welches Visum?

  • Gruss an Alle,
    ich stehe vor einem Problem, welches ich nicht genau einschätzen kann. und nämlich die Frage nach der richtigen Visaform.
    Für meine ukrainische Bekannte habe ich eine Stelle gefunden, die nach meinem Wunsch erstmals auf 3 Monate beschränkt sein wird ( in der Hoffung, dass Botschaft Ausländerbhörde am Ort nicht kontaktieren muss und daher schneller erteilt werden kann). Sie möchte allerdings vorab einen Deutschkurs besuchen. D.h. ich bräuchte ein Visum für 6 Monate, für die ersten 3 Monate konnte ich ja eine Verüpflichtserkläung abgeben. Die nächsten 3 Monate hat sie ja Gehalt. Einmal muss sie privat für einige Tage in die Haimt gehen. Nun welche Visaform ist in diesem Fall richtig? Schnegen C mit 2 maliger Einreise und National Visa D?
    Danke im voraus

  • es gibt aber ein Visum, das gleichzeitig eine Arbeitsaufnahme erlaubt.


    Zitat aus Merkblatt der Botschaft:
    Bitte beachten Sie, dass A r b e i t s a u f n a h m e grundsätzlich nur erlaubt ist, wenn dies im Visum ausdrücklich gestattet wird.
    Ein Visum zur Beschäftigung als Arbeitnehmer darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für neu einreisende Ausländer grundsätzlich nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer (d.h. die in Deutschland leben und bereits eine Arbeitserlaubnis haben) zur Verfügung stehen.
    die heissen Schengen C ( unetr 90 Tage) nationalvisa D ( über 90 Tage).

  • Arbeitserlaubnis wird beim Arbeitsamt erteilt, mit der man dann zur Botschaft tingeln kann. Ohne Arbeitsamt läuft da garnichts.

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