Visa für Sprachschule/Studium?

  • Hallo zusammen


    Ich habe mich schon etwas im Forum eingelesen betreffend Visa, bin aber trotzdem noch relativ unsicher da jede Situation wieder anders ist.


    Kurz zu mir: Ich bin 25, mache ein berufsbegleitendes Studium und komme aus der Schweiz (wo ich auch wohne), aufgrund des Schengenraums sollte das aber für die Fragen keinen Unterschied machen.


    Wie wohl bei vielen, habe auch ich eine Ukrainerin (23) kennen gelernt und mich verliebt. Wir lernten uns in Ägypten im Urlaub kennen, haben dort eine wunderschöne Woche miteinander verbracht und sind jetzt seit 3 Monaten ohne Ausnahme (!) jeden Tag fleissig am chatten und skypen (teilweise bis 3 oder 4 Uhr morgens :D ). Im August gehe ich für 3 Wochen in die Ukraine, wo wir in den Karpaten etwas Wanderurlaub machen und später Richtung Krim reisen.
    Sie selbst hat Architektur studiert, einige Monate als Innenarchitektin gearbeitet, ging dann aber im Januar nach Ägypten und arbeitet seither als Animateurin in einem Hotel. Ende Juni geht sie zurück.


    Natürlich mag der ein oder andere jetzt sagen, es sei noch zu früh genauer zu planen, das ist mir durchaus bewusst. Trotzdem, wenn alles gut geht und wir uns weiterhin so super verstehen, dann schadet es nicht, wenn die nächsten Schritte bereits in Planung sind.


    Wir dachten daher, sie könnte für 2 Monate in die Schweiz kommen, bei mir wohnen und gleichzeitig eine Sprachschule besuchen. So sehen wir beide, wie gut es mit dem Zusammenleben funktioniert und sie bekommt einen Einblick in die Schweiz.


    Nun habe ich mich über das Visum informiert, zum einen auf der offiziellen Seite der Schweizer Behörden: http://www.eda.admin.ch/eda/de…visukr/ukvaty/ukvist.html zum anderen in diversen Foren. Des weiteren habe ich mit dem EDA telefoniert und die nette Frau dort hat mich etwas stutzig gemacht. So wie es aussieht, werden immer wieder Visa-Anträge mit der Begründung abgelehnt, es gibt nicht genügend Beweismittel zur Bekanntschaft und/oder keine Garantie zur Wiederausreise.


    Was wir haben bzw. was in Bearbeitung ist:


    - Lebenslauf
    - Persönliches Schreiben für den Grund der Einreise (Deutsch lernen/Sprachschule und im Allgemeinen haben wir sehr offen und ehrlich unsere Situation beschrieben. Auch dass sie in dieser Zeit bei mir wohnen wird und somit die Kosten für Unterkunft wegfallen)
    - Bestätigung der Schule (inkl. Zahlungsbestätigung)


    Geplant war eigentlich, dass sie im Bereich Oktober hierher kommen kann und für 2 Monate die Schule besuchen kann. Danach geht sie wieder zurück und Mitte Januar werden wir gemeinsam 4 Wochen in Asien herum reisen. Je nachdem gehe ich dann über Weihnachten/Neujahr zu ihr.


    Jetzt stellen sich mir einige Fragen betreffend der Sprachschule/Visa:


    1. Sie hat, wenn sie im Juli zurück kommt, keine Arbeit. Stellt das für das Visum ein Problem dar? Sie wird ohnehin wieder arbeiten wollen, meint aber, dass es sich für die kurze Zeit (warten aufs Visum) nicht lohnt, eine Festanstellung als Architektin zu suchen. Deshalb würde sie einer anderen Tätigkeit beispielsweise Kellnerin nachgehen.


    2. Logischerweise hat sie nicht genügend finannzielle Mittel sich den Unterhalt für 2 Monate in der Schweiz zu leisten, geschweige denn überhaupt eine Sprachschule zu bezahlen. Finanzielle Sorgen habe ich keine und kann daher auch locker die Schule und ihren Unterhalt hier bezahlen. Braucht sie nachweislich Ersparnisse auf ihrem Bankkonto? Ob ich ihr Geld überweise weiss ich ehrlich gesagt nicht. Da bin ich vorsichtig! Eine Möglichkeit wäre es allerdings.


    3. Sie hat mir gesagt, ein Bekannter (Student) aus ihrer Stadt war letztens in der Schweiz im Urlaub bei Verwandten. Der Studten hatte selbst keine Arbeit, hat sich aber Dokumente fälschen lassen, sodass er quasi einer ordentlichen Arbeit nachgeht. Wäre das eine Möglichkeit? Was meint ihr?


    4. Ein Schengen Visum gilt doch für den gesamten Schengenraum? Wenn sie also ein Schengenvisum für Polen hat, kann sie dann auch in die Schweiz kommen? Sie war bereits einmal für 2 Wochen in Polen im Urlaub (2011) und konnte das Visum ohne weitere Probleme beantragen. Eventuell wäre es also einfacher, ein polnisches Visum zu beantragen und sie dann einfach in die Schweiz weiter reist?



    Viele Fragen und Unsicherheiten, ich hoffe jemand kann mir hier etwas weiter helfen.


    Freundliche Grüsse
    stami

  • Erstmal Herzlich :welcome: im Forum!


    Ich kann leider zu Deinen Fragen keine Auskunft geben, das werden andere aber sicherlich noch machen!

  • Hallo,


    und herzlich Willkommen im Forum.


    zu 3: Eine Arbeitsbescheinigung allein hilft nicht. Die Botschaft wird normalerweise beim Arbeitgeber anrufen und sich erkundigen.


    zu 4: Mit einem polnischen Schengenvisum sollte das Hauptreise Polen sein.


    Irgendwie solltest Du Dich entscheiden, ob Du es offiziell durchziehen willst oder einen Trick anwenden willst.
    - Wenn Du eher der Mensch für Tricks bist: Kauf ihr ein polnisches Schengenvisum, lass sie bei Dir wohnen und die Sprachschule besuchen und stell sicher, dass Euch niemand anschwärzt und sie über Polen zumindest einreist.
    - Wenn Du es streng nach dem Buchstaben des Gesetzes machen willst, dann solltest Du die Voraussetzungen bzgl. Sprachkurs (Hinterlegung von Sicherheitsleistungen, etc.) mit Deiner Ausländerbehörde besprechen. Die Ausländergesetze sind nationale Gesetze. Ich kenne die von der Schweiz leider nicht und jede Behörde handhabt das auch ein wenig unterschiedlich.


    Gruß
    Siggi

  • Kann nur zu Pkt.2 was sagen:


    Der Banker deines Vertrauens schafft es sicher (schließlich bist ja als Schweizer an der Quelle dafür.... ;) ), ein Bankkonto so einzurichten, dass zwar ihr Namen aufscheint, aber nur du einen Zugriff hast.


    Dann gibt es eine Proof of Funds Letter des Bankinstituts bis die Sache gelaufen ist.

  • Hallo Siggi


    Danke für deine Antwort.


    Ja, ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, den offiziellen Weg zu gehen, wenn einem derartige Steine in den Weg gelegt werden und am Ende ohnehin die "Lotterie" entscheidet. Je mehr ich lese, desto diskriminierender empfinde ich das Verhalten auf den Botschaften.


    Wie meinst du das genn genau mit dem Kauf? Du kannst mir auch gerne eine PM schreiben.


    Desweiteren bin ich soeben auf diesen Artikel gestossen: http://delo.ua/business/uprosc…olshu-dlja-ukrain-164467/
    Da gehts darum, dass Polen die Schengenvisa-Bestimmungen enorm erleichtert hat. Ich meinte hier bereits schonmal von einem "Shoppingvisum" gelesen zu haben.


    Wenn das so einfach ist (?), dann steht ja nichts im Wege...

  • In Reisebüros der Ukraine werden polnische Schengenvisa angeboten. Es gibt kein Interview und kein Nachweis der Rückkehrbereitschaft.


    Es gibt schon einiges zum Thema im Forum (das Forum hat eine Suchfunktion):
    Polnisches Visa!


    Gruß
    Siggi

  • Falls sich jemand in einer ähnlichen Situation befindet, gibts nen kleines Update. Natürlich ist es nichts Neues, trotzdem hat man zu Beginn halt Hoffnungen.


    Die Schweizer Botschaft lehnt in der Regel aus Prinzip die ersten Visagesuche ab. Ganz egal wie die finanziellen Verhältnisse des Antragsstellers oder des Einladenden sind. Auf jeden Fall aber werden die Visas erst bei einer Einsprache genauer geprüft und erst dann werden mehr Unterlagen verlangt wie z.B. Besitz von Immobilien, Familie, Deutschkenntnisse, Vermögen, etc.

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich kenne die Schweizer Gesetze nicht, aber ich habe festgestellt das hier und in anderen Foren eher die Menschen schreiben, die Probleme mit der Visa Vergabe hatten.
    Alle bei denen es geklappt hat schreiben nicht darüber.
    Dadurch entsteht im Internet der Eindruck das es eine Lotterie ist ein Visum zu bekommen.


    Die deutsche Botschaft schreibt das 95% der Schengen Visa genehmigt werden.
    Das deckt sich mit meiner Erfahrung.
    Meine erste Freundin hatte insgesamt 6 Schengen Visa. Die ersten jeweils nur kurz (10 Tage ) mit nur einer Einreise, später dann bis zu 3 Monaten mit mehrfacher Einreise.
    Die Visa hat sie alle im ersten Anlauf bekommen und sie hatte zu keiner Zeit eine Arbeit und kein Wohneigentum.


    Meine jetzige Freundin hat heute ihr erstes Visum bekommen. Auch ohne Arbeit und auch im ersten Versuch.


    Zitat

    Die Schweizer Botschaft lehnt in der Regel aus Prinzip die ersten Visagesuche ab.


    Gibt es dafür eine offizielle Quelle oder ist das Hörensagen aus dem Internet? (siehe Oben)


    Und NEIN, ich in kein Mitarbeiter der Botschaft der diese hier gut darstellen will.


    Grüße
    Holger

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