Was tun nach der Hochzeit in Deutschland?

  • Falls jemand ähnliches Problem hat: Heute war ich beim Konsulat (Berlin). Um 10 gekommen, um 13 gegangen.....Dafür war der Typ am Schalter wirklich nett =!.. .


    Ich hab die Situation geschildert: zuerst hatte ich ein Studentenvisum, dann geheiratet, den neuen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen, im Pass steht immer noch mein Mädchenname, genauso wie auf dem Aufenthaltstitel, beim Konsulat bin ich NICHT registriert. Was soll ich tun?


    Er meinte, ich soll sofort anfangen, mich um den ständigen Wohnsitz zu kümmern. Die Pässe mit dem Mädchennamen können auch so bleiben, solange die ABH oder andere Ämter mich nicht unter Druck setzen.
    Für den Antrag braucht man unter anderem die Meldebescheinigung, die beglaubigte Eheurkunde oder ähnliches, wo beide Namen stehen, und die Erklärung von den Eltern + gegebenfalls Diplom aus der Ukraine + 120 Euro + Umschläge 3,50 x 3.


    Diesen Antrag soll ich JETZT stellen und nicht erst in 3 Jahren. Danach dauert's ungefähr 1 Jahr. Später muss ich den Inlandspass in der Ukraine oder im Konsulat abgeben und mich in der Ukraine abmelden oder den Antrag auf Abmeldung beim Konsulat stellen. Aufgrund dieses Antrages und der Abmeldung wird man mich beim Konsulat registrieren.

  • Hallo Sotofa, ich habe mich gefreut, dass Du hier berichtet hast, weil ich im Moment mit meiner Frau das gleiche Problem habe..., aber da ihr Reisepass, in dem eben auch der AT mit Mädchenname steht, noch bis 2016 gültig ist, haben wir das auf die ganz lange Bank geschoben, weil nicht direkt von der ABH darauf hingewiesen wurde, und wenn wir bei der nächsten Verlängerung des Titels dazu aufgefordert werden, dann machen wir es eben..., bis dahin werden wir uns auch sicher sein, ob sich meine Frau einbürgern lassen will, oder nicht..., aber es gibt ja anscheinend kein Gesetz, welches die Registrierung beim Konsulat zwingend verlangt..., auch wenn es natürlich für Leute mit Dokumentenstress von Vorteil ist..., wir machen es erst später... ;)

  • Jetzt hab ich wieder eine Frage. Ich möchte mich auch nicht einbürgern lassen. Mein Mann und ich wollen evtl. irgendwann in die Ukraine fahren und dort leben. Zumindest möchten wir diese Möglichkeit nicht ausschließen. Muss ich denn trotzdem diesen Antrag auf den ständigen Wohnsitz stellen oder nicht? Und wenn doch, soll ich meinen Inlandspass abgeben? Bleibe ich denn dabei die Bürgerin der UKraine? Ich nehme an, ich soll wieder einen Tag für den Konsulatbesuch einplanen... :dash: Oder kennt sich jemand damit aus?

  • Muss ich denn trotzdem diesen Antrag auf den ständigen Wohnsitz stellen oder nicht?


    Nein, das ist keine Pflicht, allerdings musst Du dann wenn Du wichtige Dokumente oder einen neuen Reisepass benoetigst in die Ukraine fahren und diese Dinge dort erledigen weil das Konsulat ohne diese Registrierung nichts fuer Dich tut, denn solange Du in der Ukraine nicht abgemeldet bist sind die ukrainischen Innlandsbehoerden dafuer zustaendig.

    Und wenn doch, soll ich meinen Inlandspass abgeben? Bleibe ich denn dabei die Bürgerin der UKraine?


    Auch wenn Du den Innlandspass abgibst u. Dich im Konsulat registrierst bleibst Du natuerlich ukrainische/r Staatsbuerger/in . Sonst waere ja das ukrainische Konsulat nicht fuer Dich zustaendig - Logisch oder? ;)
    Die ukrainische Staatsbuergerschaft verlierst Du nur, wenn Du Dich in Deutschland einbuergern laesst.


  • Nein, das ist keine Pflicht


    Hallo m.e., so sehe ich das ja auch, aber meine Frau liegt mir mit einem Passus aus Ihrem Reisepass in den Ohren:


    Якщо ви прибули до іноземної держави на постійне проживання, Ви забов'язані стати на облік у консульській установі України і знятися з обліку у разі зміни місця проживання.


    Wie können, oder müssen wir das verstehen ?( :S

  • Torsten, ich seh das mehr als Empfehlung, ein Gesetz das die Registrierung zwingend vorschreibt ist mir bis jetzt nicht bekannt. !think!

  • Danke für die schnelle und unbürokratische Bearbeitung... :D , sehe das ja auch so, aber die Frauen können einen halt verrückt machen... :rolleyes:, ich denke, wenn es dieses Gesetz geben würde, dann hätte davon auch schon jemand Wind bekommen und hier gepostet... ;)

  • dann hätte davon auch schon jemand Wind bekommen und hier gepostet..


    evtl. haette dann auch ein entsprechender Verweis darauf in dem zitierten Passus gestanden. Ob ich richtig liege kann ich erst sagen wenn ich mich durch die UA Staatsbuergerschaftsgesetze geackert hab. Bin aber momentan etwas busy, zwecks Hochzeitsvorbereitung unserer Jungspunte. Morgen wird in Garten u. Datscha mit vereinten Kraeften weiter geackert u. alles auf Hochglanz gebracht. :D

  • Irgendwie ist das so ein wenig unverständlich, vielleicht klingt es auch nur unlogisch für mich. Wenn ich den Aufenthaltstitel beantrage (und das muss ich ja direkt tun, den das Heiratsvisum läuft ja nicht so lange) bekomme ich dieses in den Pass. Da Katja ab Juni hier ist kann sie den Pass dort nicht tauschen lassen in der Ukraine. Und wenn sie den Aufenthaltstitel in den Reisepass bekommt, und diesen dann tauscht, hat sie doch gar keinen Nachweis, dass sie legal in Deutschland ist.

    Das kann ich genau nachvollziehen. Wir stehen vor dem gleichen Problem.
    Meine Frau ist mittlerweise bei der Botschaft angemeldet und hat einen neuen Pass nach Heirat beantragt.
    Im alten, noch gültigen steht sogar der Aufenthalttitel mit altem Namen und dem neuen nach deutschem Recht.
    Wenn sie den neuen Pass nun abholt ist dort ein neuer Name (der neue deutsche Name sogar leicht falsch geschrieben, wegen Problemen mit "Ö,Ä") drin und sonst nichts mehr.
    Wie war es bei euch weitergelaufen ?
    Wird die Ausländerbehörde einfach den Titel dort wieder übertragen und darauf den Passnamen mit Verweis auf den neuen Familiennamen drucken ? ?(

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Den Pass haben wir abgeholt.
    Die Botschaft hat dabei eine Kopie des alten Passes mit Botschaftsstempel mitgegeben.
    Ausserdem wurde im neuen Pass ein Stempel eingetragen mit Nummer des alten Passes als Verweis. (perfekt)
    Gestern waren wir auch bei der ABH und haben den Aufenthaltstitel übertragen bekommen.
    Klappt tatsächlich.

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!