Letzte Hürde Heiratsvisum

  • Hallo,


    zuerst möchte ich mich bei allen Moderatoren und Mitgliedern bedanken. Das Forum hilft ungemein im "Krieg" gegen die Bürokratie!


    Und jetzt zum meinem Problemen !wsmile!


    Ich und meine Verlobte haben inzwischen die Standesamt Papiere vor uns liegen. Jetzt heißt es Visum beantragen. Nun stehen wir da und wissen nicht ganz genau welches Visum es sein soll, da meine Verlobte nach der Heirat wieder nach Ukraine fliegt. In der Botschaft heißt es es soll ein Schengen Visum werden, ich finde aber nirgendswo Reiseziel Heirat. Und welche Papiere sollen nun vorgelegt werden. Wie gesagt meine Verlobte beabsichtigt nicht "zuerst" in Deutschland zu bleiben.
    Kann die Botschaft jetzt noch das Visum verweigern? und Welche Unterlagen sollte ich vorsichtshalber mitnehmen. Ich fliege in 1 Woche hin und will meine Verlobte mit einem Kurz besuch überraschen.
    Folgende Dokumente habe ich schon vor mir liegen:
    1. Verpflichtungserklärung
    2. Meldebestätigung
    3. mein Personalausweis 2xKopie
    4. mein Reisepass 2xKopie
    5. Standesamt Unterlagen
    6. Verdienstabrechnung 3 Monate
    7. Formloser Brief von mir
    8. Reiseversicherung werden wir dort abschließen.



    Bin für jede Hilfe und jeden Hinweis dankbar.


    Gruß
    halatik

  • Das sehe ich anders. Wenn sie nicht zusammen in DE leben wollen, ist ein Besuchsvisum das Richtige. Unser werter Confusion
    http://www.forum-ukraine.de/fo…php?page=User&userID=1046
    hat das genauso gemacht. In seinen Beiträgen hat er wiederholt darauf hingewiesen.
    Wichtig ist dabei, dass der Botschaft gegenüber klar dargelegt wird, warum sie in die Ukraine zurückkehren wird. Die Befürchtung der Botschaft wird sein, dass dieses Besuchsvisum zur Umgehung des FZF Visums genutzt werden soll. Dies ist zu entkräften.


    Natürlich würde ein Heiratsvisum auch möglich sein. Sie würde nach der Eheschließung ein Aufenthaltsgenehmigung beantragen und dann in die Ukraine zurückkehren. Zur Beachtung: Bleibt sie länger als ein halbes Jahr ohne Genehmigung des Ausländeramtes außer Landes, ist die Aufenthaltsgenehmigung verfallen!


    Gruß
    Siggi

  • Die Heirat mit dem (Besuchs)-Schengenvisum ist in diesem Fall möglich. Deine zukünftige Frau muß auf dem Antrag für das Schengenvisum als Grund für den Besuch "Heirat" eintragen und glaubhaft machen das sie nach der Hochzeit wieder zurück in die Ukraine fährt.
    Ein entsprechendes Einladungsschreiben deinerseits hilt sicher auch.


    Meine Frau war dieses Jahr zur unserer Hochzeit mit einem (Besuchs)-Schengenvisum in D und zwar ganz offiziell. Sie ist hinterher wieder in die Ukraine zurückgefahren, alles kein Problem.

  • Wenn sie nicht zusammen in DE leben wollen, ist ein Besuchsvisum das Richtige. Unser werter Confusion
    http://www.forum-ukraine.de/fo…php?page=User&userID=1046
    hat das genauso gemacht. In seinen Beiträgen hat er wiederholt darauf hingewiesen.


    Die Beiträge von Confusion zu diesem Thema habe ich mir vorher auch durchgelesen, die haben sehr geholfen. Ich war vorher auch unsicher, welches Visum richtig ist. Habe auch noch im April bei der Botschaft angerufen und das Bürgerbüro des Auswärtigen Amtes kontaktiert. Von dort wurde mir auch bestätigt, daß die Heirat mit Schengenvisum in D möglich ist.

  • Hallo Halatik,


    die Heirat in Deutschland mit C-Visum ist möglich.


    Deine Verlobte sollte auf jeden Fall bei der Visaantragstellung angeben, dass Ihr mit dem Visum heiraten wollt, sonst kann es später bei der nächsten Visumsantragstellung Probleme geben.
    Ich würde auch zusätzlich vorher beim Standesamt die Eheschliessung anmelden.
    Damit hast Du den Reisezweck dann auch nachgewiesen.
    Das geht wie folgt:


    1) Zunächst gehst Du zum Standesamt und beschaffst Dir den Laufzettel mit den zur Eheschliessung nötigen Unterlagen. (Die geforderten Unterlagen hängen von der Biographie deiner Verlobten, sowie
    dem zuständigen Standesamt ab. Hier gibt es regional- und je nach OLG- Bezirk unterschiede)


    2) Deine Verlobte beschafft diese Unterlagen und lässt Sie gemäss den Anforderungen des Standesamtes apostillieren. (Was Apostilliert werden muss steht auf dem Laufzettel)


    3) Anschliessend muss das Ganze von einem an einem deutschen Landgericht allgemein beeidigten Dolmetscher Übersetzt werden.


    4) Deine Verlobte stellt eine sog. Beitrittserklärung zur Eheschliessung aus und unterschreibt diese.
    Das ist eine Vollmacht, mit der Dich Deine Verlobte ermächtigt in Ihrer Abwesenheit die Eheschliessung allein anzumelden.
    Manche Standesämter verlangen auch noch zusätzlich die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Formular.
    Näheres erfragst Du am Besten beim Standesamt. Manchmal wird auf die Vollmacht auch ganz verzichtet.


    5) Du gehst mit diesen Unterlagen zum Standesamt und meldest die Eheschliessung an.


    6) Das Standesamt sendest diese Unterlagen weiter zum OLG, welches eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt, weil die Ukraine keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt.
    Dies kann je nach Standesamt und OLG einige Tage bis zu einigen Wochen dauern.


    7) Wird die Befreiung erteilt, was regelmässig der Fall ist, erhälst Du eine Bescheinigung über die erfolgreich angemeldete Eheschliessung möglichst mit Heiratstermin.


    8 )Wenn deine Verlobte in den letzten 2 Jahren nicht mindestens 2 Schengenvisa hatte, muss Sie einen Termin zur Visaantragstellung beantragen. (das kann derzeit bis zu 2 Monate dauern)
    Hatte Sie bereits 2 Schengenvisa kann Sie oder ein Vertreter den Antrag bei VFS stellen. Dies geht schneller.


    9) Mit der unter 7) genannten Bescheinigung und den von Dir im Post 1 genannten Unterlagen stellt Deine Verlobte dann den Visaantrag
    Ausserdem würde ich für alle Fälle noch Bekanntschaftsnachweise (Telefonrechnung, Skypeprotokolle, Emails, gemeinsame Photos, usw. vorlegen.
    Bei diesem Visumsantrag sollte auch noch die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen werden. (Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung der Steuerinspektion, Wohnungsnachweis etc...)
    Die Bearbeitung des Visaantrages dauert derzeit etwa 3-5 Arbeitstage.


    Dieses Vorgehen sollte so die wenigsten Probleme bereiten.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die Vorschläge. Wie ich schon erwähnt habe Heirat Zeitpunkt haben wir schon. Also werden wir jetzt den Antrag für das Visum ausfüllen und hoffen das es alles gut geht. Sollte die Botschaft trotzdem das Visum verweigern werde ich dann das Auswährtigeamt kontaktieren und mich durchboxen. Zum dem Thema im Deutschland verbleiben, dies kann Sie nicht tun, da Sie noch kein Zertifikat für Deutsch hat und ist erst dabei Deutsch zu lernen. Daher ist das für mich nicht nachvollziehbar wegen Rückwilligkeit nach Ukraine. Was glauben die Behörden wie wir dies Anstellen sollen verstecke ich dann meine Frau im Keller?!
    Sobald ich mehr Infos habe zu den Geschehen werde ich hier noch was dazu schreiben.


    Gruß


    halatik

    Einmal editiert, zuletzt von halatik ()

  • habe leider oft festgestellt, das man der Botschaft, übrigens auch dem Aussenministerium nicht immer logisches Vorgehen unterstellen kann.
    :)
    Deshalb besser alle Unterlagen mitnehmen, auch wenn sie dann evtl. keiner sehen will.

  • Zum dem Thema im Deutschland verbleiben, dies kann Sie nicht tun, da Sie noch kein Zertifikat für Deutsch hat und ist erst dabei Deutsch zu lernen.


    Wenn das der einzige Grund ist und kein abzuschließendes Studium oder eine Arbeitsstelle, die nicht aufgegeben werden soll, dann bin ich mal gespannt, ob die Botschaft das ablehnt und Euch auf ein Heiratsvisum verweist, wenn sie den A1 Test bestanden hat.


    Zitat

    Was glauben die Behörden wie wir dies Anstellen sollen verstecke ich dann meine Frau im Keller?!


    Schlimmer noch: Du könntest sie einfach in DE behalten und auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung klagen. An der Zulässigkeit des A1 Tests bestehen nämlich erhebliche Zweifel. Mehrere Klagen sind anhängig.


    Gruß
    Siggi

  • Wenn das der einzige Grund ist und kein abzuschließendes Studium oder eine Arbeitsstelle, die nicht aufgegeben werden soll, dann bin ich mal gespannt, ob die Botschaft das ablehnt und Euch auf ein Heiratsvisum verweist, wenn sie den A1 Test bestanden hat.



    Hallo Siggi, hallo halatik,


    der fehlende A1-Test wird die Rückkehrwilligkeit allein nicht stichhaltig begründen können. Bitte führt da "gewichtigere" Argumente ins Feld, um Erfolg mit dem Visum zu haben.


    Käme sie mit egal welchem Visum nach D und ihr heiratet hier, dann wäre bei einem Deutschen als Ehepartner der Gang zur Ausländerbehörde mit Ziel Aufenthaltserlaubnis möglich (ohne A1-Test). Das führt zwar zu erheblichen Konflikten ... lässt sich aber "durchziehen". So, ich bin kein Jurist. Ich habe hier nur das wiedergegeben, was uns vor Jahren von rechtsanwaltlicher Seite im Vorfeld kundgetan wurde. Und dieser Weg sollte auch nicht einfach so beschritten werden. Rechtsanwalt-Spezialisten zuerst befragen !!! Die Konsequenzen können gravierend sein. Genug der Warnung.


    Macht es sauber, macht es besser. Übrigens: wird der A1-Test mehrfach nicht bestanden, so habe ich erlebt, dass deutsche Botschaft in Weißrussland dennoch ein Heiratsvisum erteilte, weil ja nur wenige Punkte fehlten. Zudem wurde in D sowieso der Sprachkurs durch die Ausländerbehörde auferlegt.
    Gruß nobody

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