Heiratsvisum beantragt - wie geht es weiter?

  • Am Montag haben wir in Kiew das Heiratsvisum beantragt. Ich sollte nicht mit zur Botschaft kommen. Da wir alle Dokumente hatten gab es auch nicht viele Fragen, hauptsächlich wie wir uns kennengerernt haben.


    Es soll 6 bis 8 Wochen dauern, bis das Visum fertig ist. Was passiert jetzt? Kommt die Ausländerbehörde in Düsseldorf auf jeden Fall auf mich zu? Oder soll ich mich sogar von mir aus dort melden?


    Was genau prüft die Ausländerbehörde vor Visavergabe und was nach der Hochzeit, wenn es um die Aufenthaltsgenehmigung geht?

  • Morgen feiere ich meinen 4#ten Hochzeitstag.


    Damals wurde ich zur ABH geladen für ein Interview. Meine Frau war zur selben Zeit in Kiew.


    Eigentlich sollten sich ABH und Konsulat hier kurzschließen wegen dem check.



    Höfliches Anfragen kostet nichts.

  • Wir sind auch gerade in der Phase - allerdings in Stuttgart. Meine Frau hat gestern ihr Visum (nach der Heirat) abgeholt und wartet jetzt bei ihrer Mutter noch bis Montag auf den Rückflug.


    Die Regeln sind vermutlich etwas anders für ein Heiratsvisum und ein Ehegattennachzug.


    Die ABH wird dich mit Sicherheit anschreiben. Eigentlich bräuchte sie es nicht, denn alle nötigen Unterlagen wurden ja schon eingereicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie dich nicht sehen wollen - ansonsten könnte ja jeder in Kiev alles mögliche beantragen.


    An mich kam dann ein Brief mit allen möglichen Unterlagen. Gehaltsnachweis, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Bescheinigung vom Vermieter, Mietvertrag, Scheidungsurteile und eine Auflistung meiner monatlichen Kosten. Interessanterweise wollte man KEINE Bestätigung, dass wir tatsächlich zusammenziehen wollen. Kurz zusammengefasst: so ziemlich alle Unterlagen werden illegal verlangt, alles unnötig.


    Ich habe mich dazu entschieden den Datenschutzbeauftragen einzuschalten. Der wird der ABH mal etwas auf den Zahn fühlen.


    Dein Problem: auf ein Heiratsvisum besteht im Gegensatz zum FZF-Visum kein rechtlicher Anspruch oder zumindestens nicht so 100%ig. Du kannst dir dann also überlegen, ob du mitspielst oder nicht. Und vielleicht ist Düsseldorf auch gar nicht so schlimm wie hier.


    Mit ein bisschen Stress machen war die reine Bearbeitungszeit dann auch unter 2 Wochen.


    Bei einigen Paaren gibt es dann auch eine zeitgleiche Befragung. Abhängig von dir als Typ kannst du in die Offensive gehen und schon mal hingehen und fragen was sie noch alles wollen. Dann wissen sie gleich, dass du dich für deine Frau einsetzt. Uns hat man das erspart weil wir direkt zu zweit dort waren. Übrigens kannst du beim Bundesverwaltungsamt anrufen und fragen, ob der Antrag deiner Frau schon nach Düsseldorf geschickt wurde.


    Und noch ein Tipp am Rande: wenn sie eine Befragung wollen, dann kannst du (hinterher) die Frage stellen, wieso das angeordnet wurde. Das wäre für mich durchaus mal interessant die Begründung zu erfahren. Pauschale oder zufällige Befragungen sind nämlich ebenfalls illegal.

  • Die Gehaltsnachweise stehen auf der Liste der Dokumente, die man bei der Botschaft abgeben soll - und macht es nicht legaler.


    Bei den Gehaltsnachweisen sieht man, wie viel du verdienst. Aber wenn man prüfen möchte, ob du deine Frau versorgen kannst, dann ist das nicht das einzig wichtige. Wichtiger ist, ob du nicht gleich morgen entlassen wirst. Du musst also ungekündigt sein und bereits außerhalb der Probezeit. Das wird von der Personalabteilung dann dort eingetragen.
    Entgegen meiner Erwartungen ging das auch ganz fix. 2 Tage später lag es im Briefkasten - und liegt immer noch im Ordner, da ich mich geweigert habe, es abzugeben.


    Die sogenannte Lebensunterhaltssicherung ist wichtig bei einem Ehegattennachzug zu einem Nicht-EU-Ausländer. Bei Nachzug zu einem Deutschen darf es im allgemeinen keine Rolle spielen und auch nicht verlangt werden. Von einigen Spezialsituationen mal abgesehen.

  • Zum Thema Lebensunterhaltssicherung gibt es unterschiedliche Aussagen.


    Beim Merkblatt der Botschaft steht auch, das braucht man nur beim Zuzug zu einem Nicht EU Ausländer in Deutschland. Habe es trotzdem beigefügt.


    Beim Thema Aufenthaltserlaubnis auf der Homepage der Stadt Düsseldorf steht jedoch, man braucht es auf jeden Fall.


    Was stimmt denn jetzt? Habe kei Problem denen die Gehaltsnachweise zu geben, sehe es aber nicht ein, dass mein Arbeitgeber eine Bestätigung ausfüllen muss, die ganz nicht verlang ist.

  • Die Zeile bei der deutschen Botschaft heißt "nur für Partner in Deutschland, die keine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen". Tja, sind da nun Deutsche mit drin oder nicht??? Such mal nach dem Begriff "Inländerdiskriminierung", dann siehst du, dass das gar nicht so einfach zu beantworten ist.


    Wie erwähnt mag es bei Heiratsvisa ein bisschen anders sein. Sie muss ja auch eine Krankenversicherung und genügend Geld oder eine VE für die Zeit bis zur Hochzeit nachweisen.


    Es gibt einen erwähnten Sonderfall, für den tatsächlich Gehaltsnachweise verlangt werden dürfen. Aber ich habe nie ein Urteil gesehen, dass das gerichtlich bestätigt. Der Sonderfall ist, wenn du für jemanden (vor allem Kinder oder Exfrauen) unterhaltspflichtig bist. Wenn du dann auch noch eine Ausländerin nach Deutschland holst und für auch noch unterhaltspflichtig wirst, dann bekommen die anderen ja weniger. Wenn die dadurch (höhere) Sozialleistungen bekommen würden, dann soll man deine Frau nicht nachziehen lassen.


    Früher gab es auch noch den Sonderfall, wenn man dir das Leben in ihrem Land zumuten könnte. Dann darf sie nicht kommen und hier Sozialleistungen beziehen. Dies betraf vor allem Doppelstaatler. Nach einem aktuellen Urteil wird das aber nur noch dann gemacht, wenn deine Frau eine Gefahr für die Gesellschaft ist.


    In allen anderen Fällen darf der Gehaltsnachweis nicht verlangt werden. Auch dann nicht, wenn du/sie/beide von Hartz4 leben werden.


    Aber du musst dich entscheiden! Entweder hast du kein Problem mit der Datensammelei oder du hast. Entweder du beschwerst dich oder nicht.


    Übrigens waren nach meiner Beschwerde über den Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen) auch keine Rede mehr von Gehaltsnachweisen.

  • Zitat

    wenn es um die Aufenthaltsgenehmigung geht?

    vorerst nur die Heiratsurkunde. Die ABH entscheidet dann wie lange ihr erster Aufenthaltstitel gilt, bei mir warens 3 Jahre. Dann bekommst du auch Bescheid ob sie einen Integrationskurs machen muß oder nicht.
    lg netdragon

  • Also Deutsche sind ja eindeudig EU Staatsbürger.


    Also nochmal: darf die Botschaft oder die Ausländerbehörde für das Heiratsvisum oder die Aufenthaltsgenehmigung Gehaltsnachweise/Arbeitgeberbescheinigungen fordern wenn ich deutscher Staatsangehöriger bin?


    Ich habe nämlich eventuell vor, den Job zu wechseln, da ich ein gutes Angebot habe, möchte desswegen aber hier nichts riskieren, da ja neue Probezeit usw...

  • Also ob aus Sicht der Botschaft du EU-Bürger bist oder nicht ist ja eigentlich egal. Die Botschaft schickt die Unterlagen sowieso zur ABH. Und aus deren Sicht bist du NICHT EU-Ausländern sondern Inländer! Die EU-Bürger haben deutliche Privilegien - du in anderen Ländern übrigens ebenfalls.


    Deine Verlobte hat doch das Visum schon beantragt. Die Zettel sind doch schon abgegeben oder? Die Botschaft fordert nichts mehr nach, nur noch die ABH von dir.


    Fragen darf sie natürlich immer, aber einen Anspruch hat die ABH nur in den beschriebenen Fällen. Aber wie gesagt, beim Heiratsvisum bin ich mir nicht 100%ig sicher. Hättet ihr schon geheiratet, dann wäre die Sache klar.


    Hast du schon gekündigt? Wenn nicht, dann ist es doch auch wieder egal. Deine Personalabteilung füllt es aus, du gibst es ab und kündigst dann. Das kriegt eh keiner mit.

  • Tja, dumme Situation.


    Laut deinem Profil bist du "Finance Director". Hört sich ja nicht so schlecht an. Wenn du schon seit ein paar Jahren recht gut verdienst - also mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, dann würde ich mich nicht verrückt machen lassen und kündigen, wenn du denn willst. Du kannst in der Situation immer argumentieren, dass du schon bald einen neuen guten Job finden wirst.


    Schon rein aus Prinzip würde ich eine solche Entscheidung mir nicht von der ABH diktieren lassen. Aber zur Not musst du halt ein bisschen Stress machen.


  • So steht es im Merkblatt der Botschaft:


    "Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes


    (nur für Partner in Deutschland, die keine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen),


    z.B. durch Lohn-/Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, sonstige Einkommensnachweise (zweifach)"


    Da ich ja der Partner in Deutschland bin und die EU Staatsangehörigkeit habe, heisst das doch, dass man es nicht braucht, oder verstehe ich jetzt den Satz nicht?



  • Ja das ist das nächste Problem, die priavte Kranenversicherung für den Ehepartner ist schweineteuer...


    Und meine wurde dieses Jahr zum dritten mal in Folge um 20% erhöht, aber das nur am Rande...


    Aber mir ist das alles abolut wert, ich will nur nichts falsch machen und risktieren.

  • Autsch. Na ich weiß warum ich nicht in der PKV bin ;)


    Zu deinem ersten Post: aus Sicht der ABH hast du KEINE EU-Staatsbürgerschaft! Aus Sicht der Botschaft ... wer weiß. Ich wollte meiner Frau damals die Diskussion in Kiev ersparen und habe ihr einfach alles mitgegeben. Auch wenn ich schon wusste, dass es wohl nicht verlangt werden darf. Und die Angestellte hat es auch genommen.
    Eine Diskussion über die rechtlichen Grundlagen zwischen Angestellten und meiner Frau wollte ich ihr nicht zumuten.


    Du könntest auch bei der ABH nachfragen, wie sie dazu stehen. Das wäre dann der nette Weg.

  • Find ich grundsätzlich komisch, dass der Staat sich das Recht nimmt, dir vorzuschreiben, ob du heiraten darfst oder nicht (aufgrund der Bescheinigungen). Selbst wenn du Student bist, so steht das Recht der Familie ganz oben.
    Wir reden hier natürlich NUR von Bundesbürgern!

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Autsch. Na ich weiß warum ich nicht in der PKV bin ;)


    Bei mir wollte vor Urzeiten die GKV den vollen Satz für freiwillig Versicherte (aktuell ca. 700 Euro). Als Kompromiss bot man mir an: 1 Jahr Abrechnung gemäß Einkommen. Da ich das als junger Selbständiger nicht zahlen konnte, bin ich in die PKV gewechselt. Würden wir in DE leben, müssten wir vermutlich so um die 10TEuro pro Jahr zahlen (GKV für meine Frau als freiwillig Versicherte, für mich einen Beitrag in der PKV)! Lang lebe das soziale Netz in DE...


    Zitat

    Aber mir ist das alles abolut wert,


    Mir nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Der Link oben bestätigt noch einmal, dass ein Gehaltsnachweis bei deutschen Ehepartnern nicht notwendig ist. Hilft dir aber erstmal nichts, wenn es doch verlangt wird. Dann heißt es protestieren oder doch abgeben.


    Übrigens: Heiraten darfst du wann, wen und wo du willst. Erst beim Zusammenleben wollen fangen dann die Probleme an.


    Ich darf mir aussuchen, ob Höchstbeitrag GKV oder PKV. Natürlich sind die Leistungen in der PKV besser.
    Aber nicht zu vergessen:
    - ab 55 gibt es praktisch keinen Weg mehr zurück
    - ab einem bestimmten Alter ist man seiner Versicherung ausgeliefert und kann kaum noch wechseln
    - keine kostenlose Mitversicherung von Frau und Kindern
    und vor allem: um die Verträge zu verstehen muss man Arzt UND Anwalt sein. Rechtlich kann ich noch mithalten, aber bei den medizinischen Sachen nicht mehr. Zum Beispiel ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmittel und ... (hab den Namen vergessen) wichtig. Klang fast gleich, ist es aber nicht. Mir war es zu riskant.


    Jetzt ist meine Frau in der Familienversicherung und zahlt nichts. Und wird von mir erstmal zu allen Impfungen und Ärzten geschleift.


    Andererseits: ich hätte in den letzten Jahren natürlich auch 20.000€ an Beitrag gespart in der PKV. Davon könnte man im Fall das Fälle ganz schön lange Behandlungen und ihre Beiträge bezahlen.

  • Und meine wurde dieses Jahr zum dritten mal in Folge um 20% erhöht, aber das nur am Rande... Aber mir ist das alles abolut wert, ich will nur nichts falsch machen und risktieren.

    Mir nicht.

    @ Siggi: Schön wenn man sich in einer derart komfortablen Situation befindet, die einem solchen Spielraum bei den Entscheidungen zur Krankenversicherung lässt wie Du ihn derzeit hast. Nur ist das halt leider nicht jedem von uns vergönnt. Und dann sind die "Wertvorstellungen" eventuell doch etwas anders gelagert. Ich persönlich stehe daher auf dem Standpunkt das, wenn man sich sich irgendwann mal für die private KV entschieden hat, sich das ganze auch wirklich leisten kann und vor allem möchte, es die Sache schon Wert ist. Vor allem dann, wenn mit zunehmendem Alter auf einmal Erkrankungen und Wehwehchen auftreten, von denen man niemals gedacht hätte dass sie einen ereilen könnten. :(

    Würde ich hingegen so wie Du in UA leben, dann würde ich mich sehr wahrscheinlich ebenfalls für die "Form der Absicherung" für den Krankheitsfall entscheiden, wie Du es getan hast.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!