Hallo,
zu oben genannten Fragestellungen hab ich noch einige möglicherweise hilfreiche Ergänzungen.
Apostillierungen Sowjetischer Standesurkunden, insbesondere Geburtsurkunden, (Nach Richard-Willi, sog. Pappen) welche auch vor 1990 ausgestellt sind, sind möglich, wenn es sich um Urkunden
handelt, welche auf dem heutigen Staatsgebiets Russlands ausgestellt wurden. Die Apostillierung findet nur in Russland statt.
Manchmal ist die Bestellung und Apostillierung einer neuen Urkunde aber aus organisatorischen Gründen schneller möglich als die Apostillierung einer alten.
Ich würde sowas einfach über spezialisierte Firmen bestellen. Dauert etwa +/- einen Monat. Kosten ab ca. 250.- Euro, je nach Region und Standesamt.
Mir sind in Kiew 3 Firmen einschliesslich meiner bekannt, welche sowas anbieten.
Man kann das auch selbst beim ukrainischen Standesamt auf dem Weg der Amtshilfe bestellen. Nach meiner Erfahrung dauert das aber meist mehr als 6 Monate, oder ist überhaupt nicht zu prognostizieren. An Kosten fallen dafür, wenn ich mich recht errinnere ca. 30.- Grn. oder so an.
Sowjetische Urkunden, welche in der heutigen Ukraine ausgestellt wurden, können nicht apostilliert werden.
Zur Gültigkeit von Dokumenten.
Auch hier herrschen oft Missverständnisse.
Dokumente verlieren in diesem Sinne nicht Ihre Gültigkeit, sondern können lediglich Ihre Aktuallität verlieren oder nicht mehr aussagekräftig sein, weil sich am Wohnsitz, dem Familienstand etc. etwas geändert hat. Manche Dokumente bleiben aber ewig gültig. Es hängt hier vom Dokument ab.
Die Frist von 6 Monaten gilt in der Regel bei folgenden Dokumenten.
Meldebescheinigung, Pässe, Verdienstbescheinigungen, Polizeiliches Führungszeugnis und Notarielle Erklärungen über den Familienstand.
Es sind aber weitere Denkbar.
Andere Unterlagen sind quasi ewig gültig, weil sich daran nichts ändert.
Dies sind in der Regel:
Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Scheidungsurteile, Übersetzungen usw.
Was Apostillisiert werden muss erfährt man nur beim zuständigen Standesamt, nicht bei Bekanten etc., da dies je nach Standesamt unterschiedlich ist.
In jedem Fall aber immer Geburtsurkunde und notarielle Erklärung über den Familienstand.
Anmeldung der Eheschliessung oder Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mit ukrainischen Beteiligten ohne apostillierte, bzw., früher legalisierte Dokumente habe ich in 10 Jahren lediglich 1 Mal selbst erlebt.
Alle restlichen Personen, (das sind mehrere Tausend im Laufe der Jahre) mit denen ich selbst zu tun hatte benötigten Apostillen und Legalisierungen.
Und genauso sind ja auch die Vorschriften.
Da können sicher auch keine einzelnen Standesamtsmitarbeiter oder Dolmetscher in grösserem Umfang etwas dran ändern.
Grüsse,
Peter.