Petition Zuwanderungsgesetz Ehegattennachzug

  • Hallo !


    Vorab……



    Ich will hier keine
    Diskussionen auslösen, denn diesen



    habe ich mich schon
    in anderen Foren gestellt.



    Einige von Euch sind wahrscheinlich von der Verschärfung des Zuwanderungsgesetztes,
    (in dem der ausländische Ehepartner vor der Einreise nach BRD “einfache“
    deutsche Sprachkenntnisse) nachweisen muss betroffen.


    Für viele, so wie für mich und meinen Mann ist dies mit teils
    unzumutbaren Hürden verbunden.



    Mein Mann ist Kenianer und ist für den Sprachnachweis 450km
    nach Nairobi angereist.



    Dort herrschen politische Unruhen. Er kann nicht zum Goethe-Institut, da
    paramilitärische Einheiten die Stadt abriegeln. Es gab bisher 600 Tote und Tausende
    sind auf der Flucht



    In meinem Fall verstößt dieses Gesetz gegen den Schutz der
    Ehe und Familie.



    In diesem
    Zusammenhang wurde folgende Petition eingereicht





    Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehegatten


    Eingereicht durch: Tobias Krafczyk am Donnerstag, 27. Dezember 2007





    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 28 Abs. 1 Satz 5 des
    Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu streichen, damit für nachziehende
    ausländische Ehegatten zu Deutschen das Erfordernis der vorherigen
    Sprachkenntnis ersatzlos entfällt.




    Begründung:


    Das Grundgesetz sieht in §6 einen besonderen Schutz von Ehe und Familie vor.




    In der Diskussion um die Vereinbarkeit der Forderung nach Deutschkenntnissen
    vor Nachzug des Ehegatten ins Bundesgebiet wurde als Hauptargument angeführt,
    dass aus §6 GG nicht das Recht abgeleitet werden könne, die Ehe im
    Bundesgebiet zu führen. Dieses Argument trifft jedoch nur auf Personen zu,
    die ihre familiären, kulturellen und ethnischen Verwurzelungen nicht in
    Deutschland haben. Einem Deutschen Staatsbürger in diesem Zusammenhang
    zuzumuten, seine Ehe in einem für ihn fremden Land zu führen, nur damit er
    den Schutz durch §6 GG erfahren kann, ist im Hinblick auf die
    Zweck-Mittel-Relation bei diesem Grundrechtseingriff unverhältnismäßig. Auf
    die ""besondere Entfaltung"" von §6 GG im Hinblick auf
    den Ehegattennachzug zu Deutschen wird schließlich auch in den Richtlinien
    PGZU- 128 406/1 Rn 190 verwiesen!




    Das 2. Hauptargument war der Schutz vor einem
    ""Abgleiten"" des Ehegatten in Deutschland in kulturelle
    Parallelwelten, in denen kein Deutsch gesprochen wird. Beim Ehegattennachzug
    zu Deutschen Staatsbürgern ist diese Gefahr jedoch als äußerst gering
    anzunehmen, da sich der nachziehende Ehegatte naheliegenderweise im
    Lebensumfeld des Deutschen bewegen wird. Statistisch verkehren Deutsche
    Staatsbürger jedoch im Regelfall nicht in kulturellen Parallelwelten, so dass
    an dieser Stelle auch das 2. Hauptargument für diese Konstellation des
    Ehegattennachzugs nicht zutreffend ist.




    Hauptargument 3 Schutz vor Zwangsverheiratungen: In der bundesdeutschen
    Kultur- und Wertevorstellung sind Zwangsverheiratungen nicht denkbar;
    außerdem bleibt die Frage nach der Zulässigkeit, alle Ehepartner unter
    ""Generalverdacht"" einer Zwangsheirat zu nehmen und
    daraus härtere Zuzugsvoraussetzungen allen aufzuerlegen.





    http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…tition.asp?PetitionID=598





    Die Petition kann
    noch bis zum 18.02.08 mitgezeichnet werden.




    Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik
    Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen.



    Das Petitionsrecht gilt für
    jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer
    Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige

  • Hallo!



    Hast du schon einmal versucht, die Situation - insbesondere die politische und militärische Lage in Nairobi und die damit verbundene Gefahr für Leib und Leben für deinen Mann - der/dem Standes- und der/dem Ausländer- Beamtin/Beamten zu erklären? Ich habe festgestellt - aufgrund eigener Erfahrungen und der von Leuten, die sich vertrauensvoll an uns gewandt haben -, dass ein freundliches Gespräch oftmals (nicht immer aber meistens) mit den Menschen vor Ort zu einem positiven Ergebnis geführt haben.


    Es soll wohl auch Ausnahmen von der Regel geben - diese müssen allerdings begründet sein!

  • Habe ich .



    Die ABH sagt ohne A1 Zertfikat keine Einreise, mein Mann muss ja nur den Test bestehen, die Schule wäre dazu nicht notwendig.
    Das Auswärtige Amt: Ihr Mann wird die Lage vor Ort selbst einschätzen können.


    Seit dieser Woche spitzt sich die Lage zu.Deshalb habe ich jetzt Kontakt mit der Presse aufgenommen.Zudem das Auswärtige Amt auf Erteilen des Visums ohne A1 gebeten.Falls Ablehungsbescheid kommt, folgt dann ein Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht.


    Zudem schreibe ich alle Abgeordneten des Bundestags an, da es da eine Härtefallkommission geben soll.


    und vieles mehr.............. man wird wohl bald von mir hören!

  • Wenn Ermessensentscheidungen möglich sind, kann man mit den Ämtern reden. Aber so weit ich weiß, gibt es bei dem Sprachtest nur sehr fest umrissene Ausnahmen. Da helfen vielleicht dann Tricks: Visum aufgrund von Sprachkurs oder Studium beantragen. Hier muss natürlich die Finanzierung sicher gestellt sein. Wenn das kein Problem ist, dann ist es sicher ein möglicher und völlig legaler Weg. Während des legalen Aufenthalts kann man dann die notwendigen Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt schaffen.


    Gruß
    Siggi

  • Ich denke wenn man nicht direkt mit Vor-Ort ist, ist es sehr schwierig. Wie will man ansonsten den Beamten die Lage begreiflich machen?

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Es gibt keine Ermessenentscheidungen.


    Habe die ABH kontaktiert,mind. 30 Abgeodrnete,Verband binatioaler Familien,Pro Asyl,Rechtsanwälte,Botschaft.........


    Zudem habe ich 2 tv produktionen gefunden, die mir helfen wollen,dass Thema zu veröffentlichen.


    Hier meine heutige Kommunikation mit der Botschaft.
    [font='&quot']
    Sehr geehrte Damen und Herren


    Mein Name ist xxx, ich bin wohnhaft in xxx und
    arbeite


    beim


    > > > Steuerberater als Sachbearbeiterin.


    > > > Im Jahr 2005 habe ich meinen heutigen Mann xxx in Kenia
    kennen


    > > > gelernt.


    > > > 2006 bin dort drei mal hingereist .


    > > > Auf zwei dieser Reisen hat mich mein


    > > > Arbeitgeber begleitet, der mir in jeder Hinsicht volle
    Unterstützung


    > > > gewährt.


    > > > Am 21.06.07 habe ich in Kenia meinen xxx
    geheiratet.


    > > > Das Visum auf FZF hat mein Mann dann am 28.07.07bei der
    Botschaft in


    > > > Mombasa beantragt.


    > > > Bei einer voneinander getrennten Befragung auf der Botschaft in


    Nairobi


    > > > am 27.10.07 hat man ihn darüber informiert, dass er das
    Zertifikat A1


    > > > des Goethe-Instituts zur Visumserteilung vorlegen muss.


    > > > Nach ausführlichen Recherchen im Internet, haben wir beschlossen
    dass


    > > > er den A1 Kurs im Goethe-Institut in Nairobi besuchen soll.


    > > > Da der nächste Kurs allerdings erst im Januar stattfinden
    sollte, ging


    > > > mein Mann einen Monat zu einem Lehrer in seinem Wohnort xxx..


    > > >


    > > > Mein Mann hat sich beim Goethe-Institut in Nairobi für einen
    6 wöchigen


    > > > Intensivkurs angemeldet.


    > > > Der Kurs sollte am 07.01.08 beginnen. Aufgrund der Wahlen in
    Kenia kam


    > > > es nun zu gewalttätigen Ausschreitungen.600Menschen sind dort


    gestorben


    > > > und tausende auf der Flucht.




    > > > Der Kurs wurde auf den 14.01.08 verschoben.


    > > > Mein Mann ist aus 450 km Entfernung angereist, um diesen Kurs zu


    > > > besuchen.


    > > > Am 14.01.07 war der erste Schultag. Dieser Tage kam es erneut zu


    Unruhen


    > > > und die Schule hat bis voraussichtlich Montag geschlossen.


    > > >


    > > > Faktisch ist es ihm nicht möglich Aufgrund der Widrigkeiten die


    > > > Sprachausbildung zu machen, da die Unruhen dort den Erwerb der


    > > > Sprachkenntnisse schwer beeinträchtigten.


    > > >


    > > > Es könnte ggf. Monate oder gar Jahre dauern, da nicht abzusehen
    ist,


    ob


    > > > und wann sich die Lage in Kenia beruhigt.


    > > >


    > > > Wir haben nun alle unsere Möglichkeiten zum Erwerb des
    Zertifikates


    > > > ausgeschöpft.


    > > >


    > > > Ich möchte Sie bitten meinem Mann das Visum ohne Zertifikat A1


    > > > auszustellen.


    > > >


    > > > Oder nennen Sie mir eine Alternative, wo die Sprachprüfung
    abgelegt


    > > > werden kann?



    > > > Ich setzte Ihnen eine Frist mir bis zum 01.02.08 zu antworten.


    > > > Sollten Sie das Visum ablehnen, möchte ich Sie bitten mir den


    > > > Ablehnungsbescheid zu schicken, damit ich den Rechtsweg
    beschreiten


    > > > kann.




    Nun die Antwort:


    [/font][font='&quot']Sehr geehrte Frau xxx,




    nach Rücksprache mit Frau xxx vom hiesigen Goethe-Institut hat Ihr


    Mann letzte Woche den benötigten Sprachkurs bereits begonnen. Die nächste


    Prüfung in Nairobi findet Ende Februar statt. Parallel hierzu ist es auch


    möglich, die Prüfung an zwei Sprachschulen in Mombasa (German Institute und


    German Embassy Language Courses) abzulegen.




    Nähere Auskünfte über die anstehenden Prüfungstermine kann Ihnen gerne xxx
    erteilen, deren Emailanschrift Sie bereits haben.




    Mit freundlichem Gruss


    xxx


    Kurz und bündig?????
    ps. heute morgen wurde der Nachbar meines Mannes ausgeraubt,die Täter waren mit Pistolen und Macheten bewaffnet.
    Wen interessiert es?


    [/font]

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