Heirat während Aufenthalt in Deutschland mit einem Studentenvisum

  • Wenn das dann auch erledigt ist, haben wir alle Dokumente zusammen und gehen gemeinsam zum Standesamt. Was genau wird dann dort gemacht? Wie ist der genaue Ablauf?


    Als wir damals das Aufgebot beim Standesamt bestellt haben mussten wir eine Übersetzerin mitbringen.
    Meine Frau war zu der Zeit mit Schengenvisum bei mir in Deutschland. Wir haben zu der Zeit nur Englisch gesprochen. Sie hatte noch keinen Deutschkurs absolviert. Unser Standesbeamte konnte kein Englisch. Die Übersetzerin musste nicht vereidigt sein! Sie musste aber eine Unterschrift leisten, dass Sie das richtige erzählt bzw. übersetzt hatte.
    Nach Abgabe der Dokumente hatte es 6 Wochen gedauert bis wir die Zustimmung vom OLG hatten.

  • Oh, das ist gut zu wissen!
    Meine Zukünftige und ich sprechen auch nur Englisch miteinander! Die Prüfung für das A1 Sprachzertifikat wird sie im August im Goethe-Institut ablegen. Ich wusste nicht, dass das ein Problem darstellen könnte, da ich ja fließend Englisch und Deutsch sprechen kann und alles übersetzen könnte...

  • da ich ja fließend Englisch und Deutsch sprechen kann und alles übersetzen könnte...


    Die Übersetzung musste in die Muttersprache erfolgen. Daher ruft am besten mal beim Standesbeamten an und klärt das. Jedes Standesamt je nach Bundesland bzw. Bezirksregierung handhabt das anders.
    Als Übersetzerin haben wir eine russischsprachige Frau in unseren Wohnort gefunden die sich bereit erklärt hatte uns zu helfen.

  • Die öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin/Dolmetscherin vom Oberlandesgericht, bei der ich die ukrainischen Dokumente übersetzen lasse, hat sich auch bereit erklärt, uns zum Standesamt zu begleiten und alles zu übersetzen. Sie verlangt 30 € pro Stunde.

  • Na dann ist ja alles geregelt. Auf gehts. Viel Glück!

  • Die öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin/Dolmetscherin vom Oberlandesgericht, bei der ich die ukrainischen Dokumente übersetzen lasse, hat sich auch bereit erklärt, uns zum Standesamt zu begleiten und alles zu übersetzen. Sie verlangt 30 € pro Stunde.

    30€ ist sehr günstig , Respekt :thumbup:

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Update:
    Gestern waren wir beim Standesamt und haben alle Dokumente überprüfen lassen. Es hat alles gut geklappt, ist alles komplett und die Dokumente werden nun an das Oberlandesgericht versandt. Und bis die Dokumente dann wieder zurückkommen, können schon 6-8 Wochen vergehen. Die Standesbeamtin hatte nur angemerkt, dass meine Zukünftige die Option mit der Familienstandserklärung, abgegeben vor einem ukrainischen Notar, mit Apostille und Übersetzung gewählt hatte, anstatt diese vor einem ukrainischen Konsulat in Deutschland, bei einem Wohnsitz in Deutschland, abzugeben. Sie meinte "Gucken wir mal, wie sich das Oberlandesgericht entscheidet"... Das hat uns schon ein wenig verunsichert.
    Der Laufzettel sieht so aus:
    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/laufzettelwqfh1.jpg]
    Wenn man sich Punkt 2 b) anguckt, dann ist es doch eigentlich egal, welche Option man auswählt, weil bei b) im "oder"-Teil ja kein Zusatz wie "bei Wohnsitz in UA" oder Ähnliches steht, sondern nur dass man halt auch hierfür eine Apostille und Übersetzung braucht. Wir haben diese Option gewählt, weil es in den damaligen Umständen als einfacher und schneller erwies. Das Oberlandesgericht dürfte damit doch auch zufrieden, auch wenn meine Zukünftige in Deutschland einen angemeldeten Wohnsitz hat, richtig?


    Ansonsten heißt es nun abwarten und Tee trinken.

  • Da wir ja erst mal mit den ganzen Dokumenten und dem Standesamt "fertig" sind bzw. nur noch abwarten können, bis das Standesamt alle Dokumente vom Oberlandesgericht zurückerhalten hat, haben wir uns schon mal mit der Visumsangelegenheit der Eltern meiner Zukünftigen beschäftigt. Damit die Eltern ein Visum erhalten und uns zur Hochzeit besuchen können, brauchen sie eine offizielle Einladung von mir/uns. Diese offizielle Einladung kriegt man bei der Ausländerbehörde.
    Diesbezüglich verlangt die Ausländerbehörde (in meiner Heimatstadt) natürlich auch eine Sicherheit, dass der gesamte Aufenthalt der Eltern finanziell abgesichert ist. Hierfür wollen sie Gehaltsnachweise und/oder Vermögensnachweise sehen. Ich als Azubi verdiene nun mal kein Vollgehalt und meine Freundin als Studentin steht jetzt auch nicht so prächtig da. Aber wenn man mein Gehalt und die monatlichen 659 € von ihrem Sperrkonto zusammenrechnet, kommen wir auf sichere (garantierte) ca. 1300 € im Monat. Außerdem habe ich so einen festen höheren Betrag auf meinem Konto und kriege von meinen Eltern Unterstützung etc. Selbst die Eltern meiner Zukünftigen könnten ohne finanzielle Belastungen uns besuchen kommen. Das die Eltern es in der Ukraine selbst nachweisen müssen, wollen wir vermeiden, denn es ist dort ein sehr zeitaufwendiger und schwieriger Prozess für solch ein Vorhaben ein extra Sperrkonto zu errichten und einen bestimmten Betrag einzuzahlen, wenn die finanziellen Mittel doch schon da, geklärt und nachweisbar sind.
    Und hey, wir reden hier maximal von einer Woche, für die ihre Eltern rüberkommen würden...


    Habt ihr mit solchen Einladungen und den entsprechenden Abläufen schon Erfahrungen gesammelt?

  • Ich als Azubi verdiene nun mal kein Vollgehalt und meine Freundin als Studentin steht jetzt auch nicht so prächtig da. Aber wenn man mein Gehalt und die monatlichen 659 € von ihrem Sperrkonto zusammenrechnet, kommen wir auf sichere (garantierte) ca. 1300 € im Monat.


    Warum lässt Du die Verpflichtungserklärung nicht von deinen Eltern ausstellen? Die können vermutlich einen höheren Verdienst nachweisen. Dieses kann mit einem Zusatzteintrag in der Einladung vermerkt werden. Z.B Eltern vom Bräutigam.

  • Meine Eltern sind geschieden. Und mein Vater hat momentan kein geregeltes Einkommen. Würde der Ausländerbehörde dann auch das Gehalt meiner Mutter reichen? Kann man die Gehälter nicht addieren oder Ähnliches? Oder reicht auch nicht ein Kontoauszug, wo dann ein Betrag ersichtlich ist, der wirklich mehr als genug ist?!

  • Aber wenn man mein Gehalt und die monatlichen 659 € von ihrem Sperrkonto zusammenrechnet, kommen wir auf sichere (garantierte) ca. 1300 € im Monat.


    Ich vermute die ABH wird sich mit so einem zusammengebastelten Einkommen nicht zufrieden geben. Zumal ihr ja 2 Personen einladen wollt. Infos dazu kann nur deine ABH geben. Aber ich vermute der Betrag wird noch nicht mal für eine Person reichen. Versuche jemanden von deinen Verwandten/Freunden zu finden der in der Lage ist für Euch die Verplichtungserklärung abzugeben. Falls ich unrecht habe des so besser für Euch!

  • Update #1:
    Ich habe heute ein Schreiben vom Standesamt erhalten.
    Wichtigste Passage: "... den Vorgang über die Anmeldung Ihrer Eheschließung habe ich zwischenzeitlich dem Oberlandesgericht Schleswig vorgelegt. Von dort habe ich nun die Mitteilung bekommen, dass dort noch ein Nachweis erforderlich ist, aus dem sich ergibt, dass sich Ihre Freundin ausländerrechtlich berechtigt in Deutschland aufhalten kann."


    Da habe ich mich gleich gefragt, warum man uns das nicht gleich von Anfang an erzählt hat, dass soetwas auch verlangt wird und wieso das nicht auf dem Laufzettel (siehe Post 47) überhaupt nicht erwähnt wurde?! Naja, bevor ich mich jetzt darüber riesig aufrege und bedenke, dass durch diese idiotische Bürokratie wertvolle Zeit verloren gegangen ist, will ich diese Lücke natürlich auch sofort schließen. Und das kann man ja durch eine Kopie der "Aufenthaltstitel"-Karte (plus Zusatzblatt) und eventuell Studentenausweis/bescheinigung erledigen, richtig?


    Man kann den aktuellen Stand des Oberlandesgerichtes doch auch positiv sehen: Sie haben die Dokumente schon überprüft. Und wenn dieser eine Nachweis das letzte ist, was sie benötigen, dann dürfte sich der Rest doch schon sehr bald ergeben oder?



    Update #2:
    Bezüglich der offiziellen Einladung für die Eltern meiner Freundin (für deren Besuchervisum) werde ich morgen mit meinem Bruder (der mehr als ausreichend verdient) zusammen zur Ausländerbehörde gehen und hoffentlich die Einladung mit Verpflichtungserklärung und Bonitätsüberprüfung abschließen. Ich werde morgen dann berichten, was sich dabei ergeben hat. Wer das Merkblatt für solch einen Prozess haben möchte, soll mich gerne anschreiben.

  • Update:
    Ich war heute nach der Arbeit beim Standesamt und habe den fehlenden Nachweis eingereicht. Dies war eine Kopie der Aufenthaltstitel-Karte mit Zusatzblatt, Kopie des Studentenausweises plus eine aktuelle Studienbescheinigung. Die Beamtin wird morgen alles wieder zum OLG schicken. Sie meinte, dass es nun erfahrungsgemäß ca. 2 Wochen dauern kann, bis man wieder etwas hört oder das Standesamt alles wieder zurückkriegt.


    Außerdem war ich heute auch in der Ausländerbehörde. Ich habe meinen Bruder mitgenommen und alles klappte ohne Probleme. Er brauchte nur einen Personalausweis und Gehaltsnachweis vorlegen, der bestätigt, dass er in der Lage ist, den gesamten Aufenthalt der Eltern meiner Zukünftigen finanziell zu sichern. Dann wurden die Namen der Eltern eingetragen, mehrmals unterschrieben und die 25 € Gebühren bezahlt. Man hat uns empfohlen das Ganze per Einschreiben mit Rückschein in die UA zu versenden. Wir haben einen Zeitraum von einem Monat (den ganzen September) erhalten! Die nette Beamtin hat uns auch eine Adac Versicherung für Besucher aus dem Ausland in der BRD empfohlen, da diese Versicherung sehr viel abdeckt und auch sofort "zahlt" und nicht wie die ukrainische Versicherung im Nachhinein, falls was passieren sollte. Das werden wir uns noch überlegen.


    So viel zum aktuellen Stand. Nun heißt es wirklich erst mal abwarten !wsmile!

  • Update:
    Ich habe heute einen Brief von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts erhalten! Der Antrag auf Befreiung von der der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gem. § 1309 Abs. 2 BGB wurde stattgegeben. Ich könne die Ausfertigung ihrer Verfügung bei der nächstgelegenen Gerichtszahlstelle ca. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes gegen Zahlung einer Gebühr von 26 € abholen! :thumbup:


    Das ist doch super oder? !wsmile!
    Ich werde das sofort am Montag abholen und gleich auch am Donnerstag zum Standesamt gehen und die Verfügung usw. vorlegen. Dort wäre der nächste Schritt ja dann die eigentliche Anmeldung / Terminvereinbarung, richtig?

  • Na das ist doch super. Wäre nur die ganze Aufregung im Vorfeld nicht.
    Man zermarterd sich das Hirn und dann ist alles ganz schnell vorbei. Der Preis für die Bearbeitung ist auch super.

  • Ja, das stimmt! :)


    Heißt das nun, dass wir praktisch das "OK" bekommen haben und nun mit dieser Verfügung direkt zum Standesamt gehen und den (bereits reservierten) Termin vereinbaren können? Oder kommt da noch was anderes?

  • Ja. Hier in Köln war es etwas anders. Das OLG schickte die Unterlagen wieder zum Standesamt und dieses hat mich zur Terminfindung für die Hochzeit eingeladen.

  • Auch wenn es recht verspätet ist, möchte ich mich nochmal bei ALLEN hier im Forum bedanken! Es hat alles wunderbar geklappt und wir hatten eine Traumhochzeit gehabt! Die Ausländerbehörde hat meiner Frau sogar gleich einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre übergeben!!!
    Ihr habt uns sehr gut geholfen, gute Tipps gegeben und wart eine tolle "virtuelle" Begleitung!


    Hier mal ein Bild von uns:
    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/img_29232zfq89.jpg]


    Beste Grüße

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