Integrationskurs

  • Ha ! Da kennen die nix, frag mal Rumbo, dem haben sie im Zug sogar das Notebook "Geweihwaessert".


    Nun ja , ich hoffe nur das Zeug ist nicht ansteckend oder gar farbecht. !happy!

  • Dann mal nicht vergessen, bei den "No Go arias" den "Zug mit Popen" hinzu zu fügen


    Tut mir wirklich leid aber ich steh wohl auf der Leitung. Was hat das Weihwasser jetzt mit "No Go Areas" und "Zug mit Popen" hinzufügen zu tun ? Oder kann das ein Atheist nicht verstehen, da dies von Gott nicht gewollt ?


  • Tut mir wirklich leid aber ich steh wohl auf der Leitung. Was hat das Weihwasser jetzt mit "No Go Areas" und "Zug mit Popen" hinzufügen zu tun ? Oder kann das ein Atheist nicht verstehen, da dies von Gott nicht gewollt ?


    Ich hatte doch mal ernsthaft eine Rubrik von No Go Tipps für (deutsche)Touris eröffnet. Wenn halt etwas Weihwasser im Zug bei Rumborak so gefährlich ist, dann muss das natürlich in der Rubrik ergänzt werden ;)

  • Wenn halt etwas Weihwasser im Zug bei Rumborak so gefährlich


    Nee, das war doch nicht fuer Rumbo gefaehrlich, sondern fuer die mitgefuehrte Kommunikationselektronik. Ausserdem passiert das ja nicht immer, sondern meist nur Ostern oder zu anderen Ortho - Feiertagen. :D

  • Nee, das war doch nicht fuer Rumbo gefaehrlich, sondern fuer die mitgefuehrte Kommunikationselektronik. Ausserdem passiert das ja nicht immer, sondern meist nur Ostern oder zu anderen Ortho - Feiertagen.


    Man muss halt nur dran glauben. Dann wirds ja auch helfen. Denn wie sprach der Komiker Otto Walkes einst in einem seiner Sketche : " .... ich habe seit Jahren eine geweihte Christopherus Plakette an meiner Orgel und bin seitdem noch nie mit einer anderen Orgel zusammengestoßen....." (oder so ähnlich) ;)

  • Kennt jemand aus eigener Erfahrung eine gute Schule in Berlin an der man den Integrationskurs machen kann? :huh:

  • Bevor weiterhin die Fragen erörtert werden, inwiefern Zusammenhänge zwischen Weihwasser, katholischen Priestern in Irland und dem deutschen Integrationskurs bestehen, möchte ich meine Erfahrungen mit selbigem preisgeben:


    Meine Frau erhielt ebenfalls unmittelbar nach der Einreise und der Ausstellung ihres ersten Visums durch die örtliche Ausländerbehörde eine unmißverständliche Aufforderung, sich unverzüglich einer Teilnahme an einem Integrationskurs zu unterziehen. Dies hing vielleicht damit zusammen, dass sie zum Zeitpunkt der Einreise keinerlei Nachweise über einfache Deutschkenntnisse erbringen konnte. Wie dem auch sei, dieser Aufforderung wollten wir gerne nachkommen.


    Die Kurse werden bei uns in einer bayerischen Kleinstadt von mehreren Anbietern angeboten (BfZ, VHS). Kostenpunkt ist wie oben bereits richtig dargestellt 1 € pro Stunde , macht 600 € plus 45 € für den Orientierungskurs plus Fahrtkosten plus Spesen.


    Letzlich haben wir uns aufgrund der verkehrsgünstigen Lage für die VHS entschieden. Der Kurs fand die ganze Woche über (außer natürlich am WE), jeweils vormittags statt und erstreckte sich über einen Zeiraum von fast 1/2 Jahr. Wie auch bei einem Schreiber weiter oben, war meine Frau bzw. ich die einzige, der die Ehre zu Teil wurde die Kosten selbst zu tragen. Alle ! anderen Teilnehmer bekamen die Teilnahme kostenfrei aufgrund Hartz IV. Dies schlug sich natürlich in der Motivation der anderen Teilnehmer nieder. Nicht wenige waren bereits das 5. oder 6. Mal angetreten.
    Nichtsdesto trotz ließen sich zumindest die Lehrer nicht entmutigen und bereiteten ihren Unterricht gewissenhaft und anschaulich vor.


    Nach bestandener Prüfung (natürlich beim ersten Mal) wird eine Zertifikat über erworbene Sprachkenntnisse der Stufe B1 zugeschickt, welches ich einmal der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt habe, wo es wohlwollend zur Kenntnis genommen wurden und zum anderen - vielleicht die interessantere Information für alle Selbstzahler - dem Bundesamt für Migration.
    Besteht man die Prüfung innerhalb von 2 Jahren nach Einreise, bekommt man , sofern man einen Antrag stellt, die Hälfte der Kosten erstattet. Immerhin!


    Fazit: Die Kosten halten sich in Grenzen. Man lernt neue Leute kennen. Die sprachlichen Fortschritte waren doch spürbar zu bemerken, insbesondere was die Grammatik angeht. Im Unterricht wird auch speziell auf Situationen des Alltags eingegangen, wie z.B. beim Bäcker, beim Arzt, auf dem Bahnhof, etc. Diese Dinge haben meiner Frau sehr schnell zu einer sehr große Selbständigkeit verholfen. Sie würde es jederzeit wieder machen. Wer natürlich schon fließend deutsch kann, und oder wenig Zeit hat, der wird sich womöglich eher langweilen.


    VG Heino 8)

  • Meine Frau erhielt ebenfalls unmittelbar nach der Einreise und der Ausstellung ihres ersten Visums durch die örtliche Ausländerbehörde eine unmißverständliche Aufforderung,


    Das würde ich ja auch begrüßen!!! Aber leider scheint das ja nicht mehr zu gehen, da schon bei Beantragen des FZF-Visum der "Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache" (als Zertifikat mit Prüfung durch das Goethe-Institut) ein - so klingt es zumindest - zwingend notwendig ist. Sonst braucht man dieses FZF- Visum gar nicht zu beantragen!? So mein Verständnis.


    Dixi

  • Das würde ich ja auch begrüßen!!! Aber leider scheint das ja nicht mehr zu gehen, da schon bei Beantragen des FZF-Visum der "Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache" (als Zertifikat mit Prüfung durch das Goethe-Institut) ein - so klingt es zumindest - zwingend notwendig ist. Sonst braucht man dieses FZF- Visum gar nicht zu beantragen!? So mein Verständnis.


    Dixi


    Hallo Dixi,


    das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun..., für das FZF- oder Eheschließung- Visum muss der/die Ukrainer/in das A 1- Zertifikat nachweisen, oder besondere Ausnahmefälle in Betracht kommen, und nach der Einreise geht es hier in D mit dem Integrationskurs im Zuge der Erlangung des Aufenthaltstitels weiter, wenn man denen bei der ABH im Sprachtest nicht ausreichend gute, ich glaube B 1- Niveau, Sprachkenntnisse vorweisen kann...

  • Torsten
    Du hast absolut Recht, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Um ein Visum überhaupt beantragen zu können, muß das Zertikikat A1 nachgewiesen werden.


    Aber dieser Integrationskurs steht in keinerlei Zusammenhang mit den Aufenthaltstitel oder hat irgendwelche Auswirkungen. Er ist für Ehepartner deutscher Staatsbürger freiwillig. Er wird aber, so war es jedenfalls noch vor ein paar Jahren, mit € 600,- bezuschußt.

  • @scg61


    Auszug einer aktuellen Einladung der Ausländerbehörde für meine Frau, bezüglich Prüfung von Integrationsmaßnahmen / Feststellung der Sprachkenntnisse:


    Förderung der Integration und Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein Westfalen


    Gemäß § 44a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn


    1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und


    a) sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder


    b) zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthalttitels nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder


    2. er Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist oder


    3. er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.


    Gemäß § 44 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz sind Ausländer von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen, sofern die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachgewiesen wird oder deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.


    PS. Nur zu Info für Interessierte... ;) (Stand 12.03.2009)


    PPS. Hier gibt es noch einen Thread zum Integrationskurs, welchen ich leider doppeltbelegterweise ohne Absicht eröffnet hatte...


    PPPS. Und Ausnahmen gibt es sowieso immer... :D

  • Torsten
    Ja Du hast leider Recht
    Es ist tatsächlich so, dass die Ausländerbehörde hier das Sagen hat.
    Die können im Prinzip willkürlich Jedermann/frau zu einer Teilnahme verdonnern, ausser den explizit ausgenommenen Personen. Wobei ich eine Teilnahme als grundsätzlich sinnvoll erachte

  • Hallo,


    der Hintergrund für den Integrationskurs hat sich bei mir bzw. meiner Frau ein wenig anders zugetragen..., daher hier nochmal die Klarstellung.


    Um uns den ganzen Mist mit Sprachkurs A1, Legalisierungen usw. zu sparen sind wir den nicht gern gesehenen Weg über Hochzeit in Dänemark gegangen und haben den Behörden hier einfach die dänische Heiratsurkunde vorgelegt und ein Visum verlangt. Dass das nicht ganz ungefährlich ist, war uns klar.
    Der Sachbearbeiter wollte deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen haben und weil wir dies nicht konnten hat er sie in Deutschland bleiben lassen, aber unter der Auflage, dass sie sofort den Integrationskurs besucht und der Mangel beseitigt wird.


    Daher kann unser Fall vielleicht nicht 1 zu 1 auf andere übertragen werden.


    Für alle Interessierten:


    - Der Zuschuss des Bundesamts für Migration beträgt wie ich schon beschrieben habe 50 % der Kosten, das sind 325€. Fahrtkosten und Spesen werden nicht erstattet. Den Rest hab ich versucht von der Steuer abzusetzen, wurde aber abgelehnt. Einspruch hab ich mir gespart. Ich würde dennoch jedem empfehlen, die Kosten bei der Steuererklärung anzusetzen. Es soll auch FA geben, die anders entscheiden.


    - Meine zuständige AB beruft ich bei der Teilnahmepflich auf folgendes: "Ihre Pflicht zur unverzüglichen Teilnahme ergibt sich aus § 44a Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 7 Abs. 2 IntkV"


    VG Heino

  • Mal etwas aktuelles zum Thema,die Beiträge sind ja alle schon etwas älter hier: Die einzige Sanktion als Strafe bei Nichtteilnahme am Integrationskurs innerhalb von 2Jahren, ist das die folgenden Aufenthaltserlaubnisse,dann jeweils nur für ein Jahr ausgestellt werden! Für mich persönlich jetzt nicht gerade eine harte Sanktion :whistling:
    Allerdings denke ich das eigentlich jede normale Frau ,die dauerhaft hier bei ihrem Mann leben möchte,an solch einen Kurs teilnehmen will! ;)
    Die Wartezeiten für einen solche Kurs sind übrigens wegen Überbuchung brutal lange! Bei uns geht es erst nächstes Jahr im April los.... :sleeping:


    PS: Desweiteren sind die Preise für Integrationskurse seit diesem Jahr gestiegen!!!

  • @ Tilly


    Wenn sie ihn nicht machen muß ....dann spar dir das Geld und die Zeit deiner Frau für diesen Kurs. Investiere das Geld in einen reinen Deutschkurs oder Führerschein oder Privat Unterricht. Ich hab mir das mit meiner Frau angesehen (sämtliche Nationen vorhanden, Sprache (Deutsch, Englisch), es wird auf keine persönlichen Wünsche eingegangen. Diese Kenntnisse die sie da vermittelt bekommt wird sie sich, sollte sie Interresse an Deutschland haben, selbst erlernen. :hail: Gut das meine Frau sich das nicht antun muß


    mfg Peter

  • @ Tilly


    Wenn sie ihn nicht machen muß ....dann spar dir das Geld und die Zeit deiner Frau für diesen Kurs. Investiere das Geld in einen reinen Deutschkurs oder Führerschein oder Privat Unterricht.


    Wir sind leider dazu gezwungen,da es eine Voraussetzung dafür ist das sie später hier auf die Hochschule gehen kann,damit ihr Studium zu 100% anerkannt wird!

    Zitat

    ch hab mir das mit meiner Frau angesehen (sämtliche Nationen vorhanden, Sprache (Deutsch, Englisch), es wird auf keine persönlichen Wünsche eingegangen.


    Na hoffentlich sind da hier ein paar russischsprachige Mädels dabei... Sie hat hier bis jetzt noch nicht wirklich viele soziale Kontakte in ihrem Alter gefunden :(

  • @tilly


    Na hoffentlich sind da hier ein paar russischsprachige Mädels dabei... Sie hat hier bis jetzt noch nicht wirklich viele soziale Kontakte in ihrem Alter gefunden :(


    na wie ich sehe hast du ein bild von simferopol als avatar ;)


    meine Frau kommt aus yalta also nur ein paar km weg vielleicht hat sie ja mal lust zum skypen. ;)

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