Frage zum Dolmetscher für das Standesamt

  • Habe 2009 in D geheiratet. Dolmetscher war zwingend vorgeschrieben vom Standesamt.
    Jedoch war nicht zwingend ein beeidigter Dolmetscher vorgeschrieben.


    In RP findet man auf der Homepage des OLG Zweibrücken eine Liste mit beeidigten Dolmetschern.
    Wir hatten uns für eine Frau aus Weinheim (BaWü) entschieden.
    Preis war Ok, etwa um die 100 Euronen inkl. Anfahrt.


    VG
    Aruba

  • Also, ich habe mich inzwischen bei unserem Standesamt erkundigt, die verlangen einen "richtigen" vereidigten Dolmetscher. Ich habe auch gesagt, dass es wohl nicht bei allen Standesämtern üblich zu sein scheint. Die Antwort war, dass es nun nicht mehr so sei und ein vereidigter Dolmetscher sei Pflicht. Wir konnten inzwischen auch jemanden in der Nähe finden, mich interessiert aber trotzdem, ob denn eine gesetzliche Bestimmung existiert, die vorschreibt, welche Dolmetscher es sein müssen. Denn die Erklärung des Standesbeamten fand ich etwas schwammig, die klang eher wie eine Ausrede. Weiß hier jemand, wie das gesetzlich gehandhabt wird?

  • Wie Du aber an den Berichten der Mitglieder siehst, wird auch in Deutschland von den von Dir zitierten gesetzlichen Vorschriften massiv abgewichen.
    Das ist also kein ukrainisches Phaenomen. Die Begruendungen dafuer sind meistens auch die gleichen wie in Tscherkassy, Charkiv und Schitomyr.

  • wenn es sie denn gibt, sind sie sicher nicht geeignet Rechtssicherheit zu schaffen.
    Hier stoesst der Foederalismus, manche sprechen auch von Vereinsmeierei an seine Grenzen. Mit sowas kann man vielleicht eine Besatzungszone regieren, aber nicht die 4. groesste Volkswirtschaft der Erde.

  • Schon klar!


    Aber nach den o. g. Vorschriften, sehe ich zunächst einmal keine Pflicht dazu, dass es sich bei dem Dolmetscher um einen vereid. Dolmetscher handeln muss.
    Die 100,-- €, die ein solcher evtl. kosten würde, könnte man sich sparen bzw. damit schön Abend essen gehen!

    Gruß
    MaBo

  • Peter, Föderalismus ist doch keine Vereinsmeierei, die Bayern, eh der Freistaat, die werden Dir diese Feststellung nicht verzeihen!
    Gruss Peter

  • Wuerde wie folgt Argumentieren.
    Uebersetzungen sind formal gesehen Sachverstaendigengutachten, wie bei Autos etc. auch.
    Wenn die Behoerde das nicht akzeptiert muss Sie ein Gegengutachten auf eigene Kosten erstellen lassen.


    Formal gesehen sind Gutachter fuer sowas nunmal beeidigte Dolmetscher, wie eben bei Autos Ingeneure u. Gutachter vom TÜV usw.
    Unser unvergleichlicher Rechtsstaat hat es hier, wie auf vielen anderen Gebieten auch aber in 40 Jahren im Gegensatz zur Ukraine nicht geschaft eine einheitliche Rechtsnorm herzustellen.
    Deshalb ist hier in Verbindung mit der Verwaltungsverfahrensordnung der Willklür Tür und Tor geöffnet.
    Selbst die Frage nach der Form von Übersetzungen ist ohne juristische Vorbildung kaum zu erörtern. Wenn man es denn strittig stellt ist der Ausgang ehrlich gesagt nicht zu prognostizieren.

  • Peter, Föderalismus ist doch keine Vereinsmeierei, die Bayern, eh der Freistaat, die werden Dir diese Feststellung nicht verzeihen!
    Gruss Peter


    Naja,
    dieser Teil Deutschlands war ja historisch auch nicht so massgeblich.
    Sein Teil zur Einheit wurde Ludwid dem II mehr oder weniger abgekauft.
    Das Resultat monumentiert sich ja in Neuschwanstein.
    Seit der sog. Wiedervereinigung reduziert sich diese Landschaft ja Gott sei Dank wieder auf provinzielles Normalmass.


    Gruesse,


    Peter.

  • Hallo, der Föderalismus und die daraus erfolgten Verwaltungsunterschiede erfolgten bereits 1947, nämlich durch die unterschiedlichen Besatzungsmächte in den alten Bundesländern, wobei speziell in Baden und dem Saarland auch die Franzosen auf die Verwaltung einwirkten, ansonsten waren es halt die Briten im Norden und die US-Amerikaner im Süden und in Bremen und Bremerhaven. Westberlin hatte in den Sektoren jedenfalls bei einigen Verwaltungen auch so seine Unterschiede bis zur Wende. Einige Länder haben natürlich sehr stark davon profitiert andere nicht!
    Danke Oldtrotter

  • Das ist absolut korrekt, Peter. Ich war lediglich auf den Zeitpunkt zurückgegangen, der zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland führte.
    So sind ja sogar in einigen Ländern Verfassungen wieder in Kraft getreten, nach dem zweiten Weltkrieg, die bereits vor dem ersten Weltkrieg in Kraft waren. Ich spreche da von Bundesländern, z.B. Hessen, beim Freistaat hat es wohl auch so etwas gegeben, bin mir aber nicht sicher.
    LG Peter

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