsbüchern, die gemäß § 2 Abs.1 Personenstandsverordnung in deutscher Sprache geführt werden, sein Name von der fremden Schrift in die lateinische Schrift übertragen werden. Die Übertragung findet gemäß Art. 3 CIEC Nr. 14[20] ohne Übersetzung und soweit möglich durch buchstabengetreue Umsetzung (Transliteration) statt, wobei ISO-Empfehlungen (soweit vorhanden) zu berücksichtigen sind. Das gilt auch dann, wenn nach dem Passrecht des Heimatstaates des Ausländers eine phonetische Umschreibung in lateinischer Schrift (Transkription) verlautbart ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/N…3.84nderung_des_Vornamens