Heiratsvisum beantragt - wie geht es weiter?

  • Ja das stimmt, Krankenversicherung interessiert nicht und die Ausländerbehörde verlangt dann eine Verpflichtungserkläarung mit Gehaltsnachweis, dass der Lebensunterhalt bis zur Hochzeit sicher gestellt ist. Erst dann stimmt sie dem Visum zu.Trotzdem sollte man natürlich eine Incoming KV haben. Die gilt aber nur bis zur Hochzeit.

  • Mark Fischer .......so ist das :)


    Incoming KV :lol: :lol: die Zahlen vielleicht den Rücktransport beim Todesfall
    meine Frau mußte damals ins Krankenhaus kurz vor der Hochzeit......Pauschale von 50 Euronen musste ich damals auslegen (Erstversorgung).....Der Wish von der UA Versicherung hat keinen interresiert.
    So nun erklärt mir mal einer wie ich wieder and das Geld komme, evtl. Beschwerde an Ukrainischen Ministerpräsidenten :grumble:
    sollte jemand in solch eine Lage kommen , dann sollte er ein gutes Verhältnis zu seinem Hausarzt haben :beer: es kann sehr teuer werden.

  • Tja, in der Theorie ganz einfach:


    Deine Verlobte nimmt öffentliche Leistungen des Krankenhauses in Anspruch. Das Krankenhaus will das Geld von deiner Verlobte - im Zweifelsfall per Klage. Ist das nicht erfolgreich, dann muss der VE-Geber ran und erwirbt wiedrum einen Anspruch gegen deine Verlobte.
    Gleichzeitig hat deine Verlobte einen Anspruch gegen die Versicherung. Zahlt die nicht, dann muss SIE in der Ukraine klagen. Viel Spaß dabei.


    Und ich kann nur immer wieder wiederholen: der Einlader sollte die Versicherung selbst in Deutschland machen auch wenn es ein paar Euro mehr sind. In Deutschland klagt es sich auch viel leichter.

  • Tja im Nachhinein ist man immer schlauer.
    sollte nur ein Anstoß sein was alles passieren kann, an was man vorher nicht denkt :) in dem Eifer des Gefechts .....(im Eifer der Hochzeit)

  • Würde mich auch interessieren. Obwohl, wir haben ja schon in Deutschland geheiratet. Gibt es da unterschiede Heiratsvisum oder Ehegattennachzug?

  • Auf das Ehegattenvisum besteht ein rechtlicher Anspruch, auf das Heiratsvisum nicht.
    Bis zur Heirat müssen Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenversicherung etc. gesichert sein - nach der Heirat mit einem/einer Deutschen nicht.


    Das ist das, was mir auf Anhieb mal einfällt.


    jasch: für ein Heiratsvisum braucht ihr ja die Anmeldung zur Heirat beim Standesamt. Und noch die ganzen Unterlagen wie für ein Schengenvisum. Die Botschaft schickt das dann alles zur Ausländerbehörde in Deutschland. Im Endeffekt bedeutet es auch, dass die Botschaft erstmal wenig fragt, denn die ABH entscheidet, ob das Visum gegeben wird oder nicht (laut Gesetz entscheidet die Botschaft und könnte gegen die ABH entscheiden ... aber warum sollte sie das tun?!). Deshalb hat die Botschaft erstmal wenig Probleme damit.
    Im vorauseilenden Gehorsam werden sie aber vermutlich Fragen nach der Bekanntschaft stellen: "Wann und wo kennengelernt", "wie oft und wo besucht" etc.
    Meine Frau wurde das gefragt beim Ehegattenvisum.

  • Hallo,


    eine förmliche Verpflichtungserklärung wie normalerweise beim Gastvisum etc. verlangt die Dt. Botschaft in der Regel beim Visum zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme nicht, wenn der Ehepartner/Verlobte Deutscher ist.
    Auch eine Versicherung wird nicht verlangt.
    In letzter Zeit fordert die Botschaft aber den Hinweis im formlosen Einladungsschreiben, dass die Kosten nach §§ 66 ff getragen werden.


    Vorbereiten sollte man sich immer auf den Verdacht der geschlossenen oder beabsichtigten Scheinehe. Also möglichst alles vorlegen, was geeignet ist, sowas zu entkräften


    Grüsse,


    Peter.

  • herzlichen dank


    wier waren
    ihn der botschaft
    haben dort ein antrag auf heirats visum gemacht


    die schieken alle dokumente jetzt
    zur der auslander behorde


    kann mir jamand sagen wie lang das dauert bis die abh das bearbeitet hatt


    oder was sie von mir noch braucht gehalts nachweis und so weiter haben sie bei mir schon gesehen
    bei der verpflichtserklerung was konnen sie noch verlangen herzlicheb dank ihm voraus

  • In 4-8 Wochen wird deine Verlobte angerufen und sie kann das Ergebnis abholen.
    Du solltest jetzt selbst kurz bei der Ausländerbehörde vorbeischauen, wenn du das noch nicht getan hast.
    Am besten von selbst hingehen, sonst wirst du vorgeladen.
    Schildere einfach was du vor hast etc...
    Normalerweise ist das ein ganz entspanntes Gespräch.
    Nimm Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen, Passkopie deiner Verlobten, sowie deinen Personalausweis mit und dann wird das schon schiefgehen.
    Keine schlafenden Hunde wecken, frag einfach nach unverfänglichen Dingen wie der Dauer des Verfahrens, Integrationskursen o.ä.

  • danke
    mein miet vertrag
    und gehalts nachweis habe ich schon mal gezeigt
    wo ich die verpflichts erklarung gemacht habe muss ich wieder
    das vorlegen
    danke ihm voraus !wsmile! !wsmile! !wsmile!

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