Frage Beantragung eines neuen Schengen-Visums

  • Deine Zukünftige ist die Antragstellerin. Sie kann dort auch alleine hin. Kann aber sicher nicht schaden, wenn Du sie dorthin begleitest.


    Geht das auch beim normalen Besuchsvisum? Dann könnte ich am 18.2. ja dabei sein...

  • Natürlich kannst Du sie zur Botschaft begleiten. Ob sie Dich dann auch mit rein lassen, ist eine andere Frage. Ich war vor ein paar Jahren mit meiner Frau dort (keine Visaangelegenheit). Ich musste damals draußen warten.


    Wenn Du Zeit hast, dann würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall mit - allein schon als moralische Unterstützung. Wenn das ganze rum ist, könnt ihr Euch noch einen schönen Tag in Kiev machen.


    PS: Mein Beitrag vorher war nicht so ernst gemeint. Die Angestellten dort sind zwar nicht die freundlichsten, aber alles ist machbar, wenn man selbst ruhig und sachlich bleibt!

    Gruß
    MaBo

  • Geht das auch beim normalen Besuchsvisum? Dann könnte ich am 18.2. ja dabei sein...

    Also ich war schon zweimal mit in Kiev und dort hängt ein Aushang, das jeder Antragsteller allein und ohne Taschen/Handy usw. das Konsulat betreten muss. Eine Begleitung ist nicht möglich. Nachdem meine damalige Verlobte dann drin war und zu mir kein Bezug herzustellen war, habe ich einmal provokativ geäußert, dass es ja mein Konsulat sei und mir als Bürger Deutschlands somit der Zutritt zu meinem Territorium verwehrt wird. Darauf bekam ich die Antwort, ich könne ja als Bürger das Botschaftsgebäude aufsuchen, denn die wären für mich zuständig.
    Also mit hinfahren geht, mit hineingehen geht nicht. Das erste Mal war 2011 im März (Mann wie die Zeit rennt) und das zweite mal ein Jahr später.

  • Guten Tag an alle!


    Meine Freundin hat durch ihre Arbeit ja ein Multischengenvisum bekommen, was in 2 Wochen bald abläuft(
    Sie ist jetzt gerade bei mir, und wir planen natürlich jetzt schon über das nächste Visum.
    Echt grausam, Abh hilft keinen irgendwie weiter :(
    Sie macht jetzt gerade den B1 deutschkurs in Kiev, und wir möchten, dass Sie im Sommer einen Sprachkurs den B2 Intensiv und evtl. schon
    eine Testdaf Vorbereitung in Deutschland belegt. Sie erzählte mir, dass man für einen längeren Aufenthalt, ob Sprachkurs oder Studium ein blockiertes Konto benötigt. Sollte Sie in Deutschland schon ein Konto eröffnen, solange Sie noch hier ist? In 10 tagen muss Sie erstmal wieder abreisen( , dann ist das Visum erstmal aufgebraucht. Ist schon schade, dass man in Deutschland nicht soviel über Abh usw. regeln kann.
    viele Grüße Mats

  • Sie kann das Konto auch von Kiew aus eröffnen.
    Der Ablauf ist derselbe.
    Um es zu vereinfachen würde ich wie folgt vorgehen:


    1.Kontoeröffnungsantrag der Dt. Bank besorgen. (Spezialvordruck mit Sperrvermerk) Hat nicht jede Dt. Bank. Nur die Dt. Bank übermittelt elektronisch an die Botschaft.
    Wenn kein Antrag zur Hand ist, per PN.


    2. Unterschrift auf dem Antrag durch Behörde beglaubigen lassen. Kann in Deutschland jede Siegelführende Behörde, in der Ukr. nur die Botschaft.


    3. An die Dt. Bank Hamburg senden. Habe gehört, dies ist jetzt nach Dresden oder Leipzig verlegt worden. Müsste man in diesem Semester nochmal verifizieren. Sendet man alles nach Hamburg, kommt es aber trotzdem an der richtigen Stelle an.


    4. Nach 1-4 Wochen kommt die Kontoeröffnungsbestätigung. Danach kann das Geld ca. 670.- Euro pro Monat (Betrag nochmal genau nachsehen)
    auf das Konto überwiesen werden.

    5. Die Bank meldet den Eingang direkt an die Botschaft. (Dies tut nur die Dt. Bank)


    Du kannst auch eine Verpflichtungserklärung anstatt Kontoeröffnung vorlegen, aber dann liegen Zweifel am Reisezweck mit Folge Visaablehnung nahe.


    Grüsse,


    Peter.

  • Vielen Dank an Ahrens, confusion und Mabo.
    eine echt klasse beschreibung.


    Ich möchte erstmal bei meiner Bank nachfragen, ansonsten würde ich bzw. sie das Sperrkonto bei der deutschen Bank einrichten.
    einen Kurs haben wird eigentlich schon für sie gefunden, sie würde gerne auch in deutschland studieren, doch der dsh kurs auf der Uni
    würde erst ende oktober beginnen und er ist für ihre Verhältnisse gerade einfach zu schwer.
    Ich habe mit einer Dame vom Sprachkurs telefoniert, und sie meinte die Aussichten für ein Studentenbewerbungsvisum sehen besser, als die für ein Sprachkursvisum. Verpflichtungserklärung wäre von meiner Seite aus weniger machbar. Unterkunft könnte Sie zwar bei mir oder woanders haben, doch fürs Konsulat, sollte man evtl. schon auch eine Art Bestätigung vorlegen. Ich möchte ihr erstmal dabei helfen Ihre Zertifikate und Diplome übersetzen zu lassen. Mal sehen wie es weiter geht, Sie sieht ganz schön schwarz für ein neues Visum, obwohl sie jetzt schon das 2. innerhalb von 1,5 Jahren hat.
    Gruß Mats

  • Hallo,


    würde Dir wirklich empfehlen das Sperrkonto ausschliesslich bei der Deutschen Bank zu eröffnen.
    Ich empfehle das nicht, weil mir diese Bank so gefällt, sondern weil dies ein standartisiertes Verfahren ist.
    Die Bank meldet den Geldeingang auf elektronischem Weg an die Botschaft. Andere Banken tun- oder können das so nicht.
    Habe bislang auch nur Konteneröffnungen für Studenten durch die Dt. Bank gesehen.
    Hier bahnt sich dann bereits das erste unnötige Problem an.


    Ansonsten ist das soweit richtig wie du vorgehst. Unterkunft brauchst du in der Regel nicht nachweisen, wenn ein Sperrkonto eröffnet wurde.
    Das Studienbewerbervisum hat in der Tat eine höhere Erfolgsaussicht, wenn der Bewerbereingang z.B. von Uni-assist bestätigt ist.
    Ablehnungen sind in dieser Visakategorie eher selten, wenn die formalen Vorraussetzungen für ein Studium gegeben sind.
    Wichtig sind aber die Sprachkenntnisse.
    Die Übersetzungen müssen auf jeden Fall vom beeidigten Dolmetscher erstellt werden.


    Allgemein solltest du bei der ganzen Visabeantragung oder in den Unterlagen nicht in Erscheinung treten.


    Grüsse,


    Peter.

  • Vielen Dank Peter,
    Ja die deutsche Bank ist seit der Lebensmittel Spekulation mir auch ein Dorn im Auge, aber Ok ;)


    Uni Unterlagen sind schon ausgefüllt, und den Antrag für die Kontoeröffnung hat sie mitgenommen.
    Jetzt muss sie mir erstmal die orginalen Diplome schicken, die von einen Dolmetscher bei mir übersetzt und beglaubigt werden.
    Das muss nach Uni in Deutschland gemacht werden. Einen Link dafür haben sie mir auch gegeben:
    http://www.justiz-dolmetscher.de/


    Danach kann ich dann den Antrag mit allen benötigten Dokumenten abgeben, und sie kann ein neues Visum beantragen.
    Achja, die Sprachkenntnisse sind gerade auf B1 und sie hat nach Uni die Möglichkeit einen DSH Kurs bzw. dazu noch eine Vorbereitung zu machen. Letzte Woche ist Sie erstmal geflogen, mit 2 Tage Verspätung zwecks Schneechaos. Von der Lufthansa noch eine Bestätigung geholt, und beim Rückflug gab es Gott sei dank keine Probleme, zwecks Visum. Gegen die Natur kann man halt nichts machen)
    Alles Gute von mir, weil ich es gerade sehe :D :glueckwunsch_boy:
    Viele Grüße Mats

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