Heiratsvisum ohne Deutschtest

  • Meine ukrainische verlobte hat ein Heiratsvisum beantragt das auch schon genehmigt wurde.In der Zeit des Visaverfahrens war Sie schwanger so das der deutsch-Test für Sie entfällt.Jetzt hat Sie aber in der Zeit wo das Visa bearbeitet wurde (ungefähr so 6 Wochen ) das Kind verloren,also eine Fehlgeburt gehabt.Meine Frage ist nun,haben die Angestellten der deutschen Botschaft ein einsehen durch diese Umstände und Sie bekommt das Visa trotzdem erteilt,oder muss Sie den deutsch -test nachreichen.Wir sind nun schon 3 Jahre zusammen und in dieser Zeit hat sie sehr gut deutsch gelernt und spricht auch schon sehr gut.Sie kann sich mit jedem deutsch sprechendem Bürger problemlos unterhalten.Unsere ganzen Heiratspapiere sind noch gültig bis ende Juni,danach würde die ganze Tortur mit neu beantragungen ihrer und meiner Papiere wieder von vorne beginnen.Die komplette Besschaffung bis man alle dafür erforderlichen Ämter abgeklappert hat und dann noch ihre Papiere ins deutsche übersetzen muss,dauert allein schon ein halbes Jahr.Genügt bei der Visaabholung ein Vorsprechen,das Sie gut deutsch spricht und dann das Visa bekommt ???

  • Genügt bei der Visaabholung ein Vorsprechen,das Sie gut deutsch spricht und dann das Visa bekommt ???


    Die Botschaft kann Euch sicher entgegenkommen, wenn sie es will und der Mitarbeiter der Überzeugung ist, dass Deine Freundin genug Deutsch kann. Ob die Botschaft sich aber so verhalten wird, wer kann das hier schon vorhersehen?


    Wie hat Deine Verlobte denn Deutsch gelernt, gibt es dafür einen Nachweis? Wenn ja, würde ich diesen unbedingt bei der Botschaft vorlegen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo baschi,


    wir kennen eine Frau aus Belarus, die jetzt so etwa 10 Monate in D lebt.


    Sie war zweimal erfolglos beim Sprachtest, bekam aber dennoch das Heiratsvisum, weil einige Papiere und natürlich auch der Heiratstermin nur eine beschränkte Haltbarkeit haben. Und es wurde ihr zugute gehalten, dass sie fast die erforderlichen Anforderungen erfüllte. In Wirklichkeit waren ihre Kenntnisse bei Ankunft in D eher Null. Es gibt also einen Ermessensspielraum.
    Ich weiss nicht inwieweit euch das Mut macht. Ich würde einen Versuch starten.


    Gruß nobody

  • Ach, ist die Botschaft über die Fehlgeburt informiert?




    du schreibst: "Heiratsvisum beantragt das auch schon genehmigt wurde"




    Ich verstehe nicht richtig, ich bin verwirrt. Zudem: ich bin wohl im Lesen schwach.


    Geht es jetzt um den Aufenthaltstitel in D, den ihr bei der Ausländerbehörde erwirken wollt?

  • Wie hat Deine Verlobte denn Deutsch gelernt, gibt es dafür einen Nachweis?


    Braucht sie nicht.
    Die Botschaft schreibt doch eindeutig auf ihrer Seite:


    "Wenn bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft erkennbar ist,
    dass Sie die geforderten einfachen Deutschkenntnisse ohne jeden Zweifel haben,
    ist kein besonderer Nachweis nötig
    ."


    http://www.kiew.diplo.de/conte…ten_deutschkenntnisse.pdf


    Also nur den Mund aufmachen.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Braucht sie nicht.


    Formal gesehen richtig. Nur glaube ich, dass ein Stück Papier (am besten ein offizielles mit vielen Stempeln) hilft, einen deutschen Beamten zu überzeugen.


    Zitat

    Also nur den Mund aufmachen.


    Der A1 Test prüft auch das Schriftliche. Das kann also auch verlangt werden.


    Gruß
    Siggi

  • Bei Unstimmigkeiten mit dem ukrainischem Personal der Botschaft
    wenden an Frau (eine Deutsche) :


    Lisa-Carolin Tscherner
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    - Visastelle -
    rk-visa-20@kiew.diplo.de

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Meine ukrainische verlobte hat ein Heiratsvisum beantragt das auch schon genehmigt wurde.



    Hallo liebe Mitdiskutanten,
    wir brauchen noch eine Info zum aktuellen Stand. Wurde das Visum wieder einkassiert?
    Besteht es noch, dann soll die Dame sich auf den Weg nach D zur Hochzeit machen. Rest klärt sich dann hier. Ausländerbehörde wird sie am Tag der Vorsprache wegen des Aufenthaltstitels befragen, um Sprachkenntnisse festzustellen. Sind diese erkennbar nicht auf Niveau B1, so wird die Ehefrau meist zum Besuch eines Kurses in D verpflichtet. (Auf Unterschiede je nach Bundesland habe ich an anderer Stelle schon hingewiesen.)
    Gruß nobody

  • Wolle, wie immer wieder aufs neue feststellbar, klasse und schnelle Information. Ich danke Dir für Deine Bemühungen. Peter

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